19269/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Zustände im Wiener Gesundheitswesen und in der Ärztekammer in Wien
Die Situation im Wiener Gesundheitswesen ist katastrophal, wie die aktuellen Beispiele des geschlossenen Lorenz Böhler Krankenhauses und der desaströsen Unterversorgung bei HNO-Ambulanz- und OP-Kapazitäten in den Wiener Krankenhäusern zeigen. In Wien ist die Behandlung von Krebspatienten in Gefahr – ein unfassbarer Zustand (https://www.krone.at/3422963). Die Situation wird leider auch durch massive Missstände in der Ärztekammer verschlimmert.
Sowohl gegen den derzeitigen Präsidenten der Ärztekammer Wien und der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Joannes Steinhart (https://wien.orf.at/stories/3218684/) als auch gegen den früheren Wiener und Österreichischen Ärztekammerpräsidenten Dr. Thomas Szekeres (https://kurier.at/politik/inland/krise-in-der-wiener-aerztekammer-alte-erzrivalen-steinhart-und-szekeres-finden-zusammen/402618576) wurden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Es liegen zwei Gutachten sowie ein Bericht der Rechnungshofes vor, die ein katastrophales Licht auf die Malversationen in der Ärztekammer in Wien werfen. Da sowohl Dr. Szekeres als auch Dr. Steinhart auch Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer waren und sind, betreffen die katastrophalen Vorgänge in der Ärztekammer in Wien auch direkt das Aufsichtsorgan der Österreichischen Ärztekammer, den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie natürlich auch die Justizministerin.
Die Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha wurde von der ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst Errichtungs GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung der ÄrzteEinkaufsService – Equip4Ordi GmbH (in der Folge kurz Equip4Ordi genannt) zu überprüfen. Mit dem 19. Jänner 2023 übermittelte die Rechtsanwaltskanzlei ihren Bericht.
Die ärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Errichtungs GmbH ist Alleingesellschafterin der Equip4Ordi. Es wurde im Gutachten festgestellt, dass die Geschäftsführer die Gesellschaft weder ordentlich noch gewissenhaft geführt haben. Es ergibt sich vielmehr eine auffallende Sorglosigkeit. Das Herbeiführen laufender Verluste in Millionenhöhe kann keinesfalls eine rechtmäßige Verwendung des Vermögens der Equip4Ordi und auch nicht der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte der Ärztekammer in Wien sein. Dr. Steinhart erteilte Weisungen an die geschäftsführende Gesellschaft, was für die Frage des Verschuldens der Geschäftsführer eine Rolle spielt. Es besteht der begründete Verdacht, dass der objektive Tatbestand der Untreue erfüllt sein kann. Hier spielen die Weisungen von Dr. Steinhart eine entscheidende juristische Rolle.

Auszug aus dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha
Die bisherige Haltung der zur Klärung notwendigen Personen zeigt aber, dass eine Klärung sehr schwierig werden kann, da u.a. wesentliche Unterlagen nicht herausgegeben werden und keine aktive Mitwirkung an der Aufklärung besteht. Die Gesellschaft verfügt über keine Compliance-Regeln. Auf Seiten der wirtschaftlich Letztberechtigten, der Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte und der Ärztekammer besteht dringender Handlungsbedarf, um weitere Schäden zu verhindern und bereits entstandenen Schaden möglichst zu reduzieren. Es ergibt sich auch der begründete Zweifel am Interesse einiger handelnder Personen an der Aufklärung der Malversationen. Es wäre im Interesse der Aufklärung, die infrage kommenden Personen freizustellen, um Absprachen und Manipulationen zu verhindern. Eine vollständige Aufklärung kann nur durch die Behörden im Verantwortungsbereich der Gemeinde Wien, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Justiz erfolgen.

Auszug aus dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha
In weiterer Folge wurden auch Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser (Strafrechtsprofessor der Universität Innsbruck) und Rechtsanwalt Dr. Markus Höcher mit einem weiteren Gutachten beauftragt, zur strafrechtlichen Beurteilung des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaida-Cerha. Das Ergebnis ist vernichtend.

Auszug aus dem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Glaser und RA Dr. Höcher
Auch wenn eine abschließende Abschätzung der dargestellten Sachverhalte noch nicht möglich ist, so lässt sich doch konstatieren, dass potenziell alle sieben untersuchten Fakten strafrechtlich relevant sein können. So wurde das Kontrollgremium – der Beirat – mehrfach übergangen. Es können sowohl die Geschäftsführung als auch der Beirat als auch “externe Personen“ an strafbaren Handlungen beteiligt gewesen sein. Weiters wird auch auf eine mögliche Verbandsverantwortlichkeit der ÄrzteEinkaufsService – Equio4Ordi GmbH als Verband hingewiesen. Die Gutachter stellen abschließend fest, dass aufgrund der dargestellten Sachverhalte „es nicht völlig realitätsfern wäre, wenn die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der zahlreichen Sachverhalte bei einem kriminellen Zusammenwirken mehrere Personen von einer kriminellen Vereinigung oder sogar einer kriminellen Organisation ausgehen würden“.

Auszug aus dem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Glaser und RA Dr. Höcher
Die Ärztekammer in Wien wird also von erfahrenen Strafrechtlern mit einer kriminellen Organisation verglichen! Alle Ärzte, die dem Ansehen der Ärztekammer Schaden zufügen, sind natürlich prinzipiell unverzüglich disziplinarrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen (Ärztegesetz § 136). Dem Ansehen der Ärzteschaft und der Ärztekammer wurde unzweifelhaft irreparabler Schaden zugefügt, wobei die beiden Präsidenten Dr. Szekeres und Dr. Steinhart dabei natürlich die Letztverantwortung zu tragen haben.
Es liegt zusätzlich ein Bericht des Rechnungshofs über die „Ärztekammer für Wien – Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds“ vor. Darin wurden zahlreiche Missstände bemängelt (https://kurier.at/politik/inland/rechnungshof-findet-zahlreiche-missstaende-in-der-wiener-aerztekammer/402772654). Es geht unter anderem um fragwürdige Prämienzahlungen und Kreditgeschäfte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen elf Beschuldigte.

Auszug aus dem Bericht des Rechnungshofs
Der Rechnungshof übt scharfe Kritik am Beteiligungsmanagement und an fehlender Kontrolle in der Wiener Ärztekammer. Für den Erwerb von Immobilien fehlte eine strategische Festlegung im Sinne eines Beteiligungskonzeptes vollständig. Zudem hoben die Prüfer hervor, dass nach der Gründung der Equip4Ordi die Beteiligungen binnen drei Jahren von einer gemeinnützigen GmbH auf eine Holdingstruktur mit insgesamt fünf Gesellschaften ausgeweitet wurden. Diese Entwicklung war laut den Prüfern „stark durch externe, von der Kurie beauftragte Berater geprägt, die davon später mit Geschäftsführungs- und Beiratstätigkeiten für die Gesellschaften profitierten“. Daher rieten die Prüfer zu einer personellen Trennung zwischen beratenden und operativen Funktionen.
Die fehlenden Konzepte für das Beteiligungsmanagement hätten es der Ärztekammer auch erschwert, insbesondere im Zusammenhang mit der Equip4Ordi, „Versäumnisse der Geschäftsführung zu erkennen und rechtzeitig steuernd einzugreifen“. Auch für die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit vermissten die Prüfer eine übergeordnete Strategie.
Laut den Prüfern stiegen im Untersuchungszeitraum die Aufwendungen der Ärztekammer in Wien mit 47 Prozent stärker als die Erträge (35 Prozent), was vor allem mit dem Anstieg des Personalaufwands um 72,1 Prozent zu tun gehabt habe. Beträchtlich gestiegen seien auch die Prämien – und zwar um mehr als das Siebenfache, von 54.321 auf 392.976 Euro. Die Aufwendungen für Organe des Wohlfahrtsfonds verdoppelten sich praktisch von 2016 bis 2022. Auch hier vermissten die Prüfer nachvollziehbare und transparente Kriterien.
Ein Teil des Vermögens des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer in Wien ist eine massiv überteuerte Immobilie, die mit einem endfälligen Kredit in der Höhe von 343,69 Millionen Euro gekauft wurde, was in etwa einem Drittel des gesamten Vermögens des Wohlfahrtsfonds entspricht. Diese Investition ist angesichts der Tatsache, dass der Wohlfahrtsfonds allein im Jahr 2022 einen Verlust von 66,29 Millionen Euro machte, sehr riskant. Positive Veranlagungsergebnisse sind im Wohlfahrtsfonds keineswegs garantiert, im Gegenteil. Das gefährdet aber die Pensionszahlungen für die Ärzte in Wien. Von 2017 bis 2022, also zu einem Zeitpunkt als die Inflation längst explodiert war, sank der Erlös aus den Veranlagungen um 1,31 Millionen Euro – ein katastrophales Ergebnis.
Der Rechnungshof wies auf das massive „Klumpenrisiko“ dieses Kaufs hin. Es erfolgte keine Risikostreuung, um das Anlagerisiko zu minimieren. Der Kauf wurde auch nicht aus dem Wohlfahrtsfonds oder Vermögensumschichtungen finanziert, was das Risko weiter massiv erhöht. Der Rechnungshof kritisierte ausdrücklich das zusätzliche Finanzierungsrisiko (z. B. steigende Zinsen) des aufgenommenen Kredits und das Verwertungsrisiko (z. B. erhöhtes Leerstandrisiko oder erhöhte Betriebskosten sowie steigende Energiepreise).

Auszug aus dem Bericht des Rechnungshofes
Das Risko erhöhte sich bekanntlich zusätzlich durch den Erwerb einer weiteren teuren Immobilie der Signa GmbH des inzwischen insolventen Investors Rene Benko.
In der Ärztekammer in Wien lag kein funktionierendes Kontroll-System vor und auch keine übergeordnete Strategie für Öffentlichkeitsarbeit. Nebenbeschäftigungen der Bediensteten der Ärztekammer wurden nicht regelmäßig erhoben und nur unvollständig dokumentiert.
Mangels kammerinterner strategischer Festlegungen waren der Prozess der Unternehmensgründung und der Entwicklung hin zu einer Holdingstruktur von externen Beratern gesteuert, was hoch problematisch war. Denn externe Berater profitierten direkt von den eigenen Empfehlungen, und zwar aufgrund der Betrauung mit den Abwicklungsvorgängen sowie mit Geschäftsführungs- und Beiratstätigkeiten. Damit war das Risko verbunden, dass in der Beratung das Interesse der externen Berater im Vordergrund stand.
Von 2017 bis 2022 erwarb die Ärztekammer sechs Immobilien um rund 430 Millionen Euro. Dafür zahlte die Ärztekammer Maklerprovisionen in der Höhe von 2,10 Millionen Euro. Für eine Immobilie zahlte die Ärztekammer eine „Tippgeber-Provision“ von 500.000 bzw. 400.000 Euro an zwei Personen, für den Hinweis auf das Immobilienkaufangebot und kaufrelevante Informationen.
Der Rechnungshof kritisiert ferner, dass die Ärztekammer in Wien die Einhebung aller Umlagen und Beiträge sowie die Auszahlung der Leistungen seit fast 30 Jahren einem externen Fondsverwalter übertragen hat, der seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllte.
In der Zwischenzeit wollte die Staatsanwaltschaft Wien alle Strafverfahren bzgl. der Equip4Ordi und der Care01 einstellen. Die Oberstaatsanwaltschaft lehnte diese Einstellung aber ab und beauftragte die Staatsanwaltschaft mit weiteren gründlichen Ermittlungen (https://x.com/AshSankholkar/status/1798972426530763043). Die Staatsanwaltschaft konnte die Vorwürfe nicht entkräften.


In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Gab und gibt es zwischen Ihnen und dem Wiener Gesundheitsstadtrat Gespräche und Absprachen zu den bereits durchgeführten und geplanten Krankenhaus- und Abteilungsschließungen in den Krankenhäusern in Wien (Lorenz Böhler Krankenhaus, Rudolfstiftung, Krankenhaus Lainz)?
2. Gab und gibt es zwischen Ihnen und dem Wiener Gesundheitsstadtrat Gespräche und Absprachen zur katastrophalen Situation in den Wiener Spitälern?
3. Wie viele der 100 neuen Kassenarztstellen, die mit 100.000 Euro ja von der Regierung massiv gefördert und beworben wurden, sind in Österreich mittlerweile besetzt? (Bitte eine Auflistung für alle Bundesländer.)
4. Warum sind die Ärztekammerpräsidenten Dr. Steinhart und Dr. Szekeres noch immer im Amt, obwohl gegen sie ein Verfahren läuft?
5. Wie lautet die offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums zum Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha und zu den Vorgängen in der Kammer?
6. Welche Folgen hatte die Feststellung im Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha, dass die Eqip4Ordi weder ordentlich noch gewissenhaft geführt wurde und eine auffallende Sorglosigkeit herrschte?
7. Wie hoch waren die Verluste der Equip4Ordi?
8. Welche Folgen hatte die Feststellung im Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha, dass der Tatbestand der Untreue vorliegen kann?
9. Welche Konsequenzen ziehen Sie als verantwortlicher Bundesminister aus dem Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha?
10. Welche Folgen hatte die Feststellung im Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Knirsch-Gschaider-Cerha, dass sich der begründete Zweifel am Interesse einiger handelnder Personen an der Aufklärung der Malversationen ergibt und dass es im Interesse der Aufklärung läge, die infrage kommenden Personen freizustellen, um Absprachen und Manipulationen zu verhindern?
11. Warum sind die handelnden Personen, u. a. die österreichischen Ärztekammer-Präsidenten Dr. Szekeres und Dr. Steinhart, immer noch in ihren Ämtern, wo doch eindeutig der Verdacht der Verdunkelungsgefahr und von illegalen Absprachen geäußert wurde?
12. Haben Sie als Aufsichtsorgan der Österreichischen Ärztekammer veranlasst, dass gegen die Ärztekammer-Präsidenten Dr. Szekeres und Dr. Steinhart ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde oder wird, und zwar wegen massiver Rufschädigung der Ärztekammer?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann haben Sie dies veranlasst?
13. Welche Folgen hatte das Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser (Strafrechtsprofessor der Universität Innsbruck) und Rechtsanwalt Dr. Markus Höcher?
14. Welche Folgen hatte die Aussage im Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser und Rechtsanwalt Dr. Markus Höcher, dass potenziell alle sieben untersuchten Fakten strafrechtlich relevant sein können?
15. Welche Folgen hatte die Aussage Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser und Rechtsanwalt Dr. Markus Höcher, dass „es nicht völlig realitätsfern wäre, wenn die Strafverfolgungsbehörden aufgrund der zahlreichen Sachverhalte bei einem kriminellen Zusammenwirken mehrere Personen von einer kriminellen Vereinigung oder sogar einer kriminellen Organisation ausgehen würden“?
16. Welche Folgen hatte die Aussage, dass die Ärztekammer von versierten und renommierten Strafrechtlern in einem Gutachten also offiziell mit dem „Mafia-Paragraphen“ in Verbindung gebracht wird?
17. Welche Folgen hatte, dass der Ruf der Ärztekammer so nachhaltig und tiefgreifend beschädigt wurde?
18. Welche Konsequenzen ziehen Sie in der Zukunft als verantwortlicher Bundesminister aus dem Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Severin Glaser und Rechtsanwalt Dr. Markus Höcher?
19. Was sagen Sie zum Bericht des Rechnungshofes „Ärztekammer Wien - Kammerverwaltung und Wohlfahrtsfonds“?
20. Welche Folgen hatte die scharfe Kritik des Rechnungshofs am fehlenden Beteiligungsmanagement und an fehlender Kontrolle in der Wiener Ärztekammer?
21. Welche Folgen hatte die Aussage des Rechnungshofs, dass die Entwicklung in der Ärztekammer in Wien laut den Prüfern „stark durch externe, von der Kurie beauftragte Berater geprägt war, die davon später mit Geschäftsführungs- und Beiratstätigkeiten für die Gesellschaften profitierten“?
22. Welche Folgen hatte die Feststellung des Rechnungshofs, dass die Prüfer zu einer personellen Trennung zwischen beratenden und operativen Funktionen raten?
a. Was haben Sie diesbezüglich bis jetzt unternommen?
b. Was sind Ihre nächsten Schritte?
23. Welche Folgen hatte die Aussage im Rechnungshof-Bericht, dass es keine Strategie für die Ausgaben bei der Öffentlichkeitsarbeit gibt?
24. Welche Folgen hatte die Aussage, dass laut den Prüfern im Untersuchungszeitraum die Aufwendungen der Ärztekammer in Wien mit 47 Prozent stärker als die Erträge (35 Prozent), was vor allem mit dem Anstieg des Personalaufwands um 72,1 Prozent zu tun hatte?
25. Welche Folgen hatte die Aussage, dass auch die Prämienmassiv angestiegen sind (um mehr als das Siebenfache, von 54.321 auf 392.976 Euro) und die Aufwendungen für Organe des Wohlfahrtsfonds sich von 2016 bis 2022 praktisch verdoppelten? Welche Folgen hatte die Aussage des Rechnungshofs, dass hier nachvollziehbare und transparente Kriterien fehlen?
26. Wer profitierte an diesen massiven Steigerungen der Prämien, der Aufwendungen für Organe des Wohlfahrtsfonds, und warum kam es zu diesen massiven Steigerungen?
27. Gibt es zu diesen Punkten eine Stellungnahme oder Maßnahme des Wiener Gesundheitsstadtrats?
28. Welche Folgen hatte die Aussage betreffend des massiven „Klumpenrisikos“ beim Kauf einer einzigen Immobilie um 343,69 Millionen Euro?
a. Welche Folgen hatte die Aussage, dass dieser Kaufpreis in etwa einem Drittel des gesamten Vermögens des Wohlfahrtsfonds entspricht?
b. Welche Folgen hatte die Aussage, dass die Pensionen der niedergelassenen Ärzte faktisch in Gefahr sind, wenn dieser Kauf und die damit verbundene Kredit-Finanzierung ein Fiasko werden sollten, was durchaus realistisch ist?
c. Welche Folgen hatte die Aussage betreffend Finanzierungs- und Leerstandrisikos dieser Immobilie?
d. Wer veranlasste den Kauf dieser überteuerten Immobilie?
29. Welche Folgen hatte der risikoreiche Erwerb einer weiteren teuren Immobilie der Signa GmbH des inzwischen insolventen Investors Rene Benko?
a. Wer veranlasste den Kauf dieser Immobilie?
b. Warum war dieser Kauf notwendig?
30. Ist der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer in Gefahr?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, was werden Sie als zuständiger Bundesminister unternehmen, um dies zu verhindern?
31. Wer haftet für den Teil- oder Totalausfall des Wiener Wohlfahrtsfonds?
32. Springen der Bund und/oder die Stadt Wein ein, wenn es zu Teil- oder Totalausfall der Pensionen des Wohlfahrtsfonds der Wiener angestellten Ärzte kommen sollte?
a. Wenn nein, kann es passieren, dass dann die Wiener niedergelassenen Ärzte mit massiv gekürzten und im schlimmsten Fall sogar ohne Pensionen dastehen müssen?
b. Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Bedingugen?
33. Können Sie die Sicherheit der Pensionen der Wiener niedergelassenen Ärzte garantieren?
34. Halten Sie das derzeitige System der Finanzierung der Pensionen der niedergelassenen Ärzte über den Wohlfahrtsfonds für sicher, zeitgemäß und Krisen-resistent? Sollten die Pensionen der Ärzte nicht besser über ein staatliches Pensionssystem und nicht von der Ärztekammer, finanziert werden?
35. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Ärztekammer in Wien die Einhebung aller Umlagen und Beiträge sowie die Auszahlung der Leistungen seit fast 30 Jahren einem externen Fondsverwalter übertragen hat, der seinen Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllte. Was wollen Sie diesbezüglich unternehmen?
36. Welche Folgen hatte der Umstand, dass von 2017 bis 2022 die Ärztekammer sechs Immobilien um rund 430 Millionen Euro erwarb und dafür Maklerprovisionen in der Höhe von 2,10 Millionen Euro zahlte, wobei sie für eine Immobilie eine „Tippgeber-Provision“ von 500.000 bzw. 400.000 Euro an zwei Personen zahlte?
37. Wird auch bezüglich der kritisieren finanziellen Vorgänge im Wohlfahrtsfonds und in der Verwaltung der Wiener Ärztekammer seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt?
a. Wenn ja, in welchen Punkten?
b. Wenn nein, warum nicht, wo doch laut Rechnungshofs Gefahr in Verzug ist?
38. Welche Folgen hatte der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Wien alle Strafverfahren bzgl. der Equip4Ordi und der Care01 einstellen wollte, die Oberstaatsanwaltschaft diese Einstellung aber ablehnte und die Staatsanwaltschaft Wien mit weiteren gründlicheren Ermittlungen beauftragte?
a. Sind Sie bzw. das Bundesministerium dem nachgegangen?
b. Haben Sie sich bei den zuständigen Kollegen über die Gründe informiert?
39. Was unternehmen Sie, um den Ruf der Ärztekammer wiederherzustellen?
40. Wurden bei den in den beiden angeführten Gutachten und im Rechnungshofbericht aufgedeckten Zahlungen, Prämien, Firmen und Geldflüssen auch Gelder aus den Kammerumlagen für die österreichische Ärztekammer von Ärzten aus anderen Bundesländern verwendet?
41. Inwieweit ist die Österreichische Ärztekammer auch finanziell, nicht nur personell in Form der Spitzenfunktionäre, in die Malversationen der Wiener Ärztekammer involviert?
42. Können Sie sicher ausschließen und garantieren, dass bei den Malversationen in der Ärztekammer in Wien nicht auch Gelder aus den Kammerumlagen für die österreichische Ärztekammer von Ärzten aus den anderen Bundesländern verwendet wurden?