19288/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage: Wo bleiben Maßnahmen für Extremismusprävention bzw. Deradikalisierung sowie effiziente Ermittlungen zu extremistischen Gefährdungslagen?
Eine Demokratie muss gegen ihre Feinde wehrhaft sein. Unsere Rechtsordnung gibt es her, gezielt an Bedrohungslagen zu arbeiten - präventiv und sicherheitspolitisch.
Seit vielen Jahren pochen wir NEOS auf effizientes Vorgehen entsprechend der Rechtslage. In diesem Sinne haben wir auch Anfragen an die zuständigen Regierungsmitglieder eingebracht - die Beantwortungen waren jeweils ernüchternd:
Es bleibt völlig unklar, inwiefern die schwarzgrüne Regierung in diesem Bereich gearbeitet und nicht nur geredet hat.
Nachdem im Regierungsprogramm festgehalten wurde, dass „verstärkte gesamtgesellschaftliche Anstrengungen gegen jegliche Formen von Extremismus“ geleistet werden sollen, kam es erst am Ende Mai, d.h. weniger als ein halbes Jahr vor Ende der Legislaturperiode, zur Veröffentlichung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) "Extremismusprävention und Deradikalisierung".1 Die Koordination lag im BMI, und dort bei der DSN.
Der NAP enthält einen absurd anmutenden Disclaimer:
"Der Nationale Aktionsplan Extremismusprävention und Deradikalisierung (NAP) des Bundesweiten Netzwerks Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED) wurde in der vorliegenden Fassung Ende 2021 fertiggestellt, jedoch wegen der damals akuten COVID-19-Pandemie nicht öffentlich präsentiert. Aufgrund des Fertigstellungstermins des Aktionsplans konnten die aktuellen geopolitischen Krisen, insbesondere der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der Überfall der Hamas auf Israel, nicht berücksichtigt werden. Der NAP wurde von Beginn an vom Erstellungsgremium als „living document“ verstanden und dient dem BNED als Arbeitsgrundlage. Die darin enthaltenen Methoden und Empfehlungen werden kontinuierlich weiterentwickelt, den aktuellen Erfordernissen angepasst und evaluiert."
Es wird der irrige Eindruck vermittelt, als hätte wegen der COVID-19-Pandemie Arbeit in diesem Bereich stillstehen müssen. Weiters stellt sich die Frage, ob die jeweils zuständigen Ministerien die 2021 schon identifizierten Maßnahmen zumindest angingen. Da leider die ministeriellen Zuständigkeiten für die Umsetzung des NAP nicht aufgegliedert festgeschrieben wurden, muss diesen per Anfrage nachgegangen werden. Weiters werden - im Gegensatz zur Antisemitismusstrategie 2- weder ein Umsetzungsplan, eine Evaluierung noch Budgetierung ausgeschildert.
1 https://www.dsn.gv.at/216/files/BNED_NAP_Deutsch_web_bf_20240527.pdf
2 https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/kampf-gegen-antisemitismus.html#:~:text=Die%202021%20präsentierte%20Nationale%20Strategie,und%20jüdisches%20Leben%20langfristig%20abzusichern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. "Unterstützung von Vernetzungsstrukturen in der Ausstiegsarbeit"
ii. "Schaffung einer Stelle zur Koordination von Interventionsangeboten für Rückkehrer:innen"
iii. "Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Früherkennung von möglichen strafrechtlich relevanten Vorkommnissen"
i. "Evaluierung und Weiterentwicklung des Risikomanagements durch für Mitarbeiter/innen der Justiz wie auch für Sozialarbeiter/innen vorgesehene Einschätzungstools"
ii. "Verpflichtende Erstellung eines individuellen Vollzugsplans bei Personen, die wegen §§ 278b ff StGB angehalten sind, ab Beginn der U-Haft"
iii. "Grundlagenstudie zur Eruierung von psychosozialen Mustern in der Erkennung von Radikalisierung und Extremismus als Folge der COVID-19-Pandemie
iv. Umsetzung des Anti-Terror-Pakets"
i. „Sozialnetzkonferenzen“
ii. "Definition der Kooperation und des Übergangsmanagements Strafvollzug durch Festschreibung von Standards für die Zusammenarbeit im Strafvollzug beim Betreuungs- verlauf bzw. die frühzeitige Einbindung externer Organisationen mit entsprechender Expertise."
i. "Weiterführung, Ausbau und Einrichtung von Kompetenzstellen (z.B. DÖW, Dokumentationsstelle Politischer Islam, Beratungsstelle Extremismus) zur Information, Beratung und Dokumentation von allen extremistischen Erscheinungsformen auf Bundesebene, wie auch auf regionaler Ebene, für primär, sekundär- und tertiärbetroffene Personen."
ii. "Sicherung der Beratungsstelle Extremismus und Ausbau der Strukturen der Beratungs- stelle in den Bundesländern, um einen flächendeckenden Zugang zu den Angeboten der Beratungsstelle zu schaffen"
iii. "Ausbau von Angeboten zur Extremismusprävention innerhalb des Strafvollzugs durch speziell entwickelte Gesprächsformaten"
iv. "Beratung und Unterstützung für Betroffene aller extremistischer Handlungen durch rechtliche und psychosoziale Beratung"
i. "Beratung und Unterstützung von Personen, die von Gewalt betroffen sind, Förderung der Einrichtung und der Ausbau von Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen auf Bundes- und Länderebene"
ii. "Förderung der Plattform gegen die Gewalt in der Familie, Maßnahmen der Bewusstseinsbildung und Hilfsangebote bei Gewalt: Förderung der 45 etablierten Organisationen wie Kinderschutzzentren, Frauenberatungsstellen, Jugendeinrichtungen, Senior/innenvereine, Männerberatungsstellen u. a."
iii. "Einrichtung von Fachstellen für Gewaltprävention in der Kinder- und Jugendarbeit zur Durchführung von Workshops, Vorträgen und Fachtagungen zu verschiedenen Bereichen der Gewaltprävention für Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Verantwortlichen in der Jugendarbeit, in Vereinen, Behörden oder ehrenamtlich Tätige."
iv. "Beratung und Betreuung von afrikanischen Frauen und Mädchenprävention und Eliminierung von FGM (Female Genital Mutilation) in Österreich 2021"
v. "Workshops für Schulklassen zu Extremismusprävention, Konfliktlösung und gewaltfreiem Umgang"
vi. "Präventionsangebot für Rassismus und Gewalt im Sportbereich durch Angebot einer Alternative durch Sport und in Kooperation mit einzelnen Clubs, welche pädagogisch und weltanschaulich abgesicherten Kriterien entspricht."
vii. "Plattform Gewaltprävention OÖ"
viii. "Fortbildungen im Bereich „Extremismus- und Gewaltprävention“ für Multiplikator/innen und Mitarbeiter/innen im Bereich der Wiener Flüchtlingshilfe."
i. "Schaffung von regionalen und überregionalen Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des BNED zwischen den Verwaltungsbereichen wie u.a. Sicherheit, Soziales und Bildung hinsichtlich Radikalisierungs- und Rekrutierungsaktivitäten, z.B. in Form von Projekttätigkeiten"
ii. "Interministerielle Austausch- und Kooperationstreffen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"
iii. "Vernetzung, Informationssammlung und -austausch zu Verschwörungsmythen"
iv. "Aktivitäten des Nationalen Komitees No Hate Speech, z.B. Informationsangebote und Maßnahmen zum Empowerment junger Menschen gegen Hate Speech."
i. "Forcierung von Sensibilisierungsmaßnahmen und Kooperation innerhalb der Sicherheitsbehörden"
ii. "Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Justizanstalten und den zuständigen lokalen Sicherheitsbehörden"
iii. "Spezielle Personalrekrutierung im Bereich der Justiz, indem in den Ausschreibungen und bei der Personalauswahl verstärkt auf Sprachkenntnisse und ein Bewusstsein für religiöse und kulturelle Unterschiede geachtet wird"
i. "Informationsmanagement durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit"
ii. "Stärkung der Zusammenarbeit und des Dialogs zum Thema Antisemitismus durch Kooperationsmöglichkeiten mit relevanten Stellen (z.B. mit der Stabstelle Österreichisch-Jüdisches Kulturerbe im BKA) innerhalb der Zivilgesellschaft und Behörden"
i. "Durchführung"
ii. "Ein Ausbau des Systems „Fallkonferenz“: Schaffung einer verpflichtenden Vernetzungsstruktur, Definition von jeweiligen Leadorganisationen, Definition einer Kommunikationsstruktur"
i. "aktive Beteiligung an europäischen und internationalen Gremien: die aktive Beteiligung Österreichs im NPPM (Network of Prevent Policy Makers) oder im RAN (Radicalisation Awareness Network)."
i. "Aufbau lokaler Netzwerkstrukturen zur Extremismusprävention und Deradikalisierung"
ii. "Europäische und internationale Zusammenarbeit im Bereich Politischer Islam"
i. "Einrichtung von einer Kompetenzstelle zur Förde- rung politischer Bildung und Demokratiekultur"
ii. "Kultusamt:
Offizielle Ansprechstelle für Fragen zu Bereichen
aller anerkannten Kirchen, Religions- und Bekenntnisgemeinschaften,
interreligiöser Dialog, Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit,
Verhältnis Staat und Religion und rechtliche Stellung der Kirchen und
Religionsgesellschaften Gründung einer Stelle nach Vorbild der deutschen
Bundeszentrale für Politische Bildung"
iii. "Rahmenkonzept „Politische Bildung“ von Betreiber/innen privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Oberösterreich"
i. "Förderung der Medienkompetenz, insbesondere soziale Medien durch Einrichtung eines Expert/innenforums zur Entwicklung und laufenden Aktualisierung von Programmen zur zielgruppenspezifischen Erweiterung der Medienkompetenz aller Bevölkerungsgruppen."
ii. "Ausbau von Online-Beratungs- und Informationsangeboten"
iii. "Web@ngels von ZARA"
i. "Stärkung der Jugendarbeit: Mit dem Bundes-Jugendförderungsgesetz wird es bundesweit tätigen Kinder- und Jugendorganisationen ermöglicht, Basis- und Projektförderung für ihre Arbeit zu erhalten, die zur Stärkung auch dieses Handlungsfelds beiträgt. Darüber hinaus bestehen weitere Instrumente zur Förderung der Qualität und der Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit im Bundeskanzleramt, die im Rahmen der Österreichischen Jugendstrategie zusammen- gefasst und gestärkt werden sollen."
ii. "EU-Jugenddialog"
iii. "Workshops zur Rechtsextremismusprävention für Jugendliche in Angeboten des Sozialministeriumservice: Angebot von niederschwelligen Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderungen bzw. Assistenzbedarf in Projekten des SMS – insbesondere AusbildungsFit"
iv. "Kompetenzrahmen für die Kinder- und Jugendarbeit"
v. "AusBildung bis 18"
vi. "Forcierung der Extremismusprävention durch das Wiener Netzwerk Demokratiekultur und Prävention (WNED)"
vii. "Gesetzliche Verankerung der Offenen Jugendarbeit in Österreich"
viii. "Weitere Maßnahmen gegen Zwangs- und Kinderehe, u.a. die Anhebung des Ehefähigkeitsalters auf 18 Jahre."
ix. "Förderung von Jugendeinrichtungen und der Offenen Jugendarbeit zur Durchführung von primärpräventiver (soziale Inklusion, Identität, Toleranz u.a.m.) und sekundär- präventiver (Risikogruppen, themenspezifische Projektarbeit etc.) Jugendsozialarbeit, Förderung von einschlägiger Fortbildung, regionaler Vernetzung und Kooperation."
x. "Förderung der Demokratiekultur in der außerschulischen Jugendarbeit"
xi. "Sensibilisierungs- und Workshopangebote für Jugendliche"
i. "Online Plattform zu Extremismuspräventionsangeboten"
i. "Werte- und Orientierungskurse"
ii. "Aus- und Weiterbildung zu „gendersensibler Pädagogik“"
iii. "Beratungsstelle mit Schwer- punkt Männerberatung sowie Gewaltprävention"
iv. "Interkultureller Frauentreff mit bikultureller Begleitung"
v. "Umsetzung des Konzepts der gendersensiblen Haltung in der OKJA"
vi. "Haus X"
vii. "Haus Josefstadt"
viii. "Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration"
ix. "Ausbau von staatlich und institutionell geförderten Angeboten"
x. "Förderung von Projekten, die den (interkulturellen) Dialog stärken, Austausch und Teilhabe (auch durch sprach- qualifizierende Maßnahmen) ermöglichen"
xi. "Projekt „DEMOKRATISIERUNG IST DERADIKALISIERUNG.“"
xii. "connecting people 2021"
xiii. "Psychosoziale Anlaufstelle LGBTIQ+"
xiv. "Stärkung der Eigenverantwortung und Empowerment von LGBTIQ+-Personen"
xv. "Ausbau der Schwerpunktkurse „Polizei und Sicherheit“ des ÖIF für Jugendliche"
xvi. "Parallelgesellschaftsbericht"
i. "Konzept für eine gesamthafte Lösung zur Organisation und Finanzierung der psychologischen und psychotherapeutischen Versorgung"
ii. "Früherkennung von Gewalt: Stärkung der Kinder- und Opferschutzgruppen in den Krankenanstalten"
iii. "Schaffung von ambulanter jugendpsychiatrischer Versorgung"
iv. "Schaffung von Wohneinrichtungen"
v. "„RESET - Psychotherapeutische Interventionen zur Prävention von Gewalt und Extremismus“"
vi. "Attraktivierung der Mangelberufe in der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen"
vii. "Niederschwelliges Programm zur psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise (Arbeitstitel)"
viii. "Erweiterung des Projektkonzepts „Gesamthafte Lösung zur Organisation der psychologischen und psycho- therapeutischen Versorgung“ für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche"
i. "Schaffung einer Anlaufstelle gegen extremistische Tendenzen im Sport"
ii. "Förderung von Projekten mit zielgruppenorientierten Angeboten"
iii. "Förderung von Sportverbänden, die Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Radikalisierung im Sport setzen"
i. "Schaffung eines Lehrganges oder einer Ausbildung im Themenbereich Extremismusprävention und Deradikalisierung"
ii. "Aus- und Fortbildungsangebote für Bedarfsträger/innen"
iii. "Interdisziplinäre Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen ausbauen"
iv. "Fachliche Beratung, Aus- und Weiterbildung für Multiplikator/innen"
i. "Bildungsangebote in Schulen und elementaren Bildungseinrichtungen: Verankerung von Maßnahmen im Bildungsbereich"
ii. "Lehrer/innenberatung: Ausbau der Förderung von partizipativer Schulkultur"
iii. "Organisationsentwicklung für inklusive und diskriminierungs- freie Lern- und Lehrräume"
iv. "Prozessbegleitung in der Entwicklung von inklusiven und diskriminierungsfreien Strukturen in Schul- und Bildungsorganisationen"
v. "pädagogische Bildungsformate entwickelt und angeboten"
vi. "Aufbau von Schnittstellen zwischen formalem und non-formalem Bildungsbereich: Kooperationen zwischen Schulen und individuellen Familien sowie Elternberatungs- stellen und Jugendeinrichtungen, um im jeweiligen sozialen Umfeld ein konkretes Unterstützungsangebot zu etablieren."
vii. "Datenbank zu Angeboten der Extremismusprävention im Bildungsbereich"
i. "Schaffung eines Research Clusters „Counter-Terrorism, CVE and Intelligence“ an der Donau-Universität Krems: Gegenstand und Ziel der Förderung des BMI ist die nachhaltige Etablierung, Ko- ordination und Umsetzung von bedarfsorientierter Forschung und Lehre im Bereich „Staatsschutz und Terrorismus- bzw. Extremismusbekämpfung“ auf internationalem Spitzen-Niveau."
i. "Kooperationen im wissen- schaftlichen Bereich bzw. in der Forschung: Fachliche Unterstützung bei wissenschaftlichen Arbeiten ebenso wie bei Forschungen und Publikationen."
i. Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, inwiefern wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?