Eingelangt am 19.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Rechtsunsicherheit durch Regierungsstreit: Wo bleibt die Umsetzung der CSRD Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Das Ziel der neuen Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), ist die Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der gesamten Europäischen Union. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen relevante, vergleichbare und zuverlässige Informationen über ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen offenlegen. Dabei geht die Richtlinie über die bloße Offenlegung von Informationen hinaus. Unternehmen werden erneut zu einem Bericht verpflichtet: im Rahmen des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit müssen sie sowohl über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen selbst zu berichten. Diese neue Berichtspflicht sorgt für zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit für noch mehr Bürokratielast. Dieser Umstand wird aber maßgeblich dadurch verschlimmert, dass österreichische Unternehmen durch die anhaltenden Rechtunsicherheit nicht wissen, wie sie diese Vorgaben erfüllen können.
Fehlende Umsetzung: Rechtsunsicherheit für Unternehmen durch anhaltenden Regierungsstreit
Während diese EU-Richtlinie in den meisten EU-Mitgliedstaaten bereits umgesetzt wurde oder sich in Umsetzung befindet, steckt sie in Österreich im schwarz-grünen Streit fest. Die Umsetzungsfrist ist am 6.7.2024 ausgelaufen, eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Auf der Webseite des BMJ steht dazu, dass ein Umsetzungsentwurf bereits im April 2022 mit "wesentlichen Interessenten" abgesprochen wurde. Die Entwürfe befinden sich aber noch immer in der politischen Abstimmung zwischen ÖVP und Grüne. Streitpunkt sind dem Vernehmen nach vor allem die Höhe der Strafen. Die Vorgaben in der EU-Richtlinie sehen dazu vor, dass "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen" einzuführen sind. Leidtragende dieses Regierungsstreits sind jedenfalls die Unternehmen: sie müssen einen zusätzlichen Bericht ab kommenden Jahr vorlegen (für das Jahr 2024) und bekommen keine Umsetzungsvorgaben von der Politik.
Diese Blockade schafft nur Rechtsunsicherheit, was letztlich mehr Bürokratie und Kosten für Unternehmen bedeutet.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wann hat das BMAW dazu eine Rückmeldung erhalten?
ii. Welche inhaltliche Rückmeldung haben BMJ bzw. BMF übermittelt?
i. Wann hat das BMAW dazu eine Rückmeldung abgegeben?
1. Wenn noch kein Rückmeldung abgegeben wurde: Warum nicht?
ii. Welche inhaltliche Rückmeldung haben Sie übermittelt?
i. Ist Ihnen bekannt, warum wurden die Strafdrohung in dieser Höhe angesetzt?
ii. Welche Stellungnahme hat das BMAW über die Sanktionshöhe abgegeben?
iii. Wurde in Abstimmung mit den Experten der Ressorts festgestellt, welche Sanktionshöhe als Mindeststrafmaß erforderlich ist, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen, die eine "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Strafe vorschreibt?
1. Wie hoch müsste eine solche Strafe sein?
i. Inwiefern wurde zwischen den Ressorts vereinbart, die Möglichkeit der Schaffung unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen bei der Umsetzung zu berücksichtigen?
ii. Welches Ressorts ist federführend für die Umsetzung eines Regelungsrahmens für unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zuständig?
iii. Welche konkreten Vorbereitungsarbeiten wurden in Ihrem Ressort dazu gesetzt?
iv. Welche konkreten Vorbereitungsarbeiten des BMJ bzw. BMF sind Ihrem Ressort dazu bekannt?
v. Welche Voraussetzungen müssen unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen nach dem vorliegenden Entwurf erfüllen, um für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung akkreditiert zu werden?
i. Wenn ja, in welchem Verfahrensstatus befindet sich das Verfahren?