19288/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage: Wo bleiben Maßnahmen für Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung sowie effiziente Ermittlungen zu extremistischen Gefährdungslagen?

 

Eine Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und sicherheitspolitisch. 

Seit vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils ernüchternd:

Es bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat. 

Nachdem im Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h. weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und dort bei der DSN.

Der NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:

"Der Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP) des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt, jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst und evaluiert."

Es wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters werden - im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2- weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.

1 https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/kampf-gegen-antisemitismus.html#:~:text=Die%202021%20präsentierte%20Nationale%20Strategie,und%20jüdisches%20Leben%20langfristig%20abzusichern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern wurde in Ihrem Ressort diese folgenden Maßnahmen jeweils wann mit welchem Budget und Zeitplan eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung durch den NAP, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit in- und außerhalb des Strafvollzugs

                                          i.     "Unterstützung von Vernetzungsstrukturen in der Ausstiegsarbeit"

                                        ii.    "Schaffung einer Stelle zur Koordination von Interventionsangeboten für Rückkehrer:innen"

                                       iii.    "Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Früherkennung von möglichen strafrechtlich relevanten Vorkommnissen" 

    1.  Weiterentwicklung und Evaluierung des Risikomanagements 

                                          i.    "Evaluierung und Weiterentwicklung des Risikomanagements durch für Mitarbeiter/innen der Justiz wie auch für Sozialarbeiter/innen vorgesehene Einschätzungstools"

                                        ii.    "Verpflichtende Erstellung eines individuellen Vollzugsplans bei Personen, die wegen §§ 278b ff StGB angehalten sind, ab Beginn der U-Haft"

                                       iii.    "Grundlagenstudie zur Eruierung von psychosozialen Mustern in der Erkennung von Radikalisierung und Extremismus als Folge der COVID-19-Pandemie

                                       iv.    Umsetzung des Anti-Terror-Pakets"

    1. Übergangsmanagement und Nachbetreuung

                                          i.    „Sozialnetzkonferenzen“

                                        ii.    "Definition der Kooperation und des Übergangsmanagements Strafvollzug durch Festschreibung von Standards für die Zusammenarbeit im Strafvollzug beim Betreuungs- verlauf bzw. die frühzeitige Einbindung externer Organisationen mit entsprechender Expertise."

    1. Beratungsangebot zu Extremismusprävention außerhalb des Strafvollzugs ausbauen

                                          i.    "Weiterführung, Ausbau und Einrichtung von Kompetenzstellen (z.B. DÖW, Dokumentationsstelle Politischer Islam, Beratungsstelle Extremismus) zur Information, Beratung und Dokumentation von allen extremistischen Erscheinungsformen auf Bundesebene, wie auch auf regionaler Ebene, für primär, sekundär- und tertiärbetroffene Personen."

                                        ii.    "Sicherung der Beratungsstelle Extremismus und Ausbau der Strukturen der Beratungs- stelle in den Bundesländern, um einen flächendeckenden Zugang zu den Angeboten der Beratungsstelle zu schaffen"

                                       iii.    "Ausbau von Angeboten zur Extremismusprävention innerhalb des Strafvollzugs durch speziell entwickelte Gesprächsformaten"

                                       iv.    "Beratung und Unterstützung für Betroffene aller extremistischer Handlungen durch rechtliche und psychosoziale Beratung"

    1. Gewaltprävention

                                          i.    "Beratung und Unterstützung von Personen, die von Gewalt betroffen sind, Förderung der Einrichtung und der Ausbau von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen auf Bundes- und Länderebene"

                                        ii.    "Förderung der Plattform gegen die Gewalt in der Familie, Maßnahmen der Bewusstseinsbildung und Hilfsangebote bei Gewalt: Förderung der 45 etablierten Organisationen wie Kinderschutzzentren, Frauenberatungsstellen, Jugendeinrichtungen, Senior/innenvereine, Männerberatungsstellen u. a."

                                       iii.    "Einrichtung von Fachstellen für Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendarbeit zur Durchführung von Workshops, Vorträgen und Fachtagungen zu verschiedenen Bereichen der Gewaltprävention für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Verantwortlichen in der Jugendarbeit, in Vereinen, Behörden oder ehrenamtlich Tätige."

                                       iv.    "Beratung und Betreuung von afrikanischen Frauen und Mädchenprävention und Eliminierung von FGM (Female Genital Mutilation) in Österreich 2021"

                                        v.    "Workshops für Schulklassen zu Extremismusprävention, Konfliktlösung und gewaltfreiem Umgang"

                                       vi.    "Präventionsangebot für Rassismus und Gewalt im Sportbereich durch Angebot einer Alternative durch Sport und in Kooperation mit einzelnen Clubs, welche pädagogisch und weltanschaulich abgesicherten Kriterien entspricht."

                                      vii.    "Plattform Gewaltprävention OÖ"

                                     viii.    "Fortbildungen im Bereich „Extremismus- und Gewaltprävention“ für Multiplikator/innen und Mitarbeiter/innen im Bereich der Wiener Flüchtlingshilfe."

    1. Interministerielle und interinstutionelle Kooperation

                                          i.    "Schaffung von regionalen und überregionalen Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des BNED zwischen den Verwaltungsbereichen wie u.a. Sicherheit, Soziales und Bildung hinsichtlich Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten, z.B. in Form von Projekttätigkeiten"

                                        ii.    "Interministerielle Austausch- und Kooperationstreffen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"

                                       iii.    "Vernetzung, Informationssammlung und -austausch zu Verschwörungsmythen"

                                       iv.    "Aktivitäten des Nationalen Komitees No Hate Speech, z.B. Informationsangebote und Maßnahmen zum Empowerment junger Menschen gegen Hate Speech."

    1. Stärkung der sicherheitsbehördlichen Kooperationen

                                          i.    "Forcierung von Sensibilisierungsmaßnahmen und Kooperation innerhalb der Sicherheitsbehörden"

                                        ii.    "Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Justizanstalten und den zuständigen lokalen Sicherheitsbehörden"

                                       iii.    "Spezielle Personalrekrutierung im Bereich der Justiz, indem in den Ausschreibungen und bei der Personalauswahl verstärkt auf Sprachkenntnisse und ein Bewusstsein für religiöse und kulturelle Unterschiede geachtet wird"

    1. bundesweites Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED)

                                          i.    "Informationsmanagement durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit"

                                        ii.    "Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs zum Thema Antisemitismus durch Kooperationsmöglichkeiten mit relevanten Stellen (z.B. mit der Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe im BKA) innerhalb der Zivilgesellschaft und Behörden"

    1. Sozialnetzkonferenzen

                                          i.    "Durchführung"

                                        ii.    "Ein Ausbau des Systems „Fallkonferenz“: Schaffung einer verpflichtenden Vernetzungsstruktur, Definition von jeweiligen Leadorganisationen, Definition einer Kommunikationsstruktur"

    1. Europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich Extremismusprävention und Deradikalisierung

                                          i.    "aktive Beteiligung an europäischen und internationalen Gremien: die aktive Beteiligung Österreichs im NPPM (Network of Prevent Policy Makers) oder im RAN (Radicalisation Awareness Network)."

    1. Lokale und regionale Vernetzungsstrukturen

                                          i.    "Aufbau lokaler Netzwerkstrukturen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"

                                        ii.    "Europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich Politischer Islam"

    1. Politische Bildung und Demokratiekultur

                                          i.    "Einrichtung von einer Kompetenzstelle zur Förde- rung politischer Bildung und Demokratiekultur"

                                        ii.    "Kultusamt: Offizielle Ansprechstelle für Fragen zu Bereichen
aller anerkannten Kirchen, Religions- und Bekenntnisgemeinschaften, interreligiöser Dialog, Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Verhältnis Staat und Religion und rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften Gründung einer Stelle nach Vorbild der deutschen Bundeszentrale für Politische Bildung"

                                       iii.    "Rahmenkonzept „Politische Bildung“ von Betreiber/innen privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Oberösterreich"

    1. Förderung der Medienkompetenz

                                          i.    "Förderung der Medienkompetenz, insbesondere soziale Medien durch Einrichtung eines Expert/innenforums zur Entwicklung und laufenden Aktualisierung von Programmen zur zielgruppenspezifischen Erweiterung der Medienkompetenz aller Bevölkerungsgruppen."

                                        ii.    "Ausbau von Online-Beratungs- und Informationsangeboten"

                                       iii.    "Web@ngels von ZARA"

    1. Stärkung der Jugendarbeit 

                                          i.    "Stärkung der Jugendarbeit: Mit dem Bundes-Jugendförderungsgesetz wird es bundesweit tätigen Kinder- und Jugendorganisationen ermöglicht, Basis- und Projektförderung für ihre Arbeit zu erhalten, die zur Stärkung auch dieses Handlungsfelds beiträgt. Darüber hinaus bestehen weitere Instrumente zur Förderung der Qualität und der Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit im Bundeskanzleramt, die im Rahmen der Österreichischen Jugendstrategie zusammen- gefasst und gestärkt werden sollen."

                                        ii.    "EU-Jugenddialog"

                                       iii.    "Workshops zur Rechtsextremismusprävention für Jugendliche in Angeboten des Sozialministeriumservice: Angebot von niederschwelligen Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderungen bzw. Assistenzbedarf in Projekten des SMS – insbesondere AusbildungsFit"

                                       iv.    "Kompetenzrahmen für die Kinder- und Jugendarbeit"

                                        v.    "AusBildung bis 18"

                                       vi.    "Forcierung der Extremismusprävention durch das Wiener Netzwerk Demokratiekultur und Prävention (WNED)"

                                      vii.    "Gesetzliche Verankerung der Offenen Jugendarbeit in Österreich"

                                     viii.    "Weitere Maßnahmen gegen Zwangs- und Kinderehe, u.a. die Anhebung des Ehefähigkeitsalters auf 18 Jahre."

                                       ix.    "Förderung von Jugendeinrichtungen und der Offenen Jugendarbeit zur Durchführung von primärpräventiver (soziale Inklusion, Identität, Toleranz u.a.m.) und sekundär- präventiver (Risikogruppen, themenspezifische Projektarbeit etc.) Jugendsozialarbeit, Förderung von einschlägiger Fortbildung, regionaler Vernetzung und Kooperation."

                                        x.    "Förderung der Demokratiekultur in der außerschulischen Jugendarbeit"

                                       xi.    "Sensibilisierungs- und Workshopangebote für Jugendliche"

    1. Online Plattform zu Extremismuspräventionsangeboten

                                          i.    "Online Plattform zu Extremismuspräventionsangeboten"

    1. Integrative und Soziale Maßnahmen 

                                          i.    "Werte- und Orientierungskurse"

                                        ii.    "Aus- und Weiterbildung zu „gendersensibler Pädagogik“"

                                       iii.    "Beratungsstelle mit Schwer- punkt Männerberatung sowie Gewaltprävention"

                                       iv.    "Interkultureller Frauentreff mit bikultureller Begleitung"

                                        v.    "Umsetzung des Konzepts der gendersensiblen Haltung in der OKJA"

                                       vi.    "Haus X"

                                      vii.    "Haus Josefstadt"

                                     viii.    "Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration"

                                       ix.    "Ausbau von staatlich und institutionell geförderten Angeboten"

                                        x.    "Förderung von Projekten, die den (interkulturellen) Dialog stärken, Austausch und Teilhabe (auch durch sprach- qualifizierende Maßnahmen) ermöglichen"

                                       xi.    "Projekt „DEMOKRATISIERUNG IST DERADIKALISIERUNG.“"

                                      xii.    "connecting people 2021"

                                     xiii.    "Psychosoziale Anlaufstelle LGBTIQ+"

                                    xiv.    "Stärkung der Eigenverantwortung und Empowerment von LGBTIQ+-Personen"

                                      xv.    "Ausbau der Schwerpunktkurse „Polizei und Sicherheit“ des ÖIF für Jugendliche"

                                    xvi.    "Parallelgesellschaftsbericht"

    1. Psychosoziale Versorgung

                                          i.    "Konzept für eine gesamthafte Lösung zur Organisation und Finanzierung der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung"

                                        ii.    "Früherkennung von Gewalt: Stärkung der Kinder- und Opferschutzgruppen in den Krankenanstalten"

                                       iii.    "Schaffung von ambulanter jugendpsychiatrischer Versorgung"

                                       iv.    "Schaffung von Wohneinrichtungen"

                                        v.    "„RESET - Psychotherapeutische Interventionen zur Prävention von Gewalt und Extremismus“"

                                       vi.    "Attraktivierung der Mangelberufe in der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen"

                                      vii.    "Niederschwelliges Programm zur psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise (Arbeitstitel)"

                                     viii.    "Erweiterung des Projektkonzepts „Gesamthafte Lösung zur Organisation der psychologischen und psycho- therapeutischen Versorgung“ für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche"

    1. Maßnahmen gegen Radikalisierung im Sport

                                          i.    "Schaffung einer Anlaufstelle gegen extremistische Tendenzen im Sport"

                                        ii.    "Förderung von Projekten mit zielgruppenorientierten Angeboten"

                                       iii.    "Förderung von Sportverbänden, die Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Radikalisierung im Sport setzen"

    1. Fort- und Weiterbildung Extremismusprävention und Deradikalisierung

                                          i.    "Schaffung eines Lehrganges oder einer Ausbildung im Themenbereich Extremismusprävention und Deradikalisierung"

                                        ii.    "Aus- und Fortbildungsangebote für Bedarfsträger/innen"

                                       iii.    "Interdisziplinäre Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen ausbauen"

                                       iv.    "Fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildung für Multiplikator/innen"

    1. Bildung und Beratung im schulischen Kontext

                                          i.    "Bildungsangebote in Schulen und elementaren Bildungseinrichtungen: Verankerung von Maßnahmen im Bildungsbereich"

                                        ii.    "Lehrer/innenberatung: Ausbau der Förderung von partizipativer Schulkultur"

                                       iii.    "Organisationsentwicklung für inklusive und diskriminierungs- freie Lern- und Lehrräume"

                                       iv.    "Prozessbegleitung in der Entwicklung von inklusiven und diskriminierungsfreien Strukturen in Schul- und Bildungsorganisationen"

                                        v.    "pädagogische Bildungsformate entwickelt und angeboten"

                                       vi.    "Aufbau von Schnittstellen zwischen formalem und non-formalem Bildungsbereich: Kooperationen zwischen Schulen und individuellen Familien sowie Elternberatungs- stellen und Jugendeinrichtungen, um im jeweiligen sozialen Umfeld ein konkretes Unterstützungsangebot zu etablieren."

                                      vii.    "Datenbank zu Angeboten der Extremismusprävention im Bildungsbereich"

    1. Aufbau und Finanzierung eines interdisziplinären Forschungsclusters/Centre of Excellence

                                          i.    "Schaffung eines Research Clusters „Counter-Terrorism, CVE and Intelligence“ an der Donau-Universität Krems: Gegenstand und Ziel der Förderung des BMI ist die nachhaltige Etablierung, Ko- ordination und Umsetzung von bedarfsorientierter Forschung und Lehre im Bereich „Staatsschutz und Terrorismus- bzw. Extremismusbekämpfung“ auf internationalem Spitzen-Niveau."

    1. Ausbau interdisziplinärer nationaler und internationaler Projekttätigkeit

                                          i.    "Kooperationen im wissen- schaftlichen Bereich bzw. in der Forschung: Fachliche Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten ebenso wie bei Forschungen und Publikationen."

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Deradikalisierungsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und Zeitplan zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Wurde deren Wirksamkeit gemessen?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Deradikalisierungsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw. erweitert?
    1. Warum nicht?
  1. Wie viele Aussteigerprogramme wurden seit der Verabschiedung des Anti-Terror-Pakets 2021 wann begonnen (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
  2. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Integrationsmaßnahmen wurden wann mit welchem Budget und Zeitplan zur Umsetzung des Pakets eingeleitet bzw. erweitert (Bitte um Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung, Anzahl der Beneficiaries (bei Erweiterung schon existierender Maßnahmen die Erhöhung aufgrund des Anti-Terror-Pakets, Aufschlüsselung ob hinsichtlich Islamistischen Extremismus, Rechtsextremismus oder welche andere Extremismusformen, Zeitplan)?
    1. Wurde deren Wirksamkeit gemessen?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Welche im "Anti-Terror-Paket" vorgesehenen Integrationsmaßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet bzw. erweitert?
    1. Warum nicht?
  1. Welche Maßnahmen wurden wann zur Verbesserung der Gefährdungseinschätzungen durch die Polizei seit der Verabschiedung des Pakets konkret umgesetzt?
    1.  Welche Ressourcen wurden hierfür bereitgestellt?
  1. Inwiefern wurde wann die Überwachung von amtsbekannten Gefährder:innen verstärkt?
  2. Welche interdisziplinären Fachkräfte wurden wann dafür wo neu eingestellt?
  3. Inwiefern wurden die Analysekapazitäten der DSN seitdem wann ausgebaut, um tiefere Strukturanalysen und regelmäßige Lageberichte zu ermöglichen?
  4. Inwiefern wurden Deradikalisierungsprogramme in Gefängnissen in den letzten 5 Jahren ausgebaut?
    1. Welche Ergebnisse wurden dadurch bisher erzielt?
  1. Inwiefern wurde der Informationsaustausch zwischen den Behörden im Kontext der Internetüberwachung und der Beobachtung radikalisierender Inhalte auf Social Media durch welche wann gesetzten Maßnahmen verbessert?
  2. Der NAP enthält bei 1.5 Gewaltprävention die Maßnahme "Plattform Gewaltprävention Oberösterreich". Inwiefern wurden wann Maßnahmen gesetzt, um auch in den anderen Bundesländern derartige Plattformen implementiert zu sehen?
  3. Der NAP enthält bei 2.6 Lokale und regionale Vernetzungsstrukturen die Maßnahme "Europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich Politischer Islam". Gibt es auch Maßnahmen zur europäischen und internationalen Zusammenarbeit in anderen Extremismusbereichen?
    1. Wenn ja, in welchen seit wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Der NAP enthält bei 3.1 Politische Bildung und Demokratiebildung die Maßnahme "Rahmenkonzept „Politische Bildung“ von Betreiber/innen privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Oberösterreich". Inwiefern wurden wann Maßnahmen gesetzt, um auch in den anderen Bundesländern derartige Plattformen implementiert zu sehen? 
  2. Der NAP enthält bei 3.2 Förderung der Medienkompetenz die Maßnahme "Web@ngels von ZARA". Wurde diese Maßnahme prolongiert?
    1. Wenn ja, wann inwiefern? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Der NAP enthält bei 3.3 Stärkung der Jugendarbeit die Maßnahme "Weitere Maßnahmen gegen Zwangs- und Kinderehe, u.a. die Anhebung des Ehefähigkeitsalters auf 18 Jahre". Welche Maßnahmen wurden wann als relevante weitere Maßnahmen identifiziert?
  2. Welches Budget wurde den nachfolgend aufgeführten Stellen jeweils zugeteilt, und wann erfolgten diese Dotierungen? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Datum, Dotierung und ggf. weiteren relevanten Informationen zu den finanziellen Zuweisungen)
    1. Bundesweites Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED)
    2. Beratungsstelle Extremismus (Verein bundesweites Netzerk offene Jugendarbeit) 
    3. Verein DERAD
    4. Bundesstelle für Sektenfragen
    5. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands
    6. Fairplay prevention – Anlaufstelle gegen menschenfeindliche Ideologien im Sport
    7. Verein Frauen ohne Grenzen
    8. (EU-Projekt) Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
    9. NEUSTART
    10. Next – Extremismuspräventionsstelle Steiermark
    11. Radicalisation Awareness Network
    12. Safer Internet
    13. SCENOR
    14. Männerberatungsstellen 
  1. Wie hoch war das Budget, das den Bundesländern im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention für die Förderung von Netzwerken sowie deren operative Tätigkeiten bereitgestellt wurde?
  2. Wie hoch war das für die Bundesländer aus Ihrem Ressort bereitgestellte Budget zur Förderung von Beratungsstrukturen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention?
  3. Welche Pilotprojekte wurden im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Extremismusprävention durch Ihr Ressort initiiert, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Budget?
    1. Wie wurden diese evaluiert?
    2. Was waren die Ergebnisse dieser Evaluationen?
  1. Zu wie vielen Verurteilungen kam es in den letzten 10 Jahren bzw. seit Inkrafttreten nach/von § 278 a-e StGB (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Tatbestand (Paragraph, Absatz, Ziffer), Strafmaß, Art des Delikts, Alter, Geschlecht)?
  2. Inwiefern wurden seit 2020 Maßnahmen zur verstärkten Überwachung und Ermittlung im Zusammenhang mit Verstößen gegen § 3 StGB eingeleitet? (Bitte um detaillierte Angabe zu eingesetzten Ressourcen und erzielten Ergebnissen) 
  3. Welche spezifischen Programme und Schulungen wurden für Polizeikräfte und Justizbeamt:innen entwickelt, um die Erkennung und Verfolgung von Wiederbetätigung nach § 3 StGB zu verbessern? 
  4. Wie viele Aberkennungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen § 278b StGB wurden seit dem Jahr 2020 eingeleitet und abgeschlossen?
    1. In wie vielen Fällen führe dies zu einer Abschiebung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Staatsangehörigkeit der Betroffenen und Art des Verstoßes) 
  1. Wie viele Verfahren und Verurteilungen gab es seit 2020 nach § 3a Verbotsgesetz 1947? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Tatbestand, Strafmaß, Art des Delikts, Alter und Geschlecht der Verurteilten)
  2. Wie viele Verfahren und Verurteilungen gab es seit 2020 nach § 3b Verbotsgesetz 1947? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Tatbestand, Strafmaß, Art des Delikts, Alter und Geschlecht der Verurteilten)
  3. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um die Verfolgung und Prävention von Verstößen gegen § 3a und § 3b Verbotsgesetz zu verstärken? 
  4. Wie viele Verfahren und Verurteilungen gab es seit 2020 nach § 282 a StGB? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Tatbestand, Strafmaß, Art des Delikts, Alter und Geschlecht der Verurteilten)
  5. Wie viele Verfahren und Verurteilungen gab es seit 2020 nach § 282 StGB? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Tatbestand, Strafmaß, Art des Delikts, Alter und Geschlecht der Verurteilten)