19325/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.07.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Christian Oxonitsch,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend „Neuüberprüfung der Familienzusammenführungen“
Laut Innenministerium werden derzeit zahlreiche Anträge auf Familiennachzug nach §35 AsylG erneut geprüft. Dies betrifft rund 1.000 Personen, deren Anträge bereits zuvor vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) positiv bewertet und bereits abgeschlossen wurden. Das Innenministerium begründet diesen Schritt mit Verdachtsfällen und Unregelmäßigkeiten in den Verfahren, die über die österreichischen Botschaften in den jeweiligen Ländern abgewickelt wurden. Die österreichischen Botschaften müssen jetzt sicherstellen, dass keine gefälschten Dokumente vorliegen und die Verdachtsfälle überprüfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Betreffen die „Neuüberprüfungen“ alle zum Zeitpunkt der Ankündigung anhängigen Verfahren gemäß § 35 AsylG bei den österreichischen Botschaften?
a. Welche Botschaften sind davon betroffen?
b. Gibt es einen Zeitpunkt, bis wann die angekündigten „Neuüberprüfungen“ abgeschlossen sein sollen?
2. Laut Innenministerium müsse bei den Botschaften sichergestellt werden, dass keine gefälschten Dokumente vorliegen[1].
a. Was bedeutet das konkret für die Botschaften? Welche Arbeitsschritte werden hier eingeleitet?
b. Welche Botschaften sind derzeit mit diesen erneuten Überprüfungen beschäftigt?
c. Wie viele Fälle werden erneut geprüft? Bitte um eine Auflistung nach Botschaft.
3.
Werden Sie zusätzliches
Personal für die erneuten Dokumentenüberprüfungen und
Durchführung der DNA-Test benötigen?
a. Wenn ja, mit wie viel Mehraufwand rechnen Sie?
4. Gab es bezüglich der Stopps bzw. der Neuüberprüfungen im Rahmen des §35 AsylG Weisungen oder einen Erlass?
a. Wenn ja, welchen Inhalts und an wen waren die Weisungen gerichtet?