19295/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Alois Schroll,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Regierung blockiert Energiewende: Was wird aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz?
Österreichs Energiesystem steht auf dem Prüfstand. 2030 soll Österreich seinen Strombedarf bilanziell zu 100 % mit Strom aus Erneuerbaren Quellen decken. Um dieses Ziel zu erreichen und damit einen großen Schritt in Richtung klimaneutrale Zukunft zu machen, ist es notwendig, dass der Erneuerbaren-Ausbau beschleunigt und die Verfahrensdauer für die Errichtung Erneuerbarer Anlagen verkürzt wird. Um das zu ermöglichen, plant die Regierung die Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes. Seit der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im Jänner 2023 sind eineinhalb Jahre vergangen, ohne dass ein Entwurf in Begutachtung geschickt wurde.[1] Sowohl Zivilgesellschaft, Umwelt- und Klimaschutzorganisationen als auch die Energiebranche drängen auf die Umsetzung des Gesetzesvorhabens. Durch ihre Blockadehaltung gefährdet die Regierung den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und behindert somit aktiven Klimaschutz in Österreich.
Außerdem riskiert die Bundesregierung ein erneutes EU-Vertragsverletzungsverfahren. Am 20. November 2023 trat die novellierte EU-Richtlinie für erneuerbare Energie (Renewable Energy Directive) in Kraft. Diese Richtlinie muss über Etappen in nationales Recht überführt werden und bietet den Mitgliedsstaaten einen Rechtsrahmen für den beschleunigten Erneuerbaren-Ausbau. Fristen wie jene zur Definierung des überragenden öffentlichen Interesses bei Erneuerbaren Anlagen oder den Genehmigungsdauern der Anlagen wurden bereits versäumt. Bis 21. Mai 2025 muss die Richtlinie vollständig umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Rechnen Sie noch mit einer Beschlussfassung des EABG bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode?
2. An welchen inhaltlichen Punkten ist eine regierungsinterne Einigung über eine Regierungsvorlage bzw. einen Ministerialentwurf gescheitert?
3. Finden aktuell noch regierungsinterne Abstimmungen betreffend EABG statt?
a. Wenn ja, was ist Inhalt dieser Abstimmungen?
b. Wenn ja, wer nimmt an diesen Abstimmungen teil?
c. Wenn nein, wann fand der letzte Abstimmungstermin Ihres Ministeriums mit Mitarbeiter:innen bzw. Kabinettsmitgliedern ÖVP-geführter Ministerien statt?
4. Mit welchen Bundesministerien fanden die Abstimmungsgespräche über eine EABG- Regierungsvorlage bzw. einen Ministerialentwurf statt?
5. Immer wieder ist davon die Rede, dass Gesetze „in der Koordinierung hängen". Welche Personen sind Teil dieser Koordinierung und in welcher Regelmäßigkeit nehmen Mitarbeiter:innen Ihres Ministeriums bzw. Ihres Kabinetts an Treffen dieser „Koordinierung" teil?
6. Welche Einwände gegen die Entwürfe des BMK wurden seitens anderer Ministerien das EABG betreffend erhoben (bitte um inhaltliche Gliederung und Zuordnung zu den jeweiligen Bundesministerien)?
7. Welche inhaltlichen Punkte konnten regierungsintern außer Streit gestellt werden?
8. Werden Sie den Letztstand des Entwurfs des EABG (womöglich mit Begleitdokumenten) veröffentlichen bzw. den im Nationalrat vertretenen Parteien zur Verfügung stellen?
a. a. Wenn nein, wie erfolgt die Sicherung der?
9. Welche Organisationseinheiten innerhalb des BMK waren mit der Ausarbeitung bzw. mit regierungsinternen Abstimmungen in Zusammenhang mit dem EABG betraut?
10. Wie viele Personen waren innerhalb des BMK mit der Ausarbeitung bzw. mit regierungsinternen Abstimmungen in Zusammenhang mit dem EABG betraut?
11. Welche ressortinterne Arbeitsleistung ist seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in das Projekt EABG gesteckt worden?
a. Bitte um Auflistung nach Arbeitsstunden und Personenzahl.
12. Welche externen Gutachten/Studien/Einschätzungen/Beratungsleistungen/etc. sind in Zusammenhang mit dem EABG beauftragt worden (bitte um Auflistung des Titels, des Auftragnehmers/ der Auftragnehmerin, der Kosten, des Orts der Veröffentlichung und im Falle der Nicht-Veröffentlichung des jeweiligen Grundes dafür)?
13. Welche Folgen hat aus Ihrer Sicht der Nicht-Beschluss des EABG?
14. Am 20. November 2023 trat die novellierte EU-Richtlinie für erneuerbare Energie (Renewable Energy Directive) in Kraft. Diese Richtlinie muss über Etappen in nationales Recht überführt werden. Fristen wie jene zur Definierung des überragenden öffentlichen Interesses bei Erneuerbaren Anlagen oder den Genehmigungsdauern der Anlagen wurden bereits versäumt. Bis 21. Mai 2025 muss die Richtlinie vollständig umgesetzt werden. Warum riskieren Sie bzw. Ihre Regierung erneut ein Vertragsverletzungsverfahren?
15. Wie hoch sind die finanziellen Sanktionen, die bei Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie drohen?
16. Sind alle per EU-Richtlinie geforderten Bestimmungen Teil des Letztentwurfs der EABG-Regierungsvorlage Ihres Ministeriums?