Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage: Wo bleiben Maßnahmen für Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung sowie effiziente Ermittlungen zu extremistischen Gefährdungslagen?
Eine Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und sicherheitspolitisch.
Seit vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils ernüchternd:
Es bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat.
Nachdem im Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h. weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und dort bei der DSN.
Der NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:
"Der Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP) des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt, jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst und evaluiert."
Es wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters werden- im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2 - weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. "Unterstützung von Vernetzungsstrukturen in der Ausstiegsarbeit"
ii. "Schaffung einer Stelle zur Koordination von Interventionsangeboten für Rückkehrer:innen"
iii. "Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Früherkennung von möglichen strafrechtlich relevanten Vorkommnissen"
i. "Grundlagenstudie zur Eruierung von psychosozialen Mustern in der Erkennung von Radikalisierung und Extremismus als Folge der COVID-19-Pandemie
ii. Umsetzung des Anti-Terror-Pakets"
i. „Sozialnetzkonferenzen“
i. "Weiterführung, Ausbau und Einrichtung von Kompetenzstellen (z.B. DÖW, Dokumentationsstelle Politischer Islam, Beratungsstelle Extremismus) zur Information, Beratung und Dokumentation von allen extremistischen Erscheinungsformen auf Bundesebene, wie auch auf regionaler Ebene, für primär, sekundär- und tertiärbetroffene Personen."
ii. "Sicherung der Beratungsstelle Extremismus und Ausbau der Strukturen der Beratungs- stelle in den Bundesländern, um einen flächendeckenden Zugang zu den Angeboten der Beratungsstelle zu schaffen"
iii. "Beratung und Unterstützung für Betroffene aller extremistischer Handlungen durch rechtliche und psychosoziale Beratung"
i. "Beratung und Unterstützung von Personen, die von Gewalt betroffen sind, Förderung der Einrichtung und der Ausbau von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen auf Bundes- und Länderebene"
ii. "Förderung der Plattform gegen die Gewalt in der Familie, Maßnahmen der Bewusstseinsbildung und Hilfsangebote bei Gewalt: Förderung der 45 etablierten Organisationen wie Kinderschutzzentren, Frauenberatungsstellen, Jugendeinrichtungen, Senior/innenvereine, Männerberatungsstellen u. a."
iii. "Einrichtung von Fachstellen für Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendarbeit zur Durchführung von Workshops, Vorträgen und Fachtagungen zu verschiedenen Bereichen der Gewaltprävention für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Verantwortlichen in der Jugendarbeit, in Vereinen, Behörden oder ehrenamtlich Tätige."
iv. "Beratung und Betreuung von afrikanischen Frauen und Mädchenprävention und Eliminierung von FGM (Female Genital Mutilation) in Österreich 2021"
v. "Workshops für Schulklassen zu Extremismusprävention, Konfliktlösung und gewalt- freiem Umgang"
vi. "Präventionsangebot für Rassismus und Gewalt im Sportbereich durch Angebot einer Alternative durch Sport und in Kooperation mit einzelnen Clubs, welche pädagogisch und weltanschaulich abgesicherten Kriterien entspricht."
vii. "Plattform Gewaltprävention OÖ"
viii. "Fortbildungen im Bereich „Extremismus- und Gewaltprävention“ für Multiplikator/innen und Mitarbeiter/innen im Bereich der Wiener Flüchtlingshilfe."
i. "Schaffung von regionalen und überregionalen Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des BNED zwischen den Verwaltungsbereichen wie u.a. Sicherheit, Soziales und Bildung hinsichtlich Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten, z.B. in Form von Projekttätigkeiten"
ii. "Interministerielle Austausch- und Kooperationstreffen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"
iii. "Vernetzung, Informationssammlung und -austausch zu Verschwörungsmythen"
iv. "Aktivitäten des Nationalen Komitees No Hate Speech, z.B. Informationsangebote und Maßnahmen zum Empowerment junger Menschen gegen Hate Speech."
i. "Forcierung von Sensibilisierungsmaßnahmen und Kooperation innerhalb der Sicherheitsbehörden"
ii. "Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Justizanstalten und den zuständigen lokalen Sicherheitsbehörden"
iii. "Spezielle Personalrekrutierung im Bereich der Justiz, indem in den Ausschreibungen und bei der Personalauswahl verstärkt auf Sprachkenntnisse und ein Bewusstsein für religiöse und kulturelle Unterschiede geachtet wird"
i. "Informationsmanagement durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit"
ii. "Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs zum Thema Antisemitismus durch Kooperationsmöglichkeiten mit relevanten Stellen (z.B. mit der Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe im BKA) innerhalb der Zivilgesellschaft und Behörden"
i. "Durchführung"
ii. "Ein Ausbau des Systems „Fallkonferenz“: Schaffung einer verpflichtenden Vernetzungsstruktur, Definition von jeweiligen Leadorganisationen, Definition einer Kommunikationsstruktur"
i. "aktive Beteiligung an europäischen und internationalen Gremien: die aktive Beteiligung Österreichs im NPPM (Network of Prevent Policy Makers) oder im RAN (Radicalisation Awareness Network)."
i. "Aufbau lokaler Netzwerkstrukturen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"
ii. "Europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich Politischer Islam"
i. "Online Plattform zu Extremismuspräventionsangeboten"
i. "Schaffung eines Lehrganges oder einer Ausbildung im Themenbereich Extremismusprävention und Deradikalisierung"
ii. "Aus- und Fortbildungsangebote für Bedarfsträger/innen"
iii. "Interdisziplinäre Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen ausbauen"
iv. "Fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildung für Multiplikator/innen"
i. "Kooperationen im wissenschaftlichen Bereich bzw. in der Forschung: Fachliche Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten ebenso wie bei Forschungen und Publikationen."
i. Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?