19294/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.07.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Regierung blockiert Energiewende: Was wird aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz?

Österreichs Energiesystem steht auf dem Prüfstand. 2030 soll Österreich seinen Strombedarf bilanziell zu 100 % mit Strom aus Erneuerbaren Quellen decken. Um dieses Ziel zu erreichen und damit einen großen Schritt in Richtung klimaneutrale Zukunft zu machen, ist eine Erneuerung des „Betriebssystems" der Elektrizitätswirtschaft notwendig. Das geplante Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll EU-Richtlinien wie die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019 und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018 in nationales Recht übersetzen und damit wichtige Neuerungen für die Stakeholder der E-Wirtschaft mit sich bringen.

5 bzw. 6 Jahre nach Erlass der EU-Richtlinien scheint das Gesetz nun regierungsintern gescheitert zu sein. Am 13. Juni ließen ÖVP und Grüne verlautbaren, dass die Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hätten – und das, obwohl seit 12. Jänner 2024 der Entwurf vorliegt und die Begutachtungsfrist mit 23.02.2024 geendet hat. Nun scheint die Chance verpasst, für ein sozial gerechtes Energiesystem zu sorgen und Verbesserungen wie einen Sozialtarif für einkommensarme Haushalte oder eine gerechte Kostenaufteilung beim Netzausbau einzuführen. Zudem riskiert die Bundesregierung durch das bereits eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren bezüglich Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinien Strafzahlungen in Millionenhöhe.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.      Rechnen Sie noch mit einer Beschlussfassung des EIWG bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode?

2.      An welchen inhaltlichen Punkten ist eine regierungsinterne Einigung über eine Regierungsvorlage gescheitert?

3.      Finden aktuell noch regierungsinterne Abstimmungen betreffend EIWG statt?

a.      Wenn ja, was ist Inhalt dieser Abstimmungen?

b.      Wenn ja, wer nimmt an diesen Abstimmungen teil?

c.       Wenn nein, wann fand der letzte Abstimmungstermin Ihres Ministeriums mit Mitarbeiter:innen bzw. Kabinettsmitgliedern ÖVP-geführter Ministerien statt?

4.      Mit welchen Bundesministerien fanden die Abstimmungsgespräche über eine EIWG- Regierungsvorlage statt?

5.      Immer wieder ist davon die Rede, dass Gesetze „in der Koordinierung hängen". Welche Personen sind Teil dieser Koordinierung und in welcher Regelmäßigkeit nehmen Mitarbeiter:innen Ihres Ministeriums bzw. Ihres Kabinetts an Treffen dieser „Koordinierung" teil?

6.      Welche Einwände gegen die Entwürfe des BMK wurden seitens anderer Ministerien erhoben (bitte um inhaltliche Gliederung und Zuordnung zu den jeweiligen Bundesministerien)?

7.      Welche inhaltlichen Punkte konnten regierungsintern außer Streit gestellt werden?

8.      Werden Sie den Letztstand des Entwurfs der Regierungsvorlage für ein EIWG (womöglich mit Begleitdokumenten) veröffentlichen bzw. den im Nationalrat vertretenen Parteien zur Verfügung stellen?

a.      a. Wenn nein, wie erfolgt die Sicherung der Prozessergebnisse aus mehreren Jahren Vorbereitungsarbeit?

9.      Welche Organisationseinheiten innerhalb des BMK waren mit der Ausarbeitung bzw. mit regierungsinternen Abstimmungen in Zusammenhang mit dem EIWG betraut?

10.  Wie viele Personen waren innerhalb des BMK mit der Ausarbeitung bzw. mit regierungsinternen Abstimmungen in Zusammenhang mit dem EIWG betraut?

11.  Welche ressortinterne Arbeitsleistung ist seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in das Projekt EIWG gesteckt worden?

a.      Bitte um Auflistung nach Arbeitsstunden und Personenzahl.

12.  Welche externen Gutachten/Studien/Einschätzungen/Beratungsleistungen/etc. sind in Zusammenhang mit dem EIWG beauftragt worden (bitte um Auflistung des Titels, des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin, der Kosten, des Orts der Veröffentlichung und im Falle der Nicht-Veröffentlichung des jeweiligen Grundes dafür)?

13.  Welche Folgen hat aus Ihrer Sicht der Nicht-Beschluss des EIWG?

14.  Viele Bestimmungen des EIWG basieren auf Richtlinien der Europäischen Union (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019 und Erneuerbare-Energien-Richtline 2018). Die EU-Kommission hat Österreich bereits ermahnt und zur Umsetzung der Bestimmungen in nationales Recht aufgefordert. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Was ist der aktuelle Stand des Verfahrens?

15.  Wie hoch sind die finanziellen Sanktionen, die bei Nicht-Umsetzung der Richtlinien drohen?

16.  Sind alle per EU-Richtlinie geforderten Bestimmungen Teil des Letztentwurfs der EIWG-Regierungsvorlage Ihres Ministeriums?