19238/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundeskanzler
betreffend Südtiroler Autonomiestatut
Am 06.06.2024 wurde auf unsertirol24.com[1] berichtet, dass sich
Landeshauptmann Arno Kompatscher in Rom mit Regionenminister Roberto Calderoli
getroffen hat, um den Fortschritt der Reform des Autonomiestatuts zu besprechen.
Die Beratungen über die Reform der Regionen mit Sonderstatut sollen
abgeschlossen worden sein, wobei scheinbar Gesetzgebungskompetenzen und
Statutenänderungsverfahren thematisiert wurden. Die Ergebnisse sollen
schriftlich festgehalten worden sein und vor der Veröffentlichung mit den
anderen betroffenen Regionen und Provinzen besprochen worden sein.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Sind Ihnen die geplanten Reformschritte bekannt?
a. Wenn ja, inwiefern wurden Sie über die Reformverhandlungen von wem informiert?
b. Wenn ja, stellen diese die Autonomie Südtirols wieder vollständig her?
i. Wenn nicht, in welchen Bereichen gelingt die Wiederherstellung der Südtiroler Autonomie nicht?
ii. Wenn nicht, welche Schritte werden Sie setzen, um die vollständige Wiederherstellung der Südtiroler Autonomie zu unterstützen?
2. In welcher Form wird das Autonomiestatut der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
3. Wann wird das Autonomiestatut veröffentlicht?
4. Wieso ist das Autonomiestatut nicht, wie geplant, bereits im Juni veröffentlicht worden?