19270/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Lehrerinnen mit Kopftuch

 

 

Die „Kleine Zeitung“ berichtet vom Fall einer islamischen Religionslehrerin, die – weil sie kein Kopftuch mehr tragen wollte – von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) diskriminiert worden sein soll.[1]      

 

Die IGGÖ dementiert auf ihrer Internetseite den Vorwurf, indem sie schreibt, dass jeglicher Zwang und Druck bezüglich des Tragens eines Kopftuchs abgelehnt werde. Als Fundament jeglicher religiösen Handlungen zähle für die IGGÖ die Freiwilligkeit: „In unserer Gemeinschaft gibt es sowohl Frauen, die ein Kopftuch tragen, als auch solche, die keines tragen.“[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Lehrer für islamischen Religionsunterricht gibt es in Österreich? (Bitte nach Geschlechtern, Bundesländern und Schultypen getrennt zu beantworten!)

2.    Wie viele der weiblichen Lehrer für islamischen Religionsunterricht tragen ein Kopftuch? (Bitte nach Bundesländern und Schultypen getrennt zu beantworten!)

3.    Wie viele der weiblichen Lehrer für islamischen Religionsunterricht tragen kein Kopftuch? (Bitte nach Bundesländern und Schultypen getrennt zu beantworten!)

 



[1] https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/18600214/islamlehrerin-diskriminiert-sie-ist-nicht-die-einzige

[2] https://www.derislam.at/2024/06/19/stellungnahme-zum-gerichtsurteil-cicek-iggoe/