Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wo bleiben Maßnahmen für
Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung?
Eine
Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es
her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und
sicherheitspolitisch.
Seit
vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der
Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen
Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils
ernüchternd:
- Wann
kommt der konkrete Aktionsplan zur Extremismusprävention und
Deradikalisierung (J/2655)
- Moscheenschließungen
nach dem Terroranschlag (J/4754 ; J/4753)
- Schließung
mutmaßlich staatsfeindlicher Moscheen (J/13227 ; J/13229)
- Überprüfung
Vereinszweck sowie Vereinstätigkeit in Hinblick auf § 29
VereinsG (J/12048)
- Wo
bleiben effiziente Ermittlungen rund um das „Imam
Ali-Zentrum“? (J/14499 ; J/14493)
- Bejubeln
von Hamas-Terror auf Demos in Wien (J/16533)
- Bejubeln
von Terror, antisemitische Parolen: Folgen für Einzelpersonen und
Versammlungen? (J/16576)
- Ermittlungen
wegen Begehung antisemitischer Handlungen am Wiener Stadttempel (J/167220)
- Maßnahmen
zur Stärkung der Wehrhaften Demokratie (J/18521 ; /J/18522 ; J/18520 ; J/18524)
- Entschließungsantrag
Unsere Demokratie muss wehrhaft sein – wo bleiben die
Maßnahmen gegen Extremismus? (A/3674)
- Entschließungsantrag
Effektive Sensibilisierung der Polizei betreffend extremistische
Strömungen (A/3676) und Effektive Sensibilisierung der Polizei
bzgl. extremistische Strömungen (A/2211)
Es
bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem
Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat.
Nachdem im
Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte
gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von
Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h.
weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur
Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention
und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und
dort bei der DSN.
Der
NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:
"Der
Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP)
des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung
(BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt,
jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich
präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten
die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg
gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht
berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom
Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem
BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen
werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst
und evaluiert."
Es
wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie
Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die
Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon
identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die
ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht
aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen
werden. Weiters werden- im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2 -
weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.
- https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf
- https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/kampf-gegen-antisemitismus.html#:~:text=Die%202021%20präsentierte%20Nationale%20Strategie,und%20jüdisches%20Leben%20langfristig%20abzusichern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen
Deradikalisierungsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget dotiert
(Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der
Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung
aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich
Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere
Extremismusformen, Zeitplan)?
- Wurde deren Wirksamkeit gemessen?
i. Wenn
ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen
Deradikalisierungsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw.
erweitert?
- Warum nicht?
- Welches Budget wurde den nachfolgend aufgeführten
Stellen jeweils zugeteilt, und wann erfolgten diese Dotierungen? (Bitte um
detaillierte Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung und ggf. weiteren
relevanten Informationen zu den finanziellen Zuweisungen
- Bundesweites Netzwerk Extremismusprävention und
Deradikalisierung (BNED)
- Beratungsstelle Extremismus (Verein bundesweites Netzwerk
offene Jugendarbeit)
- Verein DERAD
- Bundesstelle für Sektenfragen
- Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstands
- Fairplay prevention – Anlaufstelle gegen
menschenfeindliche Ideologien im Sport
- Verein Frauen ohne Grenzen
- (EU-Projekt) Kinder- und Jugendanwaltschaften
Österreichs
- NEUSTART
- Next – Extremismuspräventionsstelle Steiermark
- Radicalisation Awareness Network
- Safer Internet
- SCENOR
- Männerberatungsstellen
- Wie hoch war das Budget, das den Bundesländern im
Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur
Extremismusprävention für die Förderung von Netzwerken
sowie deren operative Tätigkeiten bereitgestellt wurde?