19271/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen „IS-Rückkehrer“
“salzburg.orf.at“ berichtete[1] am 28.06.2024 über den Fall einer Salzburger IS-Anhängerin, die sich vor zehn Jahren dem „Islamischen Staat“ in Syrien anschloss und seit der Zerschlagung der Terrororganisation in diesem Gebiet in Gefangenschaft befindet, wie folgt:
Rückkehr aus IS-Lager? Gericht berät
In Wien könnte sich Freitag beim Bundesverwaltungsgericht das Schicksal der Halleinerin entscheiden, die sich Terroristen des „Islamischen Staates“ in Syrien vor zehn Jahren angeschlossen habe – wie es bei den Behörden heißt. Es geht darum, ob die Frau zurückkehren darf oder nicht.
Die Salzburgerin aus Hallein will seit Jahren zurück nach Österreich. Das Außenministerium lehnt das aber ab. Freitag berät das Bundesverwaltungsgericht über diese Entscheidung des Ministeriums.
Experte plädiert für Rückkehr
Die Frau lebt seit sechs Jahren mit ihren beiden Söhnen, die sechs und acht Jahre alt sind, in einem Internierungslager in Syrien. Dieses wird von kurdischen Kriegsgegnern des IS betrieben und bewacht. Es gebe dort zu wenig Wasser, keine Medikamente und keine Schule, heißt es.
Österreichs Außenministerium in Wien würde die Kinder nach Österreich holen lassen, nicht aber die Mutter. Begründung: Diese habe sich schließlich selbst in diese Situation gebracht. Der Jurist und Menschenrechtsexperte Manfred Nowak widerspricht: „Der Staat hat eine Verpflichtung für seine Staatsangehörigen. Man kann nicht sagen, ich hole die Kinder zurück und lasse die Mutter dort. Das ist schon aus der Sicht der Kinderrechte keine Lösung, aber auch aus der Sicht der Rechte der Mutter.“
Ministerium: „Hoher Grad an Eigenverschuldung“
2019 wandten sich die Eltern der Salzburgerin mit der Bitte um Rückholung ihrer Tochter und der Enkelkinder an das Außenministerium. Doch dieses stimmte nur zu, die Kinder nach Österreich zu bringen, nicht aber ihre Mutter, was die Familie mit Verweis auf das Wohl der Kinder ablehnte. Da sich die Salzburgerin freiwillig der Terrormiliz IS angeschlossen habe, liege ein besonders hoher Grad der Eigenverschuldung vor, begründete das Ministerium die ablehnende Haltung.
Die Verhandlung des Höchstgerichtes am Freitag ist für acht Stunden anberaumt. Sollte sie bis zum Abend abgeschlossen werden, wird die Entscheidung aber noch nicht bekannt gegeben. Sie ergeht schriftlich.
Ermittlungsverfahren nach etwaiger Rückkehr
Sollte die Frau zurück nach Österreich dürfen, dann muss sie sich hier einem Ermittlungsverfahren wegen Betätigung in einer terroristischen Vereinigung stellen. Sollte es in der Folge zu einer Anklage kommen, würde das Gericht ihre Rolle im IS klären.
Dessen Kampfverbände begingen im syrischen Bürgerkrieg und in anderen Staaten laut internationalen Ermittlern vielerlei Kriegsverbrechen sowie Morde und Massenmorde an Andersdenkenden und Wehrlosen. Manches davon wurde im Internet der Öffentlichkeit präsentiert, womit der IS die eigene Propaganda befeuert haben soll.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wurde in der Vergangenheit schon einmal gegen die Salzburger IS-Anhängerin ermittelt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie oft?
c. Wenn ja, in welchen Zeiträumen?
d. Wenn ja, aufgrund welcher Verdachtslagen?
e. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen die Ermittlungen?
2. Wird aktuell gegen die Salzburger IS-Anhängerin ermittelt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, seit wann?
c. Wenn ja, aufgrund welcher Verdachtslagen?
d. Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?
3. Wurde oder wird gegen Personen aus dem Umfeld der Salzburger IS-Anhängerin ermittelt?
a. Wenn ja, gegen wen und aufgrund welcher Verdachtslagen wurde/wird ermittelt?
b. Wenn ja, wie ist der Stand/das Ergebnis der Ermittlungen?
4. Wird aktuell gegen weitere Personen ermittelt, die sich – wie die Salzburgerin – dem „Islamischen Staat“ anschlossen und sich zurzeit in Gefangenschaft befinden bzw bereits nach Österreich zurückgekehrt sind? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gefangenen und Rückkehrern)
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, gegen wie viele Personen wird ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Nationalität)
c. Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen Verdachts wird ermittelt?
d. Wenn ja, seit wann wird gegen diese Personen ermittelt?
e. Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?
5. Wurde in der Vergangenheit (2013 – 2024) gegen weitere Personen ermittelt, die sich – wie die Salzburgerin – dem „Islamischen Staat“ anschlossen und sich zurzeit in Gefangenschaft befinden bzw bereits nach Österreich zurückgekehrt sind? (Bitte aufgeschlüsselt nach Gefangenen und Rückkehrern)
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, gegen wie viele Personen wurde ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Nationalität)
c. Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen Verdachts wurde ermittelt?
d. Wenn ja, in welchen Zeiträumen wurde gegen diese Personen ermittelt?
e. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kamen die Ermittlungen?