1932/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend aws Covid-Start-up-Hilfsfonds

 

Am 16.04.2020 stellte Ministerin Schrammböck u.a. das COVID-Paket für Startups vor. Dieses besteht aus zwei Instrumenten: (a) dem aws Covid-Startup-Hilfsfonds sowie (b) dem Venture Capital Fonds. Die Idee hinter dem Covid-Startup-Hilfsfonds ähnelt stark dem aws Double-Equity-Programm. Wird Eigenkapital in ein Startup investiert, verdoppelt das aws diesen Betrag. Sollte das Startup erfolgreich sein und am Markt Fuß fassen, muss der vom aws zugeschossene Betrag zurückbezahlt werden. Zu Verfügung stehen dafür derzeit 50 Millionen Euro. Die Mindestinvestition von privater Seite müssen 10.000 Euro sein. Die Errichtung des Venture Capital Fonds erfolgt durch ein oder mehrere private Fondsmanagements mit Investitionsfokus auf österreichische Startups. Zur Mobilisierung von Investor_innen, die seit dem Ausbruch der COVID-Krise frisches Geld für diese Fonds bereitstellen, übernimmt die aws eine Kapitalgarantie in Höhe von bis zu 50 Prozent des Fondsvolumens. Der Gesamtrahmen der Kapitalgarantien ist mit 25 Millionen Euro festgelegt. Da die Errichtung des Venture Capital Fonds merklich länger brauchen wird, als die Wiedereinführung des aws Double-Equity-Programms, informierte Ministerin Schramböck, dass bereits am 22.04.2020 die Details des aws Covid-Startup-Hilfsfonds veröffentlicht werden und die Auszahlung sehr bald danach beginnen kann. Seither ist offenkundig nichts passiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Warum wurden bis jetzt noch keine Details bzw. Richtlinien in Bezug auf den aws Covid-Startup-Hilfsfonds veröffentlicht?

a.    Wann ist geplant, diese zu veröffentlichen?

2.    Welche Stellen der Öffentlichen Hand sind in die Ausarbeitung der Details bzw. Richtlinien involviert?

a.    Wer hat die Federführung?

b.    Werden bei der Ausarbeitung der Details bzw. Richtlinien externe Berater_innen hinzugezogen?

                                  i.    Wenn ja, welche?

                                ii.    Wenn nicht, warum nicht?

3.    Ab welchem Zeitpunkt wird man um Hilfe durch den aws Covid-Startup-Hilfsfonds ansuchen können?

4.     Sind Banken im Antragsprozess involviert?

a.    Wenn ja, welche Aufgaben haben sie? 

5.    Welche Stelle trifft die finale Entscheidung über Annahme oder Zurückweisung des Antrags?

6.    Welche Mindestbearbeitungsdauer wird angestrebt?

7.    Wird es die Möglichkeit geben den Zuschuss durch das aws, wenn notwendig, auf mehr als die aktuell kolportierten 50 Millionen Euro aufzustocken?