Eingelangt am 05.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Wo bleiben effiziente Ermittlungen zu
mutmaßlich kriminellem Verhalten im Interesse Russlands in
Österreich?
Eine gemeinsame Recherche von SPIEGEL, ZDF, dem
österreichischen »Standard« und der russischen
Investigativplattform »The Insider« veröffentlichte vor
wenigen Wochen Berichte, die den schon lange bestehenden Verdacht weiter
erhärten, dass Jan Marsalek schon jahrelang vor seiner Flucht nach dem
Auffliegen des Wirecard-Skandals für die russischen Geheimdienste
tätig war (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wirecard-skandal-wie-der-manager-jan-marsalek-zum-spion-wurde-a-5cb415ed-0029-4754-8bd5-f4120f4baf83).
So berichtete unter anderem die Krone am 9.4.2024, dass der Generalsekretär
der Österreich-Russischen-Freundschaftsgesellschaft Florian Stermann als
Mittelsmann zwischen Jan Marsalek und Johann Gudenus fungiert hat. Immer wieder
hat Jan Marsalek sehr konkrete Interna aus dem BVT über Stermann an
Gudenus übermittelt. Dies ging so weit, dass Marsalek eine Aktenreferenz
an Gudenus mit konkreten Aktenzahlen übermittelt und sich Gudenus
zustimmend zur Anforderung geäußert hat (https://www.krone.at/3328711).
In der Causa Marsalek kristallisieren sich daher drängende Fragen heraus,
unter anderem inwiefern Ermittlungen gegen die involvierten Personen effizient
geführt wurden bzw. werden, um das Netzwerk umfassend zu identifizieren
und entsprechende Konsequenzen zu setzen. Auch der Verdacht, dass der ehemalige
BVT-Beamte Egisto Ott Informationen an Russland verkauft hat, hat sich
mittlerweile erhärtet. Erste Hinweise, dass Egisto Ott ein Spion sein
könnte, gab es bereits im Jahr 2010 von einem nicht näher genannten
ausländischen Geheimdienst. Dazu soll es auch damals schon interne Ermittlungen
gegeben haben, die allerdings nichts zu Tage gebracht haben. Im Jahre 2015 ging
es sogar so weit, dass die CIA Österreich im Bezug auf Ott warnte, weil diese
dienstlichen Mails an seinen privaten Gmail-Account versendet haben soll. Eine
Suspendierung erfolgte erst zwei Jahre später im Jahr 2017- und wurde ein
Jahr später aufgehoben. Grund: Die Argumentation von Seiten des BMI sei zu
schwach gewesen und es konnte nicht schlüssig dargelegt werden bzw.
konkret bewiesen werden, warum Ott suspendiert wurde bzw. suspendiert bleiben
sollte. (https://x.com/ArminWolf/status/1777927099048673306)
Ab 2018 bis 2021 soll Ott Abfragen im Auftrag von Martin
Weiß, dieser wiederum im Auftrag von Jan Marasalek, getätigt haben.
Eine dieser Abfragen betraf den kremlkritischen Investigativjournalisten
Christo Grozev, in dessen Wohnung in Wien daraufhin eingebrochen wurde und
diesen Österreich aus Sicherheitsgründen verlassen musste. Bis heute
wurden von Seiten des BMI die von Ott abgefragten Personen nicht informiert (https://twitter.com/msulzbacher/status/1776992439049334796).
Auch scheint es keinerlei Sicherheitssysteme bzw.
Kontrollsysteme gegeben haben, die die Aktenzahlen mit den entsprechenden
Log-Files vergleichen. Ansonsten hätte es den Hinweis aus
Großbritannien gar nicht bedurft (https://twitter.com/thomas_riegler/status/1777036171027120235).
Im Jahr 2021 wurde Ott neuerlich suspendiert (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20210506_W208_2240359_1_00/BVWGT_20210506_W208_2240359_1_00.pdf) und
im Jahr 2024 sogar in U-Haft genommen. Einhergehend mit der U-Haft hat sich das
BMI mit dieser Entwicklung gerühmt- waren es aber doch Informationen vom
britischen MI6, die diese auslösten.
Christo Grozev war unter jenen Journalist:innen, die zum
"Havana-Syndrom" aufdeckten, dass US-Diplomaten mit Mikrowellenwaffen
beschossen worden sein sollen, womit lange Zeit rätselhafte Symptome
wie Kopfschmerzen, Hörverlust, Schwindel und Übelkeit erklärt
werden könnten. Hinter den Attacken solle der russische
Militärgeheimdienst GRU stehen (https://www.spiegel.de/ausland/havanna-syndrom-setzten-russische-agenten-mikrowellenwaffen-gegen-us-diplomaten-ein-a-1d5d1c2e-ed83-44c8-a446-45bb50f712d5).
Schließlich enthüllte das Wallstreet Journal:
"Vienna-based Russian operatives are suspected of helping with the
recruiting and financing of Russian operations such as tracking Western arms
shipments to Kyiv in Poland and killing a Russian military helicopter pilot who
defected to Ukraine and was living in Spain, Western security officials say.
The killers, who shot the man five times and then ran him over with an SUV,
were criminals paid with cash provided by Russian state employees from Vienna,
these officials say" (https://www.wsj.com/world/a-den-of-spies-vienna-emerges-as-hub-for-russian-espionage-9dda8b4d?st=2fd7fnlb9sgbnqs).
Viel gilt es daher aufzuklären. Da andere Parteien kein
prioritäres Interesse an einem U-Ausschuss zeigen, der sich mit den
Verflechtungen der österreichischen Behörden und Ministerien mit
Putins Russland beschäftigt, bleibt der Weg der parlamentarischen Anfrage
für Aufklärung der Vergangenheit. Mit Blick auf Gegenwart und Zukunft
ist weiters relevant zu eruieren, inwiefern die DSN gegen Einflussnahme von
außen und Datenmissbrauch bzw. -abfluss resilient aufgestellt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Egisto Ott wurde am 26.6.2024 enthaftet, weil das
Beschwerdegericht "nicht von einem dringenden Tatverdacht in Bezug
auf die Fakten 'Grozev', 'Diensthandys' und 'SINA-Laptop'" ausgeht;
es gäbe "keine tauglichen Ermittlungsergebnisse“. Wurden
in Ermittlungsverfahren zu Egisto Ott Ermittlungsschritte von einer
Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Gab es zu Egisto Ott Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu Egisto Ott Berichte o.ä. vonseiten der DSN
an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Welche Ermittlungshandlungen wurden in der Folge gegen wen
vorgenommen?
- Sind dem BMI, konkret dem BVT (heute DSN), vor dem
Einbruch bei Christo Grozev bereits Anzeigen, Verdachtslagen etc. bekannt
gewesen, die auf eine Gefährdungslage von Grozev hingewiesen
haben?
- Wenn ja, wann?
i. War
die konkrete Gefährdungslage nach der Abfrage der Meldedaten von Grozev
bekannt oder bereits davor?
1. Wenn ja, welche
konkreten Schritte folgten daraus?
- Wenn ja, durch wen?
- Wurden in Ermittlungsverfahren zu der Bedrohung von,
anzunehmenderweise sogar Mordkomplott gegen Christo Grozev von einer
Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Wenn ja, richten sich die Ermittlungsverfahren auch gegen
Personen aus russischen Diensten?
i. Wenn
ja, welche Dienste sind das konkret?
ii. Wenn
ja, gegen wie viele Personen konkret?
iii. Wenn
ja, verfügen diese Personen über einen Diplomatenpass?
1. Wenn ja, gab es
idZ bereits Meldungen bei BMEIA bzgl. Ausweisungen bzw. Erklärungen zu
"Personae non gratae"?
a. Wenn nein, warum
nicht?
- Gab es zu dem Komplex Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu dem Komplex Berichte o.ä. vonseiten der DSN
an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Welche Ermittlungshandlungen wurden in der Folge gegen wen
vorgenommen?
- Das OLG stellt in seinem Entschluss zur
Enthaftung fest: „Dass zu Grozev eine Meldesperre vorlag,
ist dem Akt nicht zu entnehmen, sondern derzeit nur Spekulation, sodass
von allgemein zugänglichen Daten auszugehen ist“. Wurde dieses Sachverhalt
nicht ermittelt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, lag eine Meldesperre vor oder nicht?
- Wenn ja, warum war dies nicht dem OLG zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bekannt?
- Wurden in Ermittlungsverfahren zu Martin Weiss
Ermittlungsschritte von einer Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Gab es zu Martin Weiss Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu Martin Weiss Berichte o.ä. vonseiten der
DSN an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Welche Ermittlungshandlungen wurden in der Folge gegen wen
vorgenommen?
- Wurden in Ermittlungsverfahren zu Florian Stermann
Ermittlungsschritte von einer Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Gab es zu Florian Stermann Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu Florian Stermann Berichte o.ä. vonseiten
der DSN an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Welche Ermittlungshandlungen wurden in der Folge gegen wen
vorgenommen?
- Das OLG stellt in seinem Entschluss zur Enthaftung von Ott
zu dem Komplex "SINA-Laptops" fest, dass, "da bislang keine
tauglichen Ermittlungsergebnisse in diese Richtung vorliegen und nicht
bekannt ist, ob und welche Daten sich auf gegenständlichem
SINA-Laptop befunden haben, ist der Tatverdacht nicht als dringend
anzusehen“. Welche Ermittlungsverfahren werden zu diesem
Komplex geführt?
- Wurden zu diesem Komplex Ermittlungsschritte von
einer Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Gab es zu dem Komplex Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu dem Komplex Berichte o.ä. vonseiten
der DSN an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Welche Ermittlungshandlungen wurden in der Folge gegen wen
vorgenommen?
- Wurden zum Havanna-Syndrom Ermittlungsschritte
von einer Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Gab es zu dem Komplex Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu dem Komplex Berichte o.ä. vonseiten
der DSN an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Welche Ermittlungshandlungen wurden in der Folge gegen wen
vorgenommen?
- Gibt iZm dem Mord an dem in Spanien ermordeten
Überläufer und Finanzierung dessen über Österreich
Ermittlungsschritte von einer Behörde des BMI angeregt?
- Wenn ja, von welcher wann?
- Wenn ja, wann wurde dieser jeweils wann durch wen
umgesetzt?
- Gab es zu dem Komplex Anzeigen?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Gab es zu dem Komplex Berichte o.ä. vonseiten
der DSN an die Justiz?
- Wenn ja, wann und wie wurde mit diesen wann verfahren?
- Egisto Ott wurde im Jahr 2017 suspendiert. Im Jahr 2018
wurde vom VwGH die Suspendierung aufgehoben. Durch wen wurde Ott wann
suspendiert?
- Warum wurde Ott konkret suspendiert?
- Gab es hier eine Art
"Spezialitätsvorbehalt" (Verwertungsverbot für die
erhaltenen Informationen durch internationale Dienste)?
- Wenn ja, aus welchem Land stammt ein solcher
Vorbehalt?
- Wenn ja, wurde angefragt, das Verwertungsverbot
aufzuheben?
- Wenn ja, für welche Informationen stammt
dieser?
- Waren dem BMI zu dem damaligen Zeitpunkt bekannt, welche
konkreten Informationen Ott belasteten, oder wurde Österreich nur
darüber informiert, dass es belastendes Material gibt, ohne
nähere Angaben?
- Wer konkret vertrat das BMI in der Ott-Causa vor dem
VwGH?
- Warum konnte von Seiten des BMI nicht klar dargelegt
werden, welche konkreten Informationen, die Ott belasten, eine
Suspendierung rechtfertigen?
- Warum wurde Ott erst im Jahr 2017 suspendiert, obwohl die
Inkenntnissetzung des BMI bereits im Jahr 2015 von der CIA erfolgte?
- Wie verliefen die disziplinarrechtlichen Prüfungen
durch wen (Bitte um genaue Auflistung des chronologischen
Prüfverlaufs zu Ott inkl. Datum der Aktivität; Institution, die
tätig wurde)?
- Wie verlief die Inkenntnissetzung des BMI durch die CIA?
i. Welche
Informationen wurden in der Warnung der CIA übermittelt?
- Welche Veranlassungen wurden 2015 in der Folge getroffen?
- Wurden aufgrund der Warnung der CIA im Jahre 2015
Observationen und/oder gezielte VP-/VE-Einsätze gegen Ott gesetzt?
- Wurden aufgrund der Warnung der CIA im Jahre 2015 Otts
Abfragen aus polizeilichen Datenbanken durchgesehen?
- Wenn ja, wann durch wen?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden nach Aufhebung der Suspendierung Otts Abfragen aus
polizeilichen Datenbanken durchgesehen?
- Wenn ja, wann durch wen?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wann wurde im BMI wem erstmals bekannt, dass Ott hunderte Abfragen
aus polizeilichen Datenbanken ohne rechtliche Grundlage tätigte?
- Wurden die von Ott ohne rechtliche Grundlage abgefragten
Personen vonseiten welcher Behörde im BMI von dieser Tatsache
informiert?
- Wenn nicht, warum nicht?
- Wenn ja, wann durch wen?
- Gab es ein Kontroll- bzw. Sicherungssystem, um
missbräuchliche EKIS-Zugriffe zu eruieren?
- Wenn ja, warum hat dieses System bei Ott nicht
funktioniert?
- Wenn nein, warum gab es kein Kontroll- bzw.
Sicherungssystem?
- Gibt es mittlerweile ein Kontroll- bzw. Sicherungssystem?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, wer hat dieses implementiert?
- Gab es mittlerweile eine interne Untersuchung, wie viele
Abfragen Ott missbräuchlich durchgeführt hat?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gab es eine interne Untersuchung ob andere Personen
missbräuchliche Abfragen durchgeführt haben?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Konnte mittlerweile eruiert werden, ob und welche
Datenträger-Inhalte von BMI-Mitarbeitern tatsächlich in Russland
landeten?
- Waren Staatsgeheimnisse auf diesen Datenträgern?
i. Wenn
ja, warum befinden sich diese auf den Handys von BMI-Mitarbeitern?
ii. Wenn
ja, waren diese Staatsgeheimnisse verschlüsselt?
1. Wenn nein, warum
nicht?
iii. Wenn
ja, ist bekannt, welche Staatsgeheimnisse es waren?
- Hatte es jemals Konsequenzen, dass Bundespolizeidirektor
Michael Takàcs am Dienstweg vorbei das Handy zur Wiederherstellung
ans BVT übergab?
- Gibt es interne Vorgaben wie in solchen Fällen
vorzugehen ist?
i. Wenn
ja, welche?
ii. Wenn
ja, gibt es Sanktionsmechanismen, die bei Zuwiderhandeln greifen?
1. Wenn ja, griffen
diese beim Bundespolizeidirektor?
- Laut Medienberichten hat sich Ott durch seinen
Dienstausweis bzw. seine Dienstkokarde bei Meldeämtern Zugang zu
Informationen erschlichen. Konnte nach einer internen Prüfung eruiert
werden, ob dies der Fall ist?
- Warum wurden Ott nach seiner Suspendierung sein(e)
Dienstausweis(e) bzw. seine Dienstkokarde nicht abgenommen?
- Kommt es in der Regel nach Suspendierungen zu derartigen
Abnahmen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, warum nicht in diesem Fall?
- Vorwürfe, dass Jan Marsalek für
russische Geheimdienste tätig war, gibt es schon länger. Nun
wurde durch eine internationale Recherche dieser Verdacht erhärtet.
- Welche Ermittlungen gibt es hierzu?
- Seit wann zu welcher Verdachtslage durch welche
Behörde?
- Welche Behörde wird aufseiten des BMI jeweils als
Ermittlungseinheit hinzugezogen?
- Welche Erkenntnisse bzw. Einschätzung zur
Verbindungen Jan Marsaleks und/oder von Wirecard in russische
Geheimdienste, sonstige russische Behörden, russische Politiker:innen
und russische Geschäftspersonen gibt es?
- Welche Erkenntnisse bzw. Einschätzung zur
Verbindungen Jan Marsaleks und/oder von Wirecard in den
österreichischen Verfassungsschutz, sonstige österreichische
Behörden, Politiker:innen und Geschäftspersonen gibt es?
- Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen unternahm
welche Behörde im Innenministerium jeweils wann, um
Informationsabflüsse aus dem BVT auszumachen?
- Mit welchen Behörden außerhalb des
Innenministeriums bzw. anderer Länder wurde wann diesbezüglich
Kontakt aufgenommen?
- Hat das Innenministerium daher Kenntnisse über
oder Hinweise auf Informationsabflüsse aus dem BVT zu Marsalek?
- Wenn ja, welche seit wann?
- Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen unternahm
welche Behörde im Innenministerium jeweils wann, um
nachrichtendienstliche Aktivitäten Marsaleks zum Nachteil der
Republik auszumachen?
- Mit welchen Behörden außerhalb des
Innenministeriums bzw. anderer Länder wurde wann diesbezüglich
Kontakt aufgenommen?
- Führten die Ermittlungen bzw. neuen Erkenntnisse zu
Jan Marsalek bisher zu irgendwelchen Konsequenzen (insb.
personeller Natur im BMI)?
- Wenn ja, wann zu welchen?
- Wann wurden Sie, Herr Minister, über welche
Maßnahmen dazu in Kenntnis gesetzt?
- Wann wurden Sie, Herr Minister, über welchen Wissensstand
Ihrer Behörden zu nachrichtendienstlichen Aktivitäten
Marsaleks zum Nachteil der Republik in Kenntnis gesetzt?
- Welche Maßnahmen haben Sie daraufhin wann gesetzt
bzw. beauftragt
- Inwiefern ist die AG FAMA in Ermittlungen zu den o.g.
Causen involviert?
- Wenn ja, wann jeweils zu welchem Verfahren?
- Wie viele Mitglieder hatte diese in den letzten 5 Jahren?
Bitte um Angabe des Standes pro Quartal.
- Aus welchen Behörden wurden die Mitglieder in die AF
FAMA zugeteilt? Bitte um Angabe der Anzahl der Beamt:innen pro
Behörde.
- Ist die AG FAMA auch mit Rechtshilfeersuchen aus dem
Ausland befasst?
- Wie viele Ermittlungsanordnungen wurden vonseiten der AG
FAMA abgearbeitet? Bitte um Angabe nach Verfahren und des Standes pro
Quartal.
- Bei wie vielen Verfahren wurde die AG FAMA seit ihrer
Gründung eingesetzt?
- Welchen konkreten Verfahren sind das? Bitte um Auflistung
der AZ, Datum des Beginns der Ermittlungen und Auflistung der
Verdachtslagen.
- Warum jeweils?
- Wann ließen Sie sich, Herr Minister, zu welcher o.g.
Causa informieren?
- Wenn ja, welche?
- Warum?
- Setzten Sie in der Folge Maßnahmen?
- Wie ist es möglich, dass Teile des
Ermittlungsverfahrens, das die Justiz zum Teil unter Verschluss hält
trotzdem Eingang in das Disziplinarverfahren gefunden haben und die
jeweiligen Personen trotzdem Akteneinsicht haben?
- Gab es in diesem Zusammenhang Konsultationen mit dem BMI?
i. zu
Egisto Ott?
ii. zu
Martin Weiss?
iii. zu
Anton H.?