19299/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.07.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Unerledigtes aus dem Regierungsprogramm

 

Auf fünf Seiten beschreibt das Regierungsprogramm 2020-2024 die Vorstellungen, Ziele und Pläne, die das BMLV "Aus Verantwortung für Österreich" (so der Titel) in der diesen Herbst auslaufenden Gesetzgebungsperiode umsetzen wollte. Das das BMLV betreffende Kapitel wird mit "Landesverteidigung & Krisen- und Katastrophenschutz" betitelt und zeigt eine Stoßrichtung der Bundesregierung weg von klassischer, konventionell-militärischer Landesverteidigung und hin zu Assistenz- und Hilfseinsätzen. 

Mit dem russischen Einmarsch in der Ukraine hat sich diese Stoßrichtung drastisch umgekehrt, obwohl die grundlegende Situation für Österreich sich nicht stark verändert hat. Ein konventioneller Krieg auf österreichischem Boden bleibt aufgrund der glücklichen geografischen Lage praktisch auszuschließen. Hier bleibt die Formulierung im Regierungsprogramm aufrecht: "Österreich ist ... an unseren unmittelbaren Landesgrenzen von keinen Feinden umgeben." Die Frage ist vielmehr, wie stark sich Österreich in der Verteidigung des Risikoumfelds, also der europäischen Außengrenzen und der Peripherie, einbringen will.  

Im Unterschied zu anderen Themenbereichen sind im Landesverteidigungskapitel Ziele relativ klar beschrieben. Grundsätzlich sollte das Bundesheer in dieser Gesetzgebungsperiode

Obgleich sich nach dem Angriffskrieg Russlands die Zielsetzungen verschoben haben, bleiben diese Pläne – neben neuen – aufrecht. Die Gesetzgebungsperiode neigt sich dem Ende zu, im September werden die politischen Karten neu gemischt. Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, eine neue Sicherheitsstrategie vorzulegen, das Arbeitsklima unter den Koalitionspartnern scheint nicht mehr lösungsorientiert. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Probleme die Bundesregierung, und spezifisch die Bundesministerin, der nächsten Regierung hinterlässt, damit diese dann die Verantwortung für Österreich weiter übernehmen kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Auf Seite 162 spricht das Regierungsprogramm von der Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustands der Miliz. Dazu gehören Ausbildung und Auffrischungsübungen sowie adäquate Ausrüstung, aber auch ein ausreichender Personalstand. Die Miliz klagt jedoch über ein hohes Fehl in allen Dienstkategorien. 
    1. Welche Maßnahmen hat das BMLV im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht gesetzt, um den Milizdienst zu attraktivieren? Wie viel Geld wurde dafür in die Hand genommen? Welche Budgetposten sind für den Rest des Finanzrahmens dafür vorgesehen?
    2. Wurde der One-Stop-Shop für Anliegen der Milizsoldat:innen umgesetzt? 

                                          i.    Wenn ja, bitte um Beschreibung inkl. der Budgetmittel.

                                        ii.    Wenn nein, ist Umsetzung bzw. weitere Verbesserung noch in dieser Legislaturperiode geplant?

  1. Bitte um einen Statusbericht der Umsetzung des Sicherheitsinselkonzepts. Wie viele Kasernen sind vollständig als Sicherheitsinseln verfügbar, wie viele werden noch bis Ende der Legislaturperiode umgebaut, und wie viele werden erst in der nächsten Legislaturperiode fertiggestellt bzw. in welchen muss der Umbau erst begonnen werden?
  2. Auf Seite 163 beschreibt das Regierungsprogramm die Attraktivierung des Militärdiensts. Eine Maßnahme ist die primär militärische Verwendung der Rekruten, eine andere der verstärkte Einsatz des ÖBH bei Assistenzeinsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Der Titel des Kapitels deutet an, dass Katastropheneinsätze auch eine wichtige Aufgabe des ÖBH sind.
    1. Die Bundesministerin will derzeit die Assistenzeinsätze im Gegensatz zur Formulierung im Regierungsprogramm auf ein Minimum beschränken. Die Bundesregierung besteht weiterhin auf Assistenzeinsätze, die von Expert:innen und dem Rechnungshof als wahrscheinlich verfassungswidrig, weil nicht ultima ratio, eingestuft werden. Hat sich die Position der Bundesregierung zu diesem Thema innerhalb ihrer Amtszeit geändert, bzw. gibt es Auffassungsunterschiede innerhalb der Bundesregierung zum Thema Assistenzeinsätze? 
    2. Hat sich die Schwerpunktfokussierung auf Seite 163 geändert? Das Regierungsprogram listet hier acht Punkte auf. Wenn ja, bitte um Beschreibung der neuen Schwerpunkte. 
  1. Im Zuge der Anpassung des ÖBH an die aktuelle Bedrohungslage (Seite 163-164) sieht das Regierungsprogramm den Ausbau einer Cyber-Truppe unter verstärkter Zusammenarbeit mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen vor. Anträge zur Bildung einer Cyber-Miliz und eines Cyber-Stabes wurden abgelehnt, der Rechnungshof kritisiert die Cyber-Defense weiterhin als unzulänglich.
    1. Welche Maßnahmen wurden seit Veröffentlichung des kritischen RH-Berichts gesetzt, um die Cyber-Defense zu stärken?
    2. Welche Maßnahmen sind bis Ende der Legislaturperiode noch geplant bzw. am Laufen?
    3. Welche spezifischen Kooperationsprojekte mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen kann das BMLV zum Thema Cyber-Defense anführen? Welche Budgetmittel wurden in dieser Legislaturperiode dafür aufgewendet, wie viel Geld ist im Finanzrahmen in der Pipeline? 
  1. Das Regierungsprogramm verspricht die "Fortführung des Beitrags des ÖBH zur Stärkung der Stabilität der Westbalkan-Staaten." Das österreichische Truppenkontingent am Westbalkan wurde verringert, die Anzahl der österreichischen Soldat:innen im Auslandseinsatz liegt bei etwa 800 (Soll =1.100). Das ÖBH zählt nun in Österreich übende Soldat:innen als im Auslandseinsatz befindlich, wenn sie sich auf potentielle Auslandseinsätze vorbereiten oder in Reserve sind. Das Regierungsprogramm spricht jedoch von der "Entsendung" von "mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung." 
    1. Plant das BMLV noch, die Soll-Zahl von 1.100 im Auslandseinsatz aktiven Soldat:innen zu erreichen, oder wurde die Sollzahl revidiert bzw. umdefiniert?
  1. Im Krisen- und Katastrophenschutz plante das Regierungsprogramm auf Seiten 164 und 165 verschiedene Maßnahmen, zum Teil gemeinsam mit den Bundesländern. 
    1. Welche rechtlichen Klarstellungen wurden für bundesländerübergreifende Krisen und Katastrophen im Hinblick auf Zuständigkeit, Befugnisse und Informationsweitergabe seit Amtsantritt der Bundesregierung getroffen?
    2. Welche weiteren derartigen Klarstellungen sind geplant?
    3. Welche neuen Krisenkommunikationsnetze zur krisenfesten Kommunikation wurden seit Amtsantritt der Bundesregierung neu geschaffen?
    4. Wie viele solche Kommunikationsnetze sind noch geplant, und werden diese noch in dieser Regierungsperiode fertiggestellt werden können?
    5. Wie viele "Katastrophenschutzübungen unter ... Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Institutionen und Ministerien wurden seit Amtsantritt der Bundesministerin ausgeführt? Welche Organisationen, Institutionen und Ministerien waren miteinbezogen?
    6. Welches "Sicherheitszonenmodell" wurde erstellt, in dem alle für die Sicherheit in ganz Österreich relevanten Organisationen zusammenwirken? Welche Organisationen sind beteiligt?