19287/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Wo bleiben Maßnahmen für Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung?
Eine Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und sicherheitspolitisch.
Seit vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils ernüchternd:
Es bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat.
Nachdem im Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h. weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und dort bei der DSN.
Der NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:
"Der Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP) des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt, jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst und evaluiert."
Es wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters werden - im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2 - weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. "Schaffung eines Lehrganges oder einer Ausbildung im Themenbereich Extremismusprävention und Deradikalisierung"
ii. "Aus- und Fortbildungsangebote für Bedarfsträger/innen"
iii. "Interdisziplinäre Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen ausbauen"
iv. "Fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildung für Multiplikator/innen"
i. "Schaffung eines Research Clusters „Counter-Terrorism, CVE and Intelligence“ an der Donau-Universität Krems: Gegenstand und Ziel der Förderung des BMI ist die nachhaltige Etablierung, Koordination und Umsetzung von bedarfsorientierter Forschung und Lehre im Bereich „Staatsschutz und Terrorismus- bzw. Extremismusbekämpfung“ auf internationalem Spitzen-Niveau."
i. "Kooperationen im wissenschaftlichen Bereich bzw. in der Forschung: Fachliche Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten ebenso wie bei Forschungen und Publikationen."
i. Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?