19296/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Alois Schroll,
Genossinnen und Genossen
An die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Folgeanfrage: Was wurde aus dem Bund-Länder-Dialog?
Das Projekt Klimaneutralität kann nur durch eine nationale Kraftanstrengung von Bund und Bundesländern erfolgen. Sie als Bundesministerin haben im Jahr 2022 eine umfassende Zusammenarbeit zwischen Bund und Bundesländern angekündigt. Dazu maßgeblich beitragen würde der sogenannte Bund-Länder-Dialog, den Sie im Rahmen der Konferenz der Landesenergiereferentinnen und –referenten (LERK) im Oktober 2022 ankündigten. Zielsetzung dieses Dialogs war u.a. die Abstimmung der regionalen Bundesländerziele mit dem nationalen Ausbauziel gemäß Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG).[1]
Eine öffentliche Ankündigung reicht nicht, um rasche, umfassende und konkrete Maßnahmen zu ersetzen. Im Entwurf des NEKP (Nationaler Energie- und Klimaplan) steht, dass der Bund- Länder-Dialog eine Plattform zur Erreichung der Ziele des EAG vorsieht. Rund eineinhalb Jahre seit dem LERK-Beschluss war nicht nachvollziehbar, inwiefern dieser Dialog verläuft bzw. verlaufen ist.
Folglich richteten Alois Schroll, Genossinnen und Genossen am 17. April 2024 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Was wurde aus dem Bund-Länder-Dialog? (Nr. 18365/J) an Sie. Aus der Anfragebeantwortung ergeben sich einige offene Punkte, die Anfrage wurde aus Sicht der Abgeordneten mangelhaft und nicht ausführlich genug beantwortet. In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Auf Basis welchen Ausbaubedarfes Erneuerbarer Energiequellen zur Deckung des Gesamtstromverbrauchs bis 2030 erstellte die AEA ihre Potentialanalyse?
a. Bitte um Angabe in TWh.
2. In Ihrer Beantwortung der Fragen 6 und 7 schreiben Sie, dass „Vorschläge für die Aufteilung bzw. Beitragsvarianten des bis 2030 erforderlichen Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern auf die Bundesländer gemacht" wurden. Wie sehen diese Vorschläge konkret aus?
a. Bitte um Auflistung nach Bundesland, Art der Erneuerbaren Stromerzeugung (Wind, PV, Wasserkraft) und Potenzial in TWh.
3. In Ihrer Beantwortung von Frage 8 schreiben Sie, dass es „Ziel dabei war (...), die adaptierte Beitragsvariante" zu diskutieren. Wie sieht die adaptierte Beitragsvariante genau aus?
a. Bitte um Auflistung nach Bundesland, Art der Erneuerbaren Stromerzeugung (Wind. PV, Wasserkraft) und Potential in TWh.
4. Falls es in der adaptierten Variante zu einer Reduktion der Aus- und Zubauziele gekommen ist: Warum wurden die Aus- und Zubauziele reduziert?
5. Lässt sich mit der adaptierten Beitragsvariante das Ziel, 2030 bilanziell 100 % des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energiequellen zu decken, erreichen?
6. In Ihrer Beantwortung der Frage 8 schreiben Sie, dass „der Beschlusstext in einzelnen Bundesländern noch diskutiert" wird. Was ist zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung der Stand der Diskussion bzw. konnte sich bereits auf einen Umlaufbeschluss geeinigt werden?