19169/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Philip Kucher
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Milliardenförderung für Großkonzerne, steigende Preise für die Menschen – Totalversagen in der österreichischen Wirtschaftspolitik - Update der Zahlen

In der Anfragebeantwortung der parlamentarischen Anfrage 16997/AB (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/16997/imfname_1619720.pdf) der SPÖ kam die traurige Bilanz der komplett verfehlten Teuerungspolitik der Bundesregierung ans Tageslicht.

Die Regierung hat zunächst zugesehen, wie die Unternehmen die Preise erhöhen und hat danach rückwirkend Energiehilfen in Form des Energiekostenzuschuss II ausbezahlt. Nicht nur die SPÖ – auch der Fiskalrat – hat Kritik an dieser Form der Förderung geäußert und vor Überförderungen und Gewinnförderungen gewarnt. Leider ist es genauso gekommen. In der Anfragebeantwortung musste die Regierung zugeben, dass bis zum 26. März 2024 insgesamt 1,6 Milliarden Euro an Energiehilfen beantragt wurden, wobei 1,4 Milliarden Euro an Unternehmen gingen, die Gewinne gemacht und die Preise längst erhöht hatten. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung gab es aber noch keine finale Abrechnung der Förderanträge und Medienberichten zu Folge waren die Zahlen aus dem März 2024 noch nicht vollständig.

Die folgende Anfrage soll klären, wieviel Gelder insgesamt tatsächlich beantragt und wieviel davon bis Anfang Juli bereits ausbezahlt wurden. Schließlich muss auch geklärt werden, wieviel Gelder in die Erhöhung von Gewinnen geflossen sind und wie viele Prüfung auf Einhaltung der Förderbedingungen stattgefunden haben bzw. noch geplant sind.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch war die Zahl der Anträge für den Energiekostenzuschuss II?

2.    Wie hoch war die Gesamtsumme der beantragten Förderung für den Energiekostenzuschuss II?

3.    Wie hoch war somit die durchschnittlich beantragte Förderungssumme pro Antrag?

4.    Wie hoch war die Zahl der gewährten Anträge für den Energiekostenzuschuss II und wieviele Anträge wurden abgelehnt?

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme der gewährten Förderung für den Energiekostenzuschuss II und wie hoch war die Gesamtsumme an Förderungen die abgelehnt wurden?

6.    Sind die Antragssummen aus den Fragen 1 bis 5 finale Antragssummen oder gibt es noch etwaige Rückstände von nicht bearbeiteten Anträgen?

7.    Wie hoch war somit die durchschnittlich gewährte Förderungssumme pro Antrag?

8.    Sortiert man die gewährten Förderungen pro Unternehmen nach deren Höhe wieviel Prozent der gesamten gewährten Förderungssumme gehen dann

a.     An die 10% der Förderungsnehmer mit den niedrigsten Förderungen

b.    An die 30% der Förderungsnehmer mit den niedrigsten Förderungen

c.     An die 50% der Förderungsnehmer mit den niedrigsten Förderungen?

d.    An die 10% der Förderungsnehmer mit den höchsten Förderungen?

e.    An die 1% der Förderungsnehmer mit den höchsten Förderungen?

9.    Wie hoch war die jeweilige Gesamtsumme an gewährten Förderungen sowie die durchschnittlich gewährte Förderung pro Unternehmen für den Energiekostenzuschuss II in folgenden Wirtschaftszweigen (https://www.statistik.at/KDBWeb//pages/Kdb_versionDetail.jsp?#4074367)

a.    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Code A)

b.    Herstellung von Nahrungs- und Futtermittel (Code C10)

c.     Beherbergung und Gastronomie (Code I)

d.    Bau (Code F)

e.    Handel (Code G)

f.      Handel mit KFZ (Code G46)

g.    Großhandel (Code G46)

h.    Einzelhandel (Code G 47)

i.      Nahrungs- und Lebensmittelhandel 

10.  In Ihrer Presseaussendung vom 18.12.2023 erklären Sie, dass rund zwei Drittel des Fördervolumens auf kleine und mittlere Unternehmen entfallen würde. In absoluten Zahlen: Wie viele Anträge wurden von kleinen und mittleren Betrieben gestellt? (Bitte um Beifügung der zugrunde gelegten Definition von „kleine und mittlere Unternehmen“)

11.  In Ihrer Presseaussendung vom 18.12.2023 erklären Sie, dass rund ein Drittel des Fördervolumens auf Großbetriebe entfallen würde. In absoluten Zahlen: Wie viele Anträge wurden von Großbetrieben gestellt? (Bitte um Beifügung der zugrunde gelegten Definition von Großbetrieb)

12.  Wie hoch war der durchschnittlich gewährte Energiekostenzuschuss II an KMUs (siehe Frage 11)?

13.  Wie hoch war der durchschnittlich gewährte Energiekostenzuschuss II an Großbetriebe (siehe Frage 12)?

14.  Wie viele Anträge wurden aufgrund von fehlenden Energiesparmaßnahmen (zB. Heizschwammerlverbot) abgelehnt?

15.  Wie viele Anträge wurden aufgrund der Verletzung von anderen Förderkriterien abgelehnt?

16.  Bei wie vielen Förderanträgen gab es eine Prüfung bzw. eine Nachschau, ob die Förderkriterien erfüllt wurden?

17.  Bei wie vielen Förderanträgen gab es eine Prüfung ob das Heizschwammerlverbot eingehalten wurde?

18.  Wie hoch ist die Zahl der Rückforderungen beim Energiekostenzuschuss II, die aufgrund von Förderkontrollen (Einhalten der Kriterien) bisher eingefordert wurden und wieviel Geld wurde bisher insgesamt zurückbezahlt?

19.  Wie viele Anträge wurden von Unternehmen gestellt, die im Förderzeitraum Verluste (negatives EBITDA) (im Sinne der Richtlinie – Sonderbestimmung: Erfordernis des Betriebsverlust oder EBITDA-Absenkung) geschrieben haben und wie hoch war dabei die durchschnittlich gewährte Förderungssumme?

20.  Wie viele Anträge wurden von Unternehmen gestellt, die im Förderzeitraum Gewinne (positives EBTIDA) (im Sinne der Richtlinie – Sonderbestimmung: Erfordernis des Betriebsverlust oder EBITDA-Absenkung) gemacht haben und wie hoch waren dabei die durchschnittlich gewährte Förderungssumme?

21.  Wie hoch ist die Gesamtsumme der bisher ausbezahlten Förderungen für den Energiekostenzuschuss II?

22.  Wie hoch ist die Gesamtsumme der – zwar beantragten – aber bisher nicht ausbezahlten Förderungen für den Energiekostenzuschuss II?

23.  Wie hoch ist die Zahl der offenen (expost) Prüfungen für den Energiekostenzuschuss II?

24.  Wie viele Prüfungen (ob Förderkriterien eingehalten wurden) sollen noch folgen ?

25.  Wie wird überprüft ob die Gewinn/Verlust Angaben der Unternehmen stimmen bzw. gibt es einen Mechanismus zur Rückzahlung von Förderungen, wenn sich im Nachhinein bei der Bilanzlegung herausstellt, dass das Unternehmen wider erwarten Gewinne geschrieben hat und daher keinen oder einen geringeren Anspruch auf Energiekostenzuschuss gehabt hätte?