Eingelangt am 17.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, , Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Wo wären überhaupt die
Ressourcen für die Umsetzung der geplanten Strafprozessreform?
Am 13.6.2024 wurde von Seiten der
Regierungsfraktionen ein Initiativantrag und parallel dazu eine
Regierungsvorlage mit einer extrem kurzen Begutachtungsfrist von zwei Wochen,
die später dann nach massiver Kritik doch auf sechs Wochen verlängert
wurde, eingebracht. Mit diesem Antrag sollte in erster Linie die
Strafprozessordnung und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden.
Irritierend sind vor allem die Erläuterungen iZm § 110 Abs. 1 und 4
sowie § 111 Abs. 2 StPO. Dort wird nämlich auf S. 17 von 73 des
Antrags 4125/A (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/4125/fname_1635507.pdf)
der neue Modus operandi im § 115h StPO zur Datenauswertung für
künftige Handysicherstellungen erläutert. So soll "die
ausschließlich für die forensische Aufbereitung zuständige
Organisationseinheit der Kriminalpolizei bzw. das Gericht anhand der
Arbeitskopie die Aufbereitung der Daten durchführen und das Ergebnis der
Datenaufbereitung an die für die Führung des Ermittlungsverfahrens
zuständige Organisationseinheit der Kriminalpolizei samt einem
Aufbereitungsbericht übermitteln." Ergo die Kriminalpolizei, die das
Ibiza-Video sichergestellt hat und die WKStA bewusst in Unkenntnis ließ.
(1) Oder die Kriminalpolizei, die auf die Sicherstellung der mobilen
Datenträger von Arno M. verzichtete. (2) Oder die Kriminalpolizei, die
nicht in der Lage war, das Handy von Thomas Schmid auszuwerten, die WKStA
hingegen danach schon- mit entsprechend anderem Verlauf für Ermittlungen
gegen die ÖVP und einen ihrer Ex-Kanzler. (3) Oder die Kriminalpolizei,
die das Handy von Kloibmüller ausgewertet hat und behauptete nichts
strafrechtlich Relevantes darauf gefunden zu haben- wodurch jedenfalls
Verjährung mancher Sachverhalte eintrat. (4)
Laut S. 21 der Erläuterungen sollen
für den Bereich der Staatsanwaltschaften zwei gesonderte Kontrollsysteme,
nämlich das der "Innenrevision" und der "Nachschau",
implementiert werden. Es stellen sich hier Fragen zum Grund und der Rolle der
Dienst- und Fachaufsicht.
Laut Ministerin Edtstadler soll diese Reform
auch zu einer Verfahrensbeschleunigung führen. Vor allem indem man die
Maximaldauer der Verfahren von 3 auf 2 Jahre senken will. (S.19) Das
eigentliche Ressourcen-Problem, das die Staatsanwaltschaften haben, wird
allerdings nicht an der Wurzel gepackt. So sind viele Planstellen innerhalb der
Justiz unbesetzt, was das Arbeitspensum der übrigen Staatsanwält:innen
erhöht und die Verfahren dadurch in die Länge zieht. Mangel an
Ressourcen kritisierten auch die Richtervereinigung
und Staatsanwält:innenvereinigung für die Umsetzung der geplanten
Bestimmung, die Beschlagnahmung von Datenträgern nur mehr mit Genehmigung
eines Gerichts zuzulassen. (5) Das Problem mit überlangen
Rechtsmittelverfahren und Rechtshilfersuchen wird mit dieser Reform wird ebenso
nicht adressiert.
- https://orf.at/stories/3167669/
- https://www.derstandard.at/story/2000106654313/chronologie-der-schredder-affaere
- https://kurier.at/politik/inland/soko-tape-vs-wksta-eine-grenze-wurde-ueberschritten/400938929
- https://orf.at/stories/3261042/
- https://oe1.orf.at/player/20240619/760563/1718793076000.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- In welchem Ressort wurde der Erstentwurf
für die Regierungsvorlage zur StPO-Reform bzw. den Initiativantrag
verfasst?
- Welchen weiteren Verlauf nahmen die
Diskussionen?
- Welche anderen Ministerien waren wann
eingebunden?
- Wer entschied wann, den Entwurf als
Initiativantrag einzubringen?
- Wer entschied wann, den Entwurf auch als
Regierungsvorlage einzubringen?
- Wer entschied wann, die Begutachtungsfrist
für die Regierungsvorlage auf 2 Wochen zu kürzen?
- Wer konkret war im Justizministerium mit der
Erarbeitung der Regierungsvorlage zur StPO-Reform bzw. des
Initiativantrags befasst?
- War außer der Legistiksektion im BMJ
(Sektion IV) sonst noch eine weitere Sektion mit der Erarbeitung befasst?
i. Wenn ja, wer?
- Inwiefern waren welche anderen Ministerien
wann bei der Erarbeitung des Entwurfs eingebunden?
- Inwiefern haben Sie persönlich sich mit
dem Entwurf der Regierungsvorlage zur StPO-Reform bzw. des
Initiativantrags wann befasst?
- Haben Sie selbst sich eingebracht?
- Wenn ja, inwiefern wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern wurde wann durch wen kalkuliert,
welche zusätzlichen Ressourcen es wegen des durch die geplante
StPO-Reform entstehenden Mehraufwandes es braucht?
- Mit welchem Ergebnis?
- Inwiefern wurde wann durch wen kalkuliert,
welche zusätzlichen Ressourcen es wegen der durch die geplante
StPO-Reform entstehenden Neuregelung, gem. § 115f Abs. 2 StPO
Datenträger nur mit richterlicher Genehmigung sicherstellen zu
können, Mehraufwandes es braucht?
- Mit welchem Ergebnis?
- In welchem Ressort wurde der Erstentwurf
für § 115h StPO erarbeitet?
- In welchem Resoort wurde der Neuentwurf zu § 110 ( insb. Abs. 1 und 4) sowie § 111
StPO (insb. Abs. 2) erarbeitet?
- Brachte sich das BMI bei der Erarbeitung der
Regierungsvorlage zur StPO-Reform bzw. des Initiativantrags ein?
- Wenn ja, wann inwiefern?
- Wurde der Effekt des § 155h StPO in
Ihrem Ressort diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- Vom wem konkret wurde die Neuregelung der
Kontrolle der Staatsanwaltschaften gem. § 36a StAG angeregt?
- In welchem Ressort wurde konkret diese
geplante Änderung wann erarbeitet?
- Welche Funktion wird der Dienst- und
Fachaufsicht zugedacht?
- Wurde der Effekt des Kontrolle der
Staatsanwaltschaften in Ihrem Ressort diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- In welchem Ressort wurde der Erstentwurf
für die Herabsenkung der Maximalverfahrensdauer von 3 auf 2 Jahre
gem. § 108 Abs. 1 StPO erarbeitet?
- Wurde der Effekt der Herabsenkung der
Maximalverfahrensdauer von 3 auf 2 Jahre in Ihrem Ressort diskutiert?
- Wenn ja, mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- Welche Maßnahmen wurden in den letzten
Jahren wann gesetzt, um tatsächlich die Verfahrensdauer zu
beschleunigen?
- Welchen Effekt hatten diese
Maßnahmen?
- Wie viele Planstellen sind aktuell innerhalb
der Justiz unbesetzt? Bitte nach Dienststellen tabellarisch mit SOLL- und
IST-Stand auflisten.
- Welchen Effekt sollen dann weitere 15
Richter:innenplanstellen haben, wenn nicht einmal die aktuellen besetzt
werden können?
- Die sog. Kreutner-Kommission hat eine
Vielzahl von Missständen innerhalb der Justiz bestätigt, die wir
und andere schon seit Langem aufzeigten und benennen. Die Notwendigkeit
welcher Maßnahmen haben Sie aufgrund der Ergebnisse der
Kreutner-Kommission wann identifiziert?
- Welche Maßnahmen regten Sie daher wann
an?
- Sind Gesetzesänderungen geplant?
i. Wenn ja, welche wann?
- Kam es zu Erlässen?
i. Wenn ja, zu welchen wann?