19280/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Wo bleiben Maßnahmen für Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung?

 

Eine Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und sicherheitspolitisch. 

Seit vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils ernüchternd:

Es bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat. 

Nachdem im Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h. weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und dort bei der DSN.

Der NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:

"Der Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP) des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt, jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst und evaluiert."

Es wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters werden - im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2 - weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.

  1. https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf
  2. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/kampf-gegen-antisemitismus.html#:~:text=Die%202021%20präsentierte%20Nationale%20Strategie,und%20jüdisches%20Leben%20langfristig%20abzusichern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern wurde in Ihrem Ressort diese folgenden Maßnahmen jeweils wann mit welchem Budget und Zeitplan eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung durch den NAP, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Gewaltprävention

                                          i.    "Präventionsangebot für Rassismus und Gewalt im Sportbereich durch Angebot einer Alternative durch Sport und in Kooperation mit einzelnen Clubs, welche pädagogisch und weltanschaulich abgesicherten Kriterien entspricht."

    1. Maßnahmen gegen Radikalisierung im Sport

                                          i.    "Schaffung einer Anlaufstelle gegen extremistische Tendenzen im Sport"

                                        ii.    "Förderung von Projekten mit zielgruppenorientierten Angeboten"

                                       iii.    "Förderung von Sportverbänden, die Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Radikalisierung im Sport setzen"

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Deradikalisierungsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und Zeitplan zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Wurde deren Wirksamkeit gemessen?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Deradikalisierungsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw. erweitert?
    1. Warum nicht?  
  1. Wie hoch war das Budget, das den Bundesländern im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention für die Förderung von Netzwerken sowie deren operative Tätigkeiten bereitgestellt wurde?
  2. Wie hoch war das für die Bundesländer aus Ihrem Ressort bereitgestellte Budget zur Förderung von Beratungsstrukturen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention?
  3. Welche Pilotprojekte wurden im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention durch Ihr Ressort initiiert, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Budget?
    1. Wie wurden diese evaluiert?
    2. Was waren die Ergebnisse dieser Evaluationen?