Eingelangt am 09.07.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Wo bleiben Maßnahmen für
Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung?
Eine
Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es
her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und
sicherheitspolitisch.
Seit
vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der
Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen
Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils
ernüchternd:
- Wann
kommt der konkrete Aktionsplan zur Extremismusprävention und
Deradikalisierung (J/2655)
- Moscheenschließungen
nach dem Terroranschlag (J/4754 ; J/4753)
- Schließung
mutmaßlich staatsfeindlicher Moscheen (J/13227 ; J/13229)
- Überprüfung
Vereinszweck sowie Vereinstätigkeit in Hinblick auf § 29
VereinsG (J/12048)
- Wo
bleiben effiziente Ermittlungen rund um das „Imam
Ali-Zentrum“? (J/14499 ; J/14493)
- Bejubeln
von Hamas-Terror auf Demos in Wien (J/16533)
- Bejubeln
von Terror, antisemitische Parolen: Folgen für Einzelpersonen und
Versammlungen? (J/16576)
- Ermittlungen
wegen Begehung antisemitischer Handlungen am Wiener Stadttempel (J/167220)
- Maßnahmen
zur Stärkung der Wehrhaften Demokratie (J/18521 ; /J/18522 ; J/18520 ; J/18524)
- Entschließungsantrag
Unsere Demokratie muss wehrhaft sein – wo bleiben die
Maßnahmen gegen Extremismus? (A/3674)
- Entschließungsantrag
Effektive Sensibilisierung der Polizei betreffend extremistische
Strömungen (A/3676) und Effektive Sensibilisierung der Polizei
bzgl. extremistische Strömungen (A/2211)
Es
bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem
Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat.
Nachdem im
Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte
gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von
Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h.
weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur
Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention
und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und
dort bei der DSN.
Der
NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:
"Der
Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP)
des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung
(BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt,
jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich
präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten
die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg
gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht
berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom
Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem
BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen
werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst
und evaluiert."
Es
wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie
Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die
Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon
identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die
ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert
festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters
werden - im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2 -
weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.
- https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf
- https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/kampf-gegen-antisemitismus.html#:~:text=Die%202021%20präsentierte%20Nationale%20Strategie,und%20jüdisches%20Leben%20langfristig%20abzusichern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Inwiefern wurde in Ihrem Ressort diese folgenden
Maßnahmen jeweils wann mit welchem Budget und
Zeitplan eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach
Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon
existierender Maßnahmen die Erhöhung durch den NAP,
Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus,
Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
- 2.1 Interministerielle und interinstitutionelle
Kooperation
i. "Schaffung
von regionalen und überregionalen Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen
des BNED zwischen den Verwaltungsbereichen wie u.a. Sicherheit, Soziales und
Bildung hinsichtlich Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten, z.B.
in Form von Projekttätigkeiten"
ii. "Interministerielle
Austausch- und Kooperationstreffen zur Extremismusprävention und
Deradikalisierung"
iii. "Vernetzung,
Informationssammlung und -austausch zu Verschwörungsmythen"
iv. "Aktivitäten
des Nationalen Komitees No Hate Speech, z.B. Informationsangebote
und Maßnahmen zum Empowerment junger Menschen gegen Hate Speech."
- 2.2 Stärkung der sicherheitsbehördlichen
Kooperationen
i. "Forcierung
von Sensibilisierungsmaßnahmen und Kooperation innerhalb der
Sicherheitsbehörden"
ii. "Weiterentwicklung
der Kooperation zwischen den Justizanstalten und den zuständigen lokalen
Sicherheitsbehörden"
iii. "Spezielle
Personalrekrutierung im Bereich der Justiz, indem in den Ausschreibungen und
bei der Personalauswahl verstärkt auf Sprachkenntnisse und ein Bewusstsein
für religiöse und kulturelle Unterschiede geachtet wird"
- Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen
Deradikalisierungsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und
Zeitplan zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um
Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei
Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund
des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich
Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere
Extremismusformen, Zeitplan)?
- Wurde deren Wirksamkeit gemessen?
i. Wenn
ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen
Deradikalisierungsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw.
erweitert?
- Warum nicht?
- Wie viele Aussteigerprogramme wurden seit der Verabschiedung
des Anti-Terror-Pakets 2021 wann begonnen (Bitte um Aufschlüsselung
nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon
existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des
Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen
Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen,
Zeitplan)?
- Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen
Integrationsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und Zeitplan
zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um
Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei
Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund
des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich
Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere
Extremismusformen, Zeitplan)?
- Wurde deren Wirksamkeit gemessen?
i. Wenn
ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn
nein, warum nicht?
- Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen
Integrationsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw. erweitert?
- Warum nicht?
- Wie hoch war das Budget, das den Bundesländern im
Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur
Extremismusprävention für die Förderung von Netzwerken
sowie deren operative Tätigkeiten bereitgestellt wurde?
- Wie hoch war das für die Bundesländer aus Ihrem
Ressort bereitgestellte Budget zur Förderung von Beratungsstrukturen
im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur
Extremismusprävention?
- Welche Pilotprojekte wurden im Rahmen der Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention durch Ihr Ressort
initiiert, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Budget?
- Wie wurden diese evaluiert?
- Was waren die Ergebnisse dieser Evaluationen?