19276/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Johannes Schmuckenschlager, Georg Strasser, Michaela Steinacker, Christian Stöcker
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Zustimmung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (Renaturierungs-VO) am 17.06.2024 im Rat der Europäischen Union (Rat)
Am 17. Juni 2024 haben Sie der lange umstrittenen Renaturierungs-VO im Namen der Republik Österreich im Rat zugestimmt.
Die beschlossene Renaturierungs-VO wird zu massiven Einschnitten und unverhältnismäßig negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft führen. 20 Prozent aller Flächen müssen laut dieser VO allein bis 2030 in ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden. Das bedeutet im Klartext: Ein Fünftel der Gesamtfläche Österreichs darf nicht mehr wie bisher genutzt werden. Nicht nur die österreichischen Bäuerinnen und Bauern sowie Forstwirtinnen und Forstwirte werden die Folgen Ihres Verhaltens unmittelbar äußerst negativ zu spüren bekommen, sondern auch alle Konsumentinnen bzw. Konsumenten durch Preiserhöhungen österreichischer Nahrungsmittel.
Dies lässt sich anhand einiger Beispiele leicht darstellen:
Obst- und Weinbaubetrieb in der Wachau:
Ein Landwirt bewirtschaftet einen Betrieb mit fünf Hektar Weinbau und drei Hektar Marillengärten in der Wachau. Natura-2000-Gebiete, wie die Wachau, sind als erstes von Maßnahmen zur Renaturierung betroffen. Dem Landwirt droht daher, dass er kaum mehr Pflanzenschutzmittel und keinen Dünger mehr ausbringen darf. Dadurch kann er seine Weinstöcke und Marillenbäume nicht mehr ausreichend vor Pilzen und Schädlingen schützen. Ihm drohen daher massive Ertragseinbußen und eine schlechte Qualität seiner Ernte. Die Wirtschaftlichkeit des Betriebes wäre dadurch nicht mehr gegeben.
Siehe: Anhang VII (18) Aufgabe oder Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide sowie chemischer und tierischer Düngemittel
Milchviehbetrieb in Oberösterreich:
Ein oberösterreichischer Milchviehbetrieb bewirtschaftet 20 Hektar Wiesen, die in einem Natura-2000-Schutzgebiet liegen. Die Renaturierungs-VO könnte dazu führen, dass er diese Flächen nicht mehr beweiden, keinen Dünger mehr ausbringen und die Flächen weniger oft mähen darf. Damit fehlt ihm eine wesentliche Futtergrundlage für seine Rinder. Er ist dadurch gezwungen, entweder teure importierte Futtermittel zuzukaufen oder weniger Kühe zu halten und somit weniger Milch zu erzeugen. In jedem Fall hat er erhebliche Einkommensverluste zu verzeichnen. Die Österreicherinnen und Österreicher werden schließlich gezwungen, aus dem Ausland importiere Lebensmittel zu kaufen, weil die Versorgung der eigenen Bevölkerung mit österreichischen Lebensmitteln nicht mehr sichergestellt werden kann.
Siehe: Anhang VII (17) Gegebenenfalls Verringerung der Weideintensität oder Mahd auf Grünland oder Wiederherstellung der extensiven Beweidung mit Nutztieren sowie extensiver Mahd, wo diese aufgegeben wurden; Anhang VII (18) Aufgabe oder Verringerung des Einsatzes chemischer Pestizide sowie chemischer und tierischer Düngemittel
Aber nicht nur die Land- und Forstwirtschaft ist von der Renaturierungs-VO betroffen, sondern auch Österreichs Städte und Regionen. Beispielsweise soll die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung steigen. Was auf den ersten Blick positiv klingt, bedeutet aber, dass es massive Einschränkungen im Wohnbau und der Stadtentwicklung geben wird; auch die Notwendigkeit von Rückbauten muss wohl diskutiert und umgesetzt werden. Dies bedeutet zwangsweise einen Anstieg der Wohnungspreise, was vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation geradezu grotesk erscheint.
Wälder sind ein Erholungsgebiet für die Menschen. Wenn also diese stillgelegt werden müssen, ist die Sicherheit vor umgefallenen, morschen Bäumen, die nicht abtransportiert werden dürfen, nicht mehr gegeben. So würde der Tourismus, durch das Nichtvorhandensein von Erholungsgebieten, Einbußen erleiden. Doch nicht nur das: Dieses Holz fehlt auch in der regionalen Bauwirtschaft als klimafreundlicher Baustoff, der CO2 speichert, sowie als klimaneutraler Brennstoff.
Durch das Stilllegen von Ackerflächen stehen künftig weniger Anbaugebiete zur Verfügung. Das bedeutet, dass sowohl die heimische Versorgung mit Lebensmitteln nicht mehr sichergestellt werden kann als auch die Preise von Lebensmitteln für die Konsumentinnen und Konsumenten steigen werden.
Sie haben diesem – für Gesamtösterreich nachteiligen und unmittelbar wirksamen – europäischen Rechtsakt im Namen der Republik Österreich rechtswidrig und offenkundig aus rein parteipolitischen Erwägungen zugestimmt.
Die österreichische Bundesverfassung sieht als ein Element des bundesstaatlichen Grundprinzips vor, dass bei Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Landessache sind (so z.B. der Naturschutz), die Länder eine einheitliche Stellungnahme erstatten können, die die Mitglieder der Bundesregierung bei ihrem Stimmverhalten im Rat binden. Die Bundesländer haben betreffend die Renaturierungs-VO einheitliche, negative Stellungnahmen (zuletzt am 03.04.2024 zu diesem Vorhaben erstattet. Dass vor diesem Hintergrund eine Zustimmung Ihrerseits zur Renaturierungs-VO im Rat rechtwidrig wäre, haben Sie im Vorfeld der Abstimmung selbst mehrfach öffentlich zugestanden, so z.B. im Ö1 Morgenjournal am 24. Mai 2024: „Was mich bindet, ist die Länderstellungnahme.“ oder gegenüber der APA nach der Konferenz der Landesnaturschutzreferenten am selben Tag: „Die Stellungnahme der Länder ist rechtlich bindend. Es ist ein zentraler Schritt, der aussteht, und deshalb ersuche ich die Landeshauptleute Michael Ludwig und Peter Kaiser (beide SPÖ) um Klarstellung.“ (APA0239 24.05.2024).
Darüber hinaus sieht § 5 BMG 1986 vor, dass, sofern der Inhalt einer geplanten EU- Verordnung Sachgebiete umfasst, die in die Wirkungsbereiche verschiedener Bundesministerien fallen, ein einvernehmliches Vorgehen der betroffenen Ministerien erforderlich ist. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, in dessen Zuständigkeit der Regelungsinhalt der Renaturierungs-VO ebenfalls fällt, hat sich unmissverständlich gegen eine Zustimmung Österreichs zur Renaturierungs-VO im Rat ausgesprochen.
Sie waren sich der Rechtslage zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Renaturierungs-VO im Rat am 17.06.2024 bewusst. Trotzdem haben Sie - rechtswidrig und aus parteipolitischen Motiven – der Renaturierungs-VO zugestimmt. Ihr rechtswidriges Stimmverhalten haben Sie mit dem Vorlegen mehrerer Auftragsgutachten zu untermauern versucht, was Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verursacht hat.
Vor diesem Hintergrund richten die unterfertigten Abgeordneten an Sie, Frau Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, folgende
Anfrage:
1. Aufgrund welcher Umstände ziehen Sie die „Information für den Bundeskanzler zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ vom 24.05.2024, die seitens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst (BKA- VD) ausgearbeitet wurde, in Zweifel?
a. Haben Sie die für diese Fragen an sich zuständigen Stellen in Ihrem Ressort damit beauftragt, die Rechtsmeinung des BKA-VD zu prüfen?
- Wenn ja, wann wurde diese Prüfung beauftragt und was war das Ergebnis? Diese Frage kann auch mit Übermittlung des Prüfungsergebnisses an den Nationalrat beantwortet werden.
- Haben - so wie es üblich wäre - Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Ressorts oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts die Einschätzung des BKA- VD mit Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des BKA-VD bzw. des BKA besprochen? Wenn nein, warum nicht?
- Wenn Sie die für diese Fragen an sich zuständigen Stellen in Ihrem Ressort nicht mit der Prüfung der „Information für den Bundeskanzler zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ beauftrag haben: Warum nicht?
b. Welche Person konkret hat Sie darauf aufmerksam gemacht oder Sie aufgefordert, die seitens des BKA-VD erarbeitete „Information für den Bundeskanzler zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ in Zweifel zu ziehen?
2. Im Ö1 Morgenjournal am 24. Mai 2024 sagten Sie: „Was mich bindet, ist die Länderstellungnahme.“ Am selben Tag nach der Konferenz der Landesnaturschutzreferenten haben Sie gegenüber der APA gesagt: „Die Stellungnahme der Länder ist rechtlich bindend. Es ist ein zentraler Schritt, der aussteht, und deshalb ersuche ich die Landeshauptleute Michael Ludwig und Peter Kaiser (beide SPÖ) um Klarstellung.“ (APA0239 24.5.2024). Am 27.05.2024 veröffentlichte orf.at folgende wörtliche Aussage von Ihnen: „Die Stellungnahme der Länder ist rechtlich bindend.“ Aufgrund welcher Umstände haben Sie sich entschieden, Ihre Meinung zu ändern?
3. Haben Sie den Bundeskanzler bzw. die Bundesregierung förmlich darüber unterrichtet, dass Sie die seitens des BKA-VD erarbeitete „Information für den Bundeskanzler zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ in Zweifel ziehen?
a. Wenn ja, wann und auf welcher Ebene (Ebene der Mitglieder der Bundesregierung; Ebene der Ministerkabinette; Ebene der Ressorts) erfolgte die Unterrichtung?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Haben Sie den gemäß § 5 BMG 1986 ebenfalls formal für die Abstimmung über die Renaturierungs-VO im Rat zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in die Entscheidungsfindung betreffend Stimmverhalten im Rat eingebunden?
a. Wenn ja, wann und auf welcher Ebene (Ebene der Mitglieder der Bundesregierung; Ebene der Ministerkabinette; Ebene der Ressorts)?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. „Gutachten zu ,Information für den Bundeskanzler zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur1“:
a. Warum wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
b. Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
c. Von wem (von Ihnen persönlich, von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Ressorts) wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
d. Wieviel hat dieses Gutachten gekostet?
e. Wer hat dieses Gutachten bezahlt?
f. Wurde die Einholung dieses Gutachtens ausgeschrieben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wurden vor Auftragserteilung Vergleichsangebote eingeholt? Wenn nein, warum nicht?
g. Wie wurden Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts auf diesen Gutachter aufmerksam? Durch Dritte?
h. Auf welcher Grundlage erfolgt die Auswahl des Gutachters Univ. Prof. Dr. Daniel Ennöckl, wo dieser doch an den Koalitionsverhandlungen im Herbst 2017 auf Seiten der Grünen Partei teilnahm, woraus sich ein enges Naheverhältnis von Daniel Ennöckl und der Grünen Partei und deren Zielen ergibt und daher seine „Unparteilichkeit“ – eine grundsätzliche Anforderung an jeden Gutachter – zurecht in Zweifel gezogen werden muss?
i. Wann wurde dieses Gutachten veröffentlicht?
j. Wurde dieses Gutachten den Mitgliedern der Bundesregierung vor Ihrer Zustimmung zur Renaturierungs-VO im Rat zur Kenntnis gebracht? Wenn ja, allen oder nur ausgewählten? Wenn nur ausgewählten Mitgliedern: Welchen, wann und warum gerade diesem Mitglied? Wenn allen Mitgliedern der Bundesregierung: Allen Mitgliedern zur selben Zeit oder zu unterschiedlichen Zeiten und wann? Woraus ergibt sich ein möglicher unterschiedlicher Zeitpunkt? Wenn das Gutachten nicht den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde: Warum nicht?
k. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts das Gutachten vor der (eventuellen) Weitergabe innerhalb der Bundesregierung bzw. vor der Veröffentlichung auf der Internetseite Ihres Ressorts an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an welche Personen (abschließende Auflistung) und durch wen, warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
I. Wer – Sie persönlich, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts – hat die Fragen, die durch das Gutachten zu beantworten waren, erarbeitet und dem Gutachter übermittelt?
m. Sind Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens in Kontakt mit dem Gutachter getreten? Wenn ja, wer ist wann und warum mit dem Gutachter in Kontakt getreten (abschließende Auflistung)?
n. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens auf das Ergebnis des Gutachtens in irgendeiner Weise Einfluss genommen? Wenn ja, wer hat wann und warum und mit welchem Ergebnis Einfluss genommen (abschließende Auflistung)?
o. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens über die Beauftragung, Erstellung oder das Ergebnis des Gutachtens mit Dritten gesprochen? Wenn ja, mit welchen Personen, warum und wann (abschließende Auflistung)?
p. Haben Sie vor Beauftragung des Gutachtens geprüft, ob dieses Gutachten, das ausschließlich der Rechtfertigung des Abweichens der durch den BKA-VD klar vorgegebenen Handlungsweise aus rein parteipolitischen motivierten Gründen diente, nicht eigentlich von der Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ zu bezahlen gewesen wäre?
6. „Rechtsgutachten zur Bindungswirkung der Länderstellungnahmen betreffend die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“:
a. Warum wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
b. Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
c. Von wem (von Ihnen persönlich, von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Ressorts) wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
d. Wieviel hat dieses Gutachten gekostet?
e. Wer hat dieses Gutachten bezahlt?
f. Wurde die Einholung dieses Gutachtens ausgeschrieben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wurden vor Auftragserteilung Vergleichsangebote eingeholt? Wenn nein, warum nicht?
g. Wie wurden Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts auf diesen Gutachter aufmerksam? Durch Dritte?
h. Aufgrund welcher Expertise betreffend Staatsorganisationsrecht (zu Art. 23a ff B-VG; BMG 1986) wurde die Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH ausgewählt, ein Gutachten zu erstellen?
i. Wann wurde dieses Gutachten veröffentlicht?
j. Wurde dieses Gutachten den Mitgliedern der Bundesregierung vor Ihrer Zustimmung zur Renaturierungs-VO im Rat zur Kenntnis gebracht? Wenn ja, allen oder nur ausgewählten? Wenn nur ausgewählten Mitgliedern: Welchen, wann und warum gerade diesem Mitglied? Wenn allen Mitgliedern der Bundesregierung: Allen Mitgliedern zur selben Zeit oder zu unterschiedlichen Zeiten und wann? Woraus ergibt sich ein möglicher unterschiedlicher Zeitpunkt? Wenn das Gutachten nicht den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde: Warum nicht?
k. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts das Gutachten vor der (eventuellen) Weitergabe innerhalb der Bundesregierung bzw. vor der Veröffentlichung auf der Internetseite Ihres Ressorts an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an welche Personen (abschließende Auflistung) und durch wen, warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
I. Wer – Sie persönlich, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts – hat die Fragen, die durch das Gutachten zu beantworten waren, erarbeitet und dem Gutachter übermittelt?
m. Sind Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens in Kontakt mit dem Gutachter getreten? Wenn ja, wer ist wann und warum mit dem Gutachter in Kontakt getreten (abschließende Auflistung)?
n. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens auf das Ergebnis des Gutachtens in irgendeiner Weise Einfluss genommen? Wenn ja, wer hat wann und warum und mit welchem Ergebnis Einfluss genommen (abschließende Auflistung)?
o. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens über die Beauftragung, Erstellung oder das Ergebnis des Gutachtens mit Dritten gesprochen? Wenn ja, mit welchen Personen, warum und wann (abschließende Auflistung)?
p. Haben Sie vor Beauftragung des Gutachtens geprüft, ob dieses Gutachten, das ausschließlich der Rechtfertigung des Abweichens der durch den BKA-VD klar vorgegebenen Handlungsweise aus rein parteipolitischen motivierten Gründen diente, nicht eigentlich von der Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ zu bezahlen gewesen wäre?
7. „Rechtsgutachten zu Fragen der Anwendbarkeit des Art 23d Abs. 2 B-VG bei Vorliegeneiner einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer zum Entwurf der Wiederherstellungs-VO der Europäischen Union“:
a. Warum wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
b. Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
c. Von wem (von Ihnen persönlich, von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Ressorts) wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
d. Wieviel hat dieses Gutachten gekostet?
e. Wer hat dieses Gutachten bezahlt?
f. Wurde die Einholung dieses Gutachtens ausgeschrieben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wurden vor Auftragserteilung Vergleichsangebote eingeholt? Wenn nein, warum nicht?
g. Wie wurden Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts auf diesen Gutachter aufmerksam? Durch Dritte?
h. Aufgrund welcher Umstände wurde ein bereits im Jahr 2019 emeritierter Universitätsprofessor, dessen Expertise offenkundig im Bereich Umweltrecht und Umweltpolitik sowie Menschenrechte besteht, ausgewählt, wo doch zahlreiche renommierte aktive Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den österreichischen Universitäten mit ihrem Fachwissen zum Staatsorganisationsrecht und zum Verhältnis der österreichischen Rechtsordnung zur Unionsrechtsordnung bereitstünden?
i. Wann wurde dieses Gutachten veröffentlicht?
j. Wurde dieses Gutachten den Mitgliedern der Bundesregierung vor Ihrer Zustimmung zur Renaturierungs-VO im Rat zur Kenntnis gebracht? Wenn ja, allen oder nur ausgewählten? Wenn nur ausgewählten Mitgliedern: Welchen, wann und warum gerade diesem Mitglied? Wenn allen Mitgliedern der Bundesregierung: Allen Mitgliedern zur selben Zeit oder zu unterschiedlichen Zeiten und wann? Woraus ergibt sich ein möglicher unterschiedlicher Zeitpunkt? Wenn das Gutachten nicht den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde: Warum nicht?
k. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts das Gutachten vor der (eventuellen) Weitergabe innerhalb der Bundesregierung bzw. vor der Veröffentlichung auf der Internetseite Ihres Ressorts an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an welche Personen (abschließende Auflistung) und durch wen, warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
I. Wer – Sie persönlich, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts – hat die Fragen, die durch das Gutachten zu beantworten waren, erarbeitet und dem Gutachter übermittelt?
m. Sind Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens in Kontakt mit dem Gutachter getreten? Wenn ja, wer ist wann und warum mit dem Gutachter in Kontakt getreten (abschließende Auflistung)?
n. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens auf das Ergebnis des Gutachtens in irgendeiner Weise Einfluss genommen? Wenn ja, wer hat wann und warum und mit welchem Ergebnis Einfluss genommen (abschließende Auflistung)?
o. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens über die Beauftragung, Erstellung oder das Ergebnis des Gutachtens mit Dritten gesprochen? Wenn ja, mit welchen Personen, warum und wann (abschließende Auflistung)?
p. Haben Sie vor Beauftragung des Gutachtens geprüft, ob dieses Gutachten, das ausschließlich der Rechtfertigung des Abweichens der durch den BKA-VD klar vorgegebenen Handlungsweise aus rein parteipolitischen motivierten Gründen diente, nicht eigentlich von der Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ zu bezahlen gewesen wäre?
8. „Ergänzendes Gutachten zum ,Rechtsgutachten zu Fragen der Anwendbarkeit des Art 23d Abs 2 B-VG bei Vorliegen einer einheitlichen Stellungnahme der österreichischen Bundesländer zum Entwurf der Wiederherstellungs-VO der Europäischen Union vom 17. 4. 2023‘“:
a. Warum wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
b. Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
c. Von wem (von Ihnen persönlich, von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Ressorts) wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
d. Wieviel hat dieses Gutachten gekostet?
e. Wer hat dieses Gutachten bezahlt?
f. Wurde die Einholung dieses Gutachtens ausgeschrieben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wurden vor Auftragserteilung Vergleichsangebote eingeholt? Wenn nein, warum nicht?
g. Wie wurden Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts auf diesen Gutachter aufmerksam? Durch Dritte?
h. Aufgrund welcher Umstände wurde ein bereits im Jahr 2019 emeritierter Universitätsprofessor, dessen Expertise offenkundig im Bereich Umweltrecht und Umweltpolitik sowie Menschenrechte besteht, ausgewählt, wo doch zahlreiche renommierte aktive Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den österreichischen Universitäten mit ihrem Fachwissen zum Staatsorganisationsrecht und zum Verhältnis der österreichischen Rechtsordnung zur Unionsrechtsordnung bereitstünden?
i. Wann wurde dieses Gutachten veröffentlicht?
j. Wurde dieses Gutachten den Mitgliedern der Bundesregierung vor Ihrer Zustimmung zur Renaturierungs-VO im Rat zur Kenntnis gebracht? Wenn ja, allen oder nur ausgewählten? Wenn nur ausgewählten Mitgliedern: Welchen, wann und warum gerade diesem Mitglied? Wenn allen Mitgliedern der Bundesregierung: Allen Mitgliedern zur selben Zeit oder zu unterschiedlichen Zeiten und wann? Woraus ergibt sich ein möglicher unterschiedlicher Zeitpunkt? Wenn das Gutachten nicht den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde: Warum nicht?
k. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts das Gutachten vor der (eventuellen) Weitergabe innerhalb der Bundesregierung bzw. vor der Veröffentlichung auf der Internetseite Ihres Ressorts an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an welche Personen (abschließende Auflistung) und durch wen, warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
I. Wer - Sie persönlich, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts - hat die Fragen, die durch das Gutachten zu beantworten waren, erarbeitet und dem Gutachter übermittelt?
m. Sind Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens in Kontakt mit dem Gutachter getreten? Wenn ja, wer ist wann und warum mit dem Gutachter in Kontakt getreten (abschließende Auflistung)?
n. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens auf das Ergebnis des Gutachtens in irgendeiner Weise Einfluss genommen? Wenn ja, wer hat wann und warum und mit welchem Ergebnis Einfluss genommen (abschließende Auflistung)?
o. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens über die Beauftragung, Erstellung oder das Ergebnis des Gutachtens mit Dritten gesprochen? Wenn ja, mit welchen Personen, warum und wann (abschließende Auflistung)?
p. Haben Sie vor Beauftragung des Gutachtens geprüft, ob dieses Gutachten, das ausschließlich der Rechtfertigung des Abweichens der durch den BKA-VD klar vorgegebenen Handlungsweise aus rein parteipolitischen motivierten Gründen diente, nicht eigentlich von der Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ zu bezahlen gewesen wäre?
9. „Die Stellungnahmen der Bundesländer zur Renaturierungsverordnung: Auswirkungen
von Änderungen des Textes auf deren Verbindlichkeit“
a. Warum wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
b. Wann wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
c. Von wem (von Ihnen persönlich, von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Ressorts) wurde dieses Gutachten in Auftrag gegeben?
d. Wieviel hat dieses Gutachten gekostet?
e. Wer hat dieses Gutachten bezahlt?
f. Wurde die Einholung dieser Gutachten ausgeschrieben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wurden vor Auftragserteilung Vergleichsangebote eingeholt? Wenn nein, warum nicht?
g. Wie wurden Sie oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Ressorts auf diesen Gutachter aufmerksam? Durch Dritte?
h. Aufgrund welcher Expertise betreffend Staatsorganisationsrecht (zu Art. 23a ff B-VG; BMG 1986) wurde die Lansky, Ganzger, Goeth & Partner Rechtsanwälte GmbH ausgewählt, ein Gutachten zu erstellen?
i. Wann wurde dieses Gutachten veröffentlicht?
j. Wurde dieses Gutachten den Mitgliedern der Bundesregierung vor Ihrer Zustimmung zur Renaturierungs-VO im Rat zur Kenntnis gebracht? Wenn ja, allen oder nur ausgewählten? Wenn nur ausgewählten Mitgliedern: Welchen, wann und warum gerade diesem Mitglied? Wenn allen Mitgliedern der Bundesregierung: Allen Mitgliedern zur selben Zeit oder zu unterschiedlichen Zeiten und wann? Woraus ergibt sich ein möglicher unterschiedlicher Zeitpunkt? Wenn das Gutachten nicht den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wurde: Warum nicht?
k. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts das Gutachten vor der (eventuellen) Weitergabe innerhalb der Bundesregierung bzw. vor der Veröffentlichung auf der Internetseite Ihres Ressorts an Dritte weitergegeben? Wenn ja, an welche Personen (abschließende Auflistung) und durch wen, warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
I. Wer - Sie persönlich, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts - hat die Fragen, die durch das Gutachten zu beantworten waren, erarbeitet und dem Gutachter übermittelt?
m. Sind Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens in Kontakt mit dem Gutachter getreten? Wenn ja, wer ist wann und warum mit dem Gutachter in Kontakt getreten (abschließende Auflistung)?
n. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens auf das Ergebnis des Gutachtens in irgendeiner Weise Einfluss genommen? Wenn ja, wer hat wann und warum und mit welchem Ergebnis Einfluss genommen (abschließende Auflistung)?
o. Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts im Zuge der Beauftragung des Gutachtens, während der Phase der Gutachtenserstellung oder nach Fertigstellung des Gutachtens über die Beauftragung, Erstellung oder das Ergebnis des Gutachtens mit Dritten gesprochen? Wenn ja, mit welchen Personen, warum und wann (abschließende Auflistung)?
p. Haben Sie vor Beauftragung des Gutachtens geprüft, ob dieses Gutachten, das ausschließlich der Rechtfertigung des Abweichens der durch den BKA-VD klar vorgegebenen Handlungsweise aus rein parteipolitischen motivierten Gründen diente, nicht eigentlich von der Partei „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ zu bezahlen gewesen wäre?
10. Wie begegnen Sie dem Vorwurf, dass Auftragsgutachten zur Durchsetzung ihrer parteipolitischen Ziele mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gekauft wurde, obwohl eine eindeutige Rechtsmeinung des für diese Fragen zuständigen BKA-VD vorlag?
11. Wie ist es mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu vereinbaren, gleich fünf Gutachten in Auftrag zu geben?
12. Existieren weitere Gutachten, die von Ihnen, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts zu diesem Themenbereich in Auftrag gegeben wurden? Wenn ja, welche Gutachter wurden durch wen beauftragt, was war das Ergebnis der Begutachtung, was haben die Gutachten gekostet, warum wurden diese Gutachten bis jetzt nicht veröffentlicht und wann werden sie veröffentlicht?
13. Wurden Ihrerseits oder seitens der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts weitere Gutachterinnen bzw. Gutachter erwogen und angefragt? Sofern weitere erwogen und angefragt wurden: Welche waren das und durch wen wurden diese jeweils angefragt? Wie war deren Reaktion bzw. Ersteinschätzung zu den aufgeworfenen Fragen? Warum wurden diese jeweils nicht beauftragt?
14. Sie beziehen sich in Ihren Rechtfertigungsbemühungen auch immer wieder auf einen „Beschluss der Wiener Landesregierung vom 11. Juni 2024“.
a. Liegt Ihnen oder Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern Ihres Ressorts (samt Kabinett) dieser Beschluss schriftlich vor?
- Wenn ja: Was ist der konkrete Inhalt dieses Beschlusses (Diese Frage kann auch mit Übermittlung des Prüfungsergebnisses an den Nationalrat beantwortet werden.)? Von wem (konkrete Personenangabe) wurde Ihnen wann (erstmalig) dieser Beschluss der Wiener Landesregierung zur Verfügung gestellt? Wem - Ihnen, einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder ihres Ressorts – wurde seitens der Wiener Landesregierung der Beschluss zur Verfügung gestellt (konkrete Personenangabe)?
b. Wenn Ihnen der Beschluss nicht schriftlich vorliegt:
- Von wem wurden Sie über den Inhalt des Beschlusses unterrichtet (genaue Personenangabe)?
- Von wem wurden die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts über den Inhalt des Beschlusses unterrichtet (genaue Personenangabe)?
- Haben Sie, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts versucht, eine schriftliche Ausfertigung des Beschlusses zu erlangen? Wenn ja, wer hat bei wem diesen Versuch unternommen (genaue Personenangabe) und wie wurde die Nicht-Zurverfügungstellung begründet? Wenn nein, warum nicht, wenn Sie auf diesen doch wesentlich Ihre folgenden Handlungen von enormer Tragweite gründen?
c. Haben Sie diesen Beschluss der Wiener Landesregierung oder dessen Inhalt durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts prüfen lassen?
d. Haben Sie den gegenständlichen Beschluss der Wiener Landesregierung durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter Ihres Kabinetts oder Ihres Ressorts bzw. dessen Inhalte dem BKA-VD mit der Bitte um Prüfung zur Kenntnis gebracht? Wenn ja, was war das Ergebnis der Prüfung? Wenn nein, warum wurde der Beschluss bzw. dessen Inhalt nicht dem BKA-VD zur Kenntnis gebracht?
e. Wenn Sie den Inhalt des Beschlusses der Wiener Landesregierung nicht kennen, wie rechtfertigen Sie einerseits Ihre Handlungen im Zusammenhang mit dem Abgehen von der einheitlichen, negativen Stellungnahme der Länder und andererseits die Berichterstattung auf der Internetseite Ihres Ressorts?
15. Haben Sie versucht, das Einvernehmen betreffend Abstimmungsverhalten im Rat in Bezug auf die Renaturierungs-VO zwischen Ihnen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft herzustellen?
16. Haben Sie dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Gelegenheit zur Äußerung betreffend Ihr Abstimmungsverhalten im Rat in Bezug auf die Renaturierungs-VO gegeben?
17. Ihnen war bewusst, dass zwischen Ihnen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft kein Einvernehmen betreffend das Stimmverhalten Österreichs in Bezug auf die Renaturierungs-VO im Rat besteht. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Abstimmung im Europäischen Rat verschoben wird, um eine Entscheidungsfindung betreffend das Stimmverhalten Österreichs entsprechend der österreichischen Rechtsordnung zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?
18. Haben Sie irgendeinen Schritt oder ein Bemühen gesetzt, eine konsensuale Entscheidung betreffend Stimmverhalten in Bezug auf die Renaturierungs-VO innerhalb der Bundesregierung bzw. zwischen Ihnen und dem ebenfalls zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft herzustellen?
19. Haben Sie irgendeinen Schritt oder ein Bemühen gesetzt, um den Auffassungsunterschied betreffend Renaturierungs-VO zwischen Ihnen und den Bundesländern einvernehmlich aufzulösen?