19285/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Wo bleiben Maßnahmen für Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung?

 

Eine Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und sicherheitspolitisch. 

Seit vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils ernüchternd:

Es bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat. 

Nachdem im Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h. weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und dort bei der DSN.

Der NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:

"Der Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP) des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt, jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst und evaluiert."

Es wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters werden - im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2 - weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.

  1. https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf
  2. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/kampf-gegen-antisemitismus.html#:~:text=Die%202021%20präsentierte%20Nationale%20Strategie,und%20jüdisches%20Leben%20langfristig%20abzusichern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern wurde in Ihrem Ressort diese folgenden Maßnahmen jeweils wann mit welchem Budget und Zeitplan eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung durch den NAP, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. 2.1 Interministerielle und interinstitutionelle Kooperation

                                          i.    "Schaffung von regionalen und überregionalen Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des BNED zwischen den Verwaltungsbereichen wie u.a. Sicherheit, Soziales und Bildung hinsichtlich Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten, z.B. in Form von Projekttätigkeiten"

                                        ii.    "Interministerielle Austausch- und Kooperationstreffen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"

                                       iii.    "Vernetzung, Informationssammlung und -austausch zu Verschwörungsmythen"

                                       iv.    "Aktivitäten des Nationalen Komitees No Hate Speech, z.B. Informationsangebote und Maßnahmen zum Empowerment junger Menschen gegen Hate Speech."

    1. 2.2 Stärkung der sicherheitsbehördlichen Kooperationen

                                          i.    "Forcierung von Sensibilisierungsmaßnahmen und Kooperation innerhalb der Sicherheitsbehörden"

                                        ii.    "Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Justizanstalten und den zuständigen lokalen Sicherheitsbehörden"

                                       iii.    "Spezielle Personalrekrutierung im Bereich der Justiz, indem in den Ausschreibungen und bei der Personalauswahl verstärkt auf Sprachkenntnisse und ein Bewusstsein für religiöse und kulturelle Unterschiede geachtet wird"

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Deradikalisierungsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und Zeitplan zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Wurde deren Wirksamkeit gemessen?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Deradikalisierungsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw. erweitert?
    1. Warum nicht?
  1. Wie viele Aussteigerprogramme wurden seit der Verabschiedung des Anti-Terror-Pakets 2021 wann begonnen (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
  2. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Integrationsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und Zeitplan zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Wurde deren Wirksamkeit gemessen?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Integrationsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw. erweitert?
    1. Warum nicht?
  1. Wie hoch war das Budget, das den Bundesländern im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention für die Förderung von Netzwerken sowie deren operative Tätigkeiten bereitgestellt wurde?
  2. Wie hoch war das für die Bundesländer aus Ihrem Ressort bereitgestellte Budget zur Förderung von Beratungsstrukturen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention?
  3. Welche Pilotprojekte wurden im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention durch Ihr Ressort initiiert, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Budget?
    1. Wie wurden diese evaluiert?
    2. Was waren die Ergebnisse dieser Evaluationen?