19118/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend „Voraussetzungen für die Bewilligung der Nutzung des PAD für Studien“

 

Birgitt Haller und ihr Team vom Institut für Konfliktforschung haben im April 2023 die umfassende Studie „Untersuchung Frauenmorde – eine quantitative und qualitative Analyse“ vorgestellt, die vom Bundeskanzleramt/Frauensektion gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres/Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Justiz im September 2021 beauftragt wurde. Die Untersuchung umfasst zum einen die Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) der Jahre 2010 bis 2020 und die Analyse von Justizakten aus den Jahren 2016 bis 2020. Um frühere Gewalttaten des:der Täter:in gegen das Opfer und damit Warnzeichen für Hochrisikofälle zu erheben, beabsichtigten Birgit Haller und ihr Team, gegebenenfalls Akten von Straf- ebenso wie von Zivilverfahren in die Untersuchung einzubeziehen. Das Vorhaben, mögliche Gewaltgeschichten durch eine PAD-Abfrage[1] des Bundeskriminalamtes zu erheben, war nicht realisierbar, da laut Auskunft des Bundeskriminalamts das PAD aus datenschutzrechtlichen Gründen „nicht für statistische Zwecke, Erkenntnisfragen usw. verwendet werden“ dürfen.[2] Haller verweist auf S. 125 FN 75 der Studie darauf, dass in einer Untersuchung aus dem Jahr 2019, in der ausschließlich angezeigte Mordfälle untersucht wurden, das PAD hingegen genutzt werden konnte. Aufgrund dieser Unklarheiten in der Bewilligung der Nutzung des PAD für Studien stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.       Welche konkreten Voraussetzungen liegen für eine Nutzung von Daten des PAD für wissenschaftliche Studien vor? (Bitte um Auflistung der konkreten Voraussetzungsstufen und dazugehörige Erklärung)

a.       Durch wen erfolgt eine Genehmigung zur Benutzung von Daten des PAD für wissenschaftliche Studien?

b.       Wie lange dauert eine Genehmigung zur Benutzung von Daten des PAD für wissenschaftliche Studien?

c.       Unter welchen datenschutzrechtlichen Aspekten dürfen die Daten verwendet werden?

d.       Wie lange steht der Zugang zu den Daten des PAD für eine wissenschaftliche Auswertung durchschnittlich zur Verfügung?

 

2.       Wie viele Genehmigungen zur Benutzung von Daten des PAD für wissenschaftliche Studien fanden seit Ihrem Amtsantritt statt? (Bitte um genaue Auflistung des dazugehörigen Fachbereichs)

 

3.       Wie viele Ansuchen auf Benutzung von Daten des PAD für wissenschaftliche Studien wurden seit Ihrem Amtsantritt abgelehnt?

a.       Was war die häufigste Begründung für eine Ablehnung der Benutzung?

 

4.       Die oben angeführte Studie zu Femiziden von Birgit Haller erhielt keine Genehmigung zur Auswertung von möglichen Gewaltvorgeschichten durch eine PAD-Abfrage. Wieso wurde in diesem konkreten Fall keine Genehmigung erteilt?

 



[1] PAD = Polizeiliches Protokollierungs – Anzeige – Dokumentationssystem

[2] S. 67 der Studie