19323/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.07.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage zu "Schleppende Ermittlungen rund um die FPÖ"
Seit der Anfragebeantwortung 15565/AB vom 31 .Oktober 2023 wurden zu den Ermittlungen rund um die FPÖ nicht nur die staatsanwaltschaftlichen Ressourcen aufgestockt, sondern auch die Ermittlungen erweitert: Es soll laut Krone (https://www.krone.at/3244564) hinsichtlich des Faktums "Hausbau von Kunasek" bereits einen Vorhabensbericht mit unbekanntem Inhalt geben. In diesem soll das weitere Vorgehen zur mutmaßlichen Finanzierung des privaten Hauses von Kunasek durch FPÖ-Partei- und/oder Klubgelder, thematisiert worden sein.
Es ist im Interesse der von Ermittlungen Betroffenen als auch für die Wahrnehmung der Bevölkerung, dass auch in politisch brisanten Fällen der Rechtsstaat funktioniert, wichtig, dass strafrechtliche Ermittlungen effizient und zügig vonstatten gehen. Abgesehen von der Frage von ausreichenden Ressourcen dafür sind Themen offen wie Ausschluss von Akteneinsicht von Privatbeteiligten, Ablehnung von durch das LKA Kärnten vorgeschlagenen Ermittlungshandlungen durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, langsame Geschwindigkeit der Ermittlungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welchen Verlauf nahm das Ermittlungsverfahren zum FPÖ-Finanzskandal seit der Anfragebeantwortung vom 31.10.2023 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15565/imfname_1591629.pdf) (Bitte um genau chronologische Auflistung, wann welche Behörde mit welchen Ermittlungen befasst war, soweit die Beantwortung die laufenden Ermittlungen nicht gefährden könnte)?
2. Wurden vonseiten der Polizei Ermittlungshandlungen angeregt, vorschlagen etc. gegenüber welcher im Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften?
a. Falls ja, wann welche von welcher Einheit an welche StA (Bitte um Beantwortung soweit diese nicht die laufenden Ermittlungen gefährden könnte)?
3. Wie viele Personen werden als Beschuldigte geführt?
4. Wegen welcher konkreten Delikte wurde in welchem Zeitraum gegen wieviele bzw. welche Person(en) ermittelt?
5. Wie viele Ordnungsnummern umfasst der Akt rund um die FPÖ-Finanzaffäre?
6. Wie viele Vorhabensberichte wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bereits verfasst?
a. Wann und zu welchem Verfahrensstrang jeweils?
b. Wo lag bzw. liegt der Vorhabensbericht jeweils?
i. Seit wann?
ii. Wann konkret wurde bzw. wird über den Vorhabensbericht jeweils entschieden?
iii. Wer entschied bzw. entscheidet darüber?
1. Die OStA Graz?
2. Die Sektion für Einzelstrafsachen im BMJ?
3. Die Ministerin?
7. Gab es in diesem Verfahren Weisungen?
a. Wenn ja, wann durch wen an wen mit welchem Inhalt?
8. Gab es in diesem Ermittlungsverfahren bereits Einstellungen?
a. Wenn ja, wann kam es zur Veröffentlichung welcher Einstellungsbegründung?
9. Wurde die Entscheidungen der StA zu Ermittlungsschritten in diesem Verfahren allein getroffen oder hielt sie Rücksprache bzw. erhielt sie eine Weisung?
a. Bitte um konkrete Auflistung, welche Ermittlungsschritte (allzu viele waren es ja nicht) selbst getroffen wurde und welche nicht.
10. Wann zweiteres, zu welchem Ermittlungsschritt mit wem wann mit welcher Rückmeldung wann?
11 .Wann drittes, zu welchem Ermittlungsschritt durch wen wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
12. Wurden insbesondere die Entscheidungen der StA
a.
i. den Ermittlungsvorschlag des LKA Kärnten im August 2023 iZm mit Sicherstellungen bei der FPÖ Graz/Steiermark von Seiten der StA abzulehnen (vor allem im Hinblick darauf, dass die FPÖ Wien in einem ähnlichen Fall Unterlagen vernichtet hat)
ii. eine Sicherstellung der von mehreren Personen aufgenommen Tonbandaufnahme betreffend eines Widerrufs des Geständnisses von Mag. Matthias Eder nicht vorzunehmen (Note datiert mit 03.05.2024)
iii. eine Sicherstellung des Tonbandes anzuordnen (durchgeführt am 7.5.2024)
iv. eine Sicherstellung von digitalen Geräten und analogen Unterlagen des Ex-Büroleiters von Mario Eustacchio nicht anzuordnen
v. den ehemaligen Büroleiter von Mario Eustacchio (ergo mit Zugriff zu Konten) als Zeuge nicht einzuvernehmen
vi. den vorherigen Büroleiter von Mario Eustacchio (ergo mit Zugriff zu Konten) H.P. als Zeuge nicht einzuvernehmen
vii. die Klubdirektorin des FPÖ Gemeinderatsklubs (ergo mit Zugriff zu Konten) als Zeugin nicht einzuvernehmen
viii. eine Hausdurchsuchung samt Sicherstellung von digitalen Geräten und analogen Unterlagen beim verstorbenen ehemaligen Büroleiter Mario Eustacchio zunächst nicht anzuordnen
ix. eine Hausdurchsuchung samt Sicherstellung von digitalen Geräten und analogen Unterlagen beim verstorbenen ehemaligen Büroleiter Mario Eustacchio im Mai 2024 dann doch anzuordnen
allein getroffen oder hielt sie Rücksprache bzw. erhielt sie eine Weisung?
1. Wann zweiteres, zu welchem der Ermittlungsschritte mit wem wann mit welcher Rückmeldung wann?
2. Wann drittes, zu welchem der Ermittlungsschritte durch wen wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
3. Welchen Verlauf nahm das Ermittlungsverfahren zum FPÖ-Kryptoskandal seit der Anfragebeantwortung vom 8.11.2023 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/15594/imfname_1592528.pdf) (Bitte um genau chronologische Auflistung, wann welche Behörde mit welchen Ermittlungen befasst war, soweit die Beantwortung die laufenden Ermittlungen nicht gefährden könnte)?
4. Wurden vonseiten der Polizei Ermittlungshandlungen angeregt, vorschlagen etc. gegenüber welcher im Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften?
a. Falls ja, wann welche von welcher Einheit an welche StA (Bitte um Beantwortung soweit diese nicht die laufenden Ermittlungen gefährden könnte)?
5. Wie viele Personen werden als Beschuldigte geführt?
6. Wegen welcher konkreten Delikte wurde in welchem Zeitraum gegen wieviele bzw. welche Person(en) ermittelt?
7. Wie viele Ordnungsnummern umfasst der Akt rund um die FPÖ-Finanzaffäre?
8. Wie viele Vorhabensberichte wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bereits verfasst?
a. Wann und zu welchem Verfahrensstrang jeweils?
b. Wo lag bzw. liegt der Vorhabensbericht jeweils?
i. Seit wann?
ii. Wann konkret wurde bzw. wird über den Vorhabensbericht jeweils entschieden?
iii. Wer entschied bzw. entscheidet darüber?
1. Die OStA Graz?
2. Die Sektion für Einzelstrafsachen im BMJ?
3. Die Ministerin?
9. Gab es in diesem Verfahren Weisungen?
a. Wenn ja, wann durch wen an wen mit welchem Inhalt?
10. Gab es in diesem Ermittlungsverfahren bereits Einstellungen?
a. Wenn ja, wann kam es zur Veröffentlichung welcher Einstellungsbegründung?
11 .Wurde die Entscheidungen der StA zu Ermittlungsschritten in diesem Verfahren allein getroffen oder hielt sie Rücksprache bzw. erhielt sie eine Weisung?
a. Bitte um konkrete Auflistung, welche Ermittlungsschritte (allzu viele waren es ja nicht) selbst getroffen wurde und welche nicht.
12. Wann zweiteres, zu welchem Ermittlungsschritt mit wem wann mit welcher Rückmeldung wann?
13. Wann drittes, zu welchem Ermittlungsschritt durch wen wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
14. Welchen Verlauf nahm das Ermittlungsverfahren zum Faktum "Hausbau von Kunasek" von seinem Beginn (Bitte um genau chronologische Auflistung, wann welche Behörde mit welchen Ermittlungen befasst war, soweit die Beantwortung die laufenden Ermittlungen nicht gefährden könnte)?
15. Wurden vonseiten der Polizei Ermittlungshandlungen angeregt, vorschlagen etc. gegenüber welcher im Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften?
a. Falls ja, wann welche von welcher Einheit an welche StA (Bitte um Beantwortung soweit diese nicht die laufenden Ermittlungen gefährden könnte)?
16. Wie viele Personen werden als Beschuldigte geführt?
17. Wegen welcher konkreten Delikte wurde in welchem Zeitraum gegen wieviele bzw. welche Person(en) ermittelt?
18. Wie viele Ordnungsnummern umfasst der Akt rund um diesen Komplex?
19. Wie viele Vorhabensberichte wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bereits verfasst?
a. Wann und zu welchem Verfahrensstrang jeweils?
b. Wo lag bzw. liegt der Vorhabensbericht jeweils?
i. Seit wann?
ii. Wann konkret wurde bzw. wird über den Vorhabensbericht jeweils entschieden?
iii. Wer entschied bzw. entscheidet darüber?
1. Die OStA Graz?
2. Die Sektion für Einzelstrafsachen im BMJ?
3. Die Ministerin?
20. Gab es in diesem Verfahren Weisungen?
a. Wenn ja, wann durch wen an wen mit welchem Inhalt?
21. Gab es in diesem Ermittlungsverfahren bereits Einstellungen?
a. Wenn ja, wann kam es zur Veröffentlichung welcher Einstellungsbegründung?
22. Wann konkret wurde der Vorhabensbericht zum Faktum "Hausbau von Kunasek" verfasst?
a. Wo lag bzw. liegt der Vorhabensbericht jeweils?
i. Seit wann?
ii. Wann konkret wurde bzw. wird über den Vorhabensbericht entschieden?
iii. Wer entschied bzw. entscheidet darüber?
1. Die OStA Graz?
2. Die Sektion für Einzelstrafsachen im BMJ?
3. Die Ministerin?
b. Handelt es sich bei diesem Ermittlungsverfahren um ein sog. clamoroses berichtspflichtiges Verfahren?
i. Wenn ja, wann wurde in dieser Causa bereits berichtet?
c. Gab es in diesem Ermittlungsverfahren bereits Einstellungen?
i. Wenn ja, wann kam es zur Veröffentlichung welcher Einstellungsbegründung?
23. Wurde die Entscheidungen der StA zu Ermittlungsschritten in diesem Verfahren allein getroffen oder hielt sie Rücksprache bzw. erhielt sie eine Weisung?
a. Bitte um konkrete Auflistung, welche Ermittlungsschritte (allzu viele waren es ja nicht) selbst getroffen wurde und welche nicht.
24. Wann zweiteres, zu welchem Ermittlungsschritt mit wem wann mit welcher Rückmeldung wann?
25. Wann drittes, zu welchem Ermittlungsschritt durch wen wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
26. Ist es richtig, dass, wie medial berichtet, die Rechnungen zum privaten Hausbau von Kunasek der Staatsanwaltschaft übergeben wurden?
a. Wenn ja, wann von wem?
27. In der Beantwortung der Fragen 12 und 17 in 15565/AB wurde geantwortet, dass "bislang" keine Verfahrenstrennungen durchgeführt worden seien. Kam es in der Zwischenzeit zu Verfahrenstrennungen?
a. Wenn ja, inwiefern wann?
b. Wenn nein, warum haben dann gewisse Privatbeteiligte keine Akteneinsicht?
i. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Verweigerung der Akteneinsicht?
28. Der Standard berichtete: „Eder deutet an jenem Abend Mitte April an, dass Pascuttini "etwas ganz Schlimmes passieren" werde und dieser sein geplantes Aufdeckerbuch über den Finanzskandal nicht schreiben werde“ (https://www.derstandard.at/story/3000000217059/wuerstelstand-ibiza-tonaufnahme-wirft-neues-licht-auf-fpoe-finanzcausa). Wann erlangte welche Behörde der Strafjustiz Kenntnis von dieser Berichterstattung?
a. Welche Maßnahmen wurden wann in der Folge durch welche Behörde gesetzt (Ermittlungen bzw. sonstige Schritte)?
b. wurden vonseiten der StA wann in der Folge gesetzt? von Seiten der zuständigen Staatsanwaltschaften Graz und Klagenfurt bis heute keinerlei Ermittlungen gegen Eder wegen §107ff StGB eingeleitet, obwohl diese Delikte von Amtswegen zu verfolgen wären (Offizialmaxime)?