1934/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.05.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwalt Mag. Radasztics
Im Zuge des dritten Eurofighter-Untersuchungsausschusses kamen zahlreiche Missstände im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ans Tageslicht. Eine besondere Rolle nimmt hierbei Staatsanwalt Mag. Michael Radasztics ein – er war leitend für die Eurofighter-Verfahren von 2011 bis 2019, als ihm die Ermittlungen entzogen wurden, zuständig.
Mag. Radasztics wurden nicht zuletzt deswegen die Verfahren entzogen, weil er im Verdacht steht, gegen seine Amtsverschwiegenheit verstoßen zu haben, indem er dem damaligen Nationalratsabgeordneten Dr. Peter Pilz Informationen weitergegeben hat. In weiterer Folge wurde gegen den Staatsanwalt aufgrund des Verdachts des Amtsmissbrauchs und des Verrats von Amtsgeheimnissen ermittelt. (Fraktionsbericht des Freiheitlichen Parlamentsklubs betreffend den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017, S. 28)
Darüber hinaus machte Mag. Radasztics aufgrund zahlreicher weiterer Verfehlungen auf seine Arbeit aufmerksam: Er führte ein Verfahren gegen Mag. Karl-Heinz Grasser, ohne diesen darüber zu informieren und brach selbiges ohne Rücksicht auf die Strafprozessordnung ab, stellte es aber nicht ein. Auch wegen dieser seltsamen Vorgangsweise wird gegen Mag. Radasztics ermittelt. (ebd., S. 28)
Nachdem Mag. Radasztics die Verfahren entzogen wurden, traten weitere Unzulänglichkeiten seiner Ermittlungstätigkeit zutage. Die erhobenen Vorwürfe lauten, dass die Tenorierung verfehlt und eine richtige Subsumtion unterblieben sei, auch eine personenmäßige Konkretisierung der Tathandlungen existiere nicht. Darüber hinaus war die Dokumentation der Verfahrensschritte und der Verdachtshypothesen unzulänglich. (ebd., S. 30-31)
Zu guter Letzt wurde bekannt, dass der von Mag. Radasztics herangezogene Gutachter 2017 auch sein Trauzeuge war. Der Staatsanwalt bewilligte dem Gutachter für seine Tätigkeiten ein Honorar von mehreren 100.000 Euro. (Ö1 Mittagsjournal 05.05.2020)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage