Eingelangt am 19.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Übernahme von
Kabinettsmitarbeit:innen in öffentliche Verwaltung (2023-2024)
Österreichs Bundesverwaltung steht vor
einer Pensionierungswelle. So bietet sich eine einmalige Gelegenheit, um durch
eine kluge Personalpolitik die Verwaltung für die kommenden Jahre
effizient und resilient auszugestalten. Bisher wurden eher Kabinettsmitarbeiter
versorgt, als vorausschauende Personalplanung betrieben. Wegen der baldigen
Nationalratswahlen droht jetzt eine intensive Versorgungsphase. Diese
Anfrage dient dazu, Transparenz in diese Prozesse zu bringen.
Die vergangenen Krisen haben gezeigt, dass
Verbesserungen in der Bundesverwaltung dringend nötig sind, um Effizienz
und Resilienz des Staates sicherzustellen. Hierbei ist die Personalpolitik von
besonderer Bedeutung. Zum einen werden in kommenden Jahren sehr viele
Bundesbedienstete in Pension gehen, weshalb jetzt ein besonders günstiger
Zeitpunkt ist, die Weichen in Richtung einer effizienten Verwaltung zu setzen.
Statt die Weichen in Richtung Zukunft zu
stellen, denkt die Bundesregierung eher an die individuelle berufliche Zukunft
ihrer Kabinettsmitarbeiter und installiert diese in der Verwaltung.
Anfragebeantwortungen der vergangenen Jahre zeigen auf, dass innerhalb der
Bundesregierung schon früh mit der Versorgung begonnen wird: Im Wahljahr
2019 sind über 40 Personen von einem Kabinett direkt in die
Bundesverwaltung gewechselt, 6 davon in eine Führungsposition. Auf diese
Weise wird die Verwaltung mit Parteidienern durchsetzt. Außerdem waren
einige Mitarbeiter in den letzten 10 Jahren gleichzeitig mit einer Funktion im
Kabinett und mit einer Führungsposition in der Bundesverwaltung betraut.
2020 waren es 11, 2024 sogar mindestens 15 (Stand unserer diesbezüglich
letzten im Mai 2024 gestellten Anfrage). Angesichts der herannahenden Wahlen
ist zu befürchten, dass eine weitere intensive Versorgungsphase droht.
Die Auswahl von Führungspersonal
entscheidet maßgeblich über die Qualität und Handlungsfähigkeit
des öffentlichen Dienstes. Falsche Personalentscheidungen können dazu
führen, dass die davon erfassten Bereiche über Jahre oder Jahrzehnte
unterdurchschnittliche Leistungen erbringen und in der Entwicklung somit hinterherhinken.
Bei der Auswahl von Führungspersonal muss daher in jeder Ausschreibung die
fachliche Qualifikation im Vordergrund stehen. Zahlreiche Enthüllungen der
vergangenen Jahre zeigen aber, dass bei öffentlichen Ausschreibungen
gerade dann die davor vereinbarten Standards nicht eingehalten werden, wenn
Freunde einflussreicher Politiker dafür infrage kommen möchten. Aus
einem fairen Auswahlverfahren wird da sehr schnell eine maßgeschneiderte
Ausschreibung mit Show-Charakter. Nicht genehme, aber gut qualifizierte
Bewerber ziehen dann kurzfristig ihre Bewerbungen zurück.
Die Einführung einer Cooling-Off-Phase
nach Beendigung der Arbeit innerhalb eines Ministerkabinetts könnte
Fälle vermeiden, in denen zum Beispiel ehemalige Kabinettsmitarbeiter ohne
die für die Bundesverwaltung notwendigen inhaltlichen und
organisatorischen Erfahrungen rund um Wahltermine schnell Platz in der
Bundesverwaltung finden.
Da somit berechtigte Zweifel hinsichtlich der
Einhaltung von Qualitätsstandards bei jenen öffentlichen
Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst
bestehen, bei denen ehemalige Kabinettsmitarbeiter bestellt wurden, stellt sich
die berechtigte Frage, wie oft in den letzten zehn Jahren ein solcher nahtloser
Wechsel vollzogen wurde. Gegenstand sind hierbei ausdrücklich nur die
Zahlen und keine namentlichen Nennungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Mitarbeiter:innen welchen
Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von einem
Kabinett in die Bundesverwaltung in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
(Bitte ohne Personen, welche in eine Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der
Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der
Bundesverwaltung oder in ein eventuell vorhandenes Generalsekretariat
wechselten (Fragen 2 und 4 sind somit KEINE Teilmengen von Frage 1))
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Mitarbeiter:innen welchen
Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von einem
Kabinett in eine Führungsposition oder eine
Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder
höherwertig) in der Bundesverwaltung in Ihrem
Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in ein eventuell
vorhandenes Generalsekretariat wechselten (Frage 4 ist KEINE Teilmenge von
Frage 2))
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Personen aus Frage 2 waren in den
jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
- nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
- nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts
gearbeitet hatten?
- weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- Wie viele Mitarbeiter:innen welchen
Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von einem
Kabinett in eine Position innerhalb des eventuell vorhandenen
Generalsekretariats in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Personen aus Frage 4 waren in den
jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
- nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
- nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts
gearbeitet hatten?
- weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- Wie viele Mitarbeiter:innen Ihres Kabinetts
welchen Geschlechts waren in nachfolgenden Zeiträumen gleichzeitig
mit einer Funktion im Kabinett UND mit einer Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der
Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der
Bundesverwaltung bzw. einer Position innerhalb des eventuell vorhandenen
Generalsekretariats betraut? (Bitte NICHT die Nennung der in diesem
Zeitraum stattgefundenen Wechsel, SONDERN Anzahl der Personen in ebenjenem
Zeitraum mit Doppelfunktionen und somit auch Nennung von
unterjährigen Ausscheidungen)
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Mitarbeiter:innen welchen
Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von der
Position einer/s Pressesprecher:in bzw. Mitarbeiter:in für
Öffentlichkeitsarbeit in die Bundesverwaltung in Ihrem
Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in eine
Führungsposition oder eine Position der
Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in
der Bundesverwaltung oder in ein eventuell vorhandenes Generalsekretariat
wechselten (Fragen 8 und 10 sind somit KEINE Teilmengen von Frage 7))
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Mitarbeiter:innen welchen
Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von der
Position einer/s Pressesprecher:in bzw. Mitarbeiter:in für
Öffentlichkeitsarbeit in eine Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe
A1 (oder höherwertig) in der Bundesverwaltung in Ihrem
Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in ein eventuell
vorhandenes Generalsekretariat wechselten (Frage 10 ist KEINE Teilmenge
von Frage 8))
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Personen aus Frage 8 waren in den
jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
- nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
- nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts
gearbeitet hatten?
- weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- Wie viele Mitarbeiter:innen welchen
Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von der
Position einer/s Pressesprecher:in bzw. Mitarbeiter:in für
Öffentlichkeitsarbeit in eine Position innerhalb des eventuell
vorhandenen Generalsekretariats in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
- Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
- Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
- Wie viele Personen aus Frage 10 waren in den
jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
- nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
- nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts
gearbeitet hatten?
- weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres
Ressorts gearbeitet hatten?
- Wurde seit 01.01.2024 an Organisationsänderungen gearbeitet bzw.
passiert dies noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode? (Bitte um
Auflistung aller stattgefundenen bzw. noch stattfindenden Organisationsänderungen seit Jahresbeginn
und des Datums des Inkrafttretens)
- Wenn ja, welche Änderungen wurden bzw.
werden konkret vorbereitet? (Inklusive Grund und Intention der
Änderung)
- Wenn ja, inwiefern sind
Kabinettsmitarbeiter davon ausgeschlossen?
- Wird an Änderungen (beispielsweise an
einer Cooling-Off-Phase) gearbeitet, um die Fälle eines nahtlosen
Wechsels in die Bundesverwaltung, insbesondere
zur Übernahme von Führungsfunktionen oder sonstige hoch
bewertete Posten, zu reduzieren?
- Wenn nein, warum nicht?
- Falls sich Ihre Argumentation gegen eine
Cooling-Off-Phase auf dem Diskriminierungsverbot stützt, auf wessen
rechtliche Einschätzungen berufen Sie sich dabei?
- Werden in Ihrem Ressort Inhalte, die zur
Verwendung durch eine politische Partei im Wahlkampf intendiert sind,
erarbeitet durch
- Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts,
- Ihres Büros (bitte gesondert
ausweisen),
- externe Dienstleister?
- Zu Frage 14: Wenn ja, wie wird
sichergestellt, dass es sich bei diesen um keine Sachleistungen iSd
Parteiengesetzes handelt?
- Werden in Ihrem Ressort Inhalte, die zur
Vorbereitung der Arbeit in der kommenden Legislaturperiode dienen und in
Sondierungsgespräche bzw.Koalitionsverhandlungen einfließen
sollen, erarbeitet durch
- Mitarbeiter:innen ihres Ressorss,
- Ihres Büros (bitte gesondert
ausweisen),
- externe Dienstleister?
- Zu Frage 16: Wenn ja, wie wird
sichergestellt, dass diese diskriminierungsfrei allen im Parlament
vertretenen Parteien zur Verfügung gestellt werden?
- Wenn diese Inhalte nur einer Partei zur
Verfügung gestellt werden, wie wird sichergestellt, dass es sich
dabei um keine Sachleistung iSd ParteienG handelt?
- Zu Frage 16: Wenn nein, warum erscheinen
keine Vorbereitungen für die kommende Legislaturperiode bzw. die
Verhandlungen zu einer Regierungsbildung und einem Regierungsprogramm
notwendig?
Im Sinne der Transparenz bitten wir Sie um
Nennung der tatsächlichen Zahlen und nicht um Auflistung von Querverweisen
auf andere Anfragebeantwortungen.