19354/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Übernahme von Kabinettsmitarbeit:innen in öffentliche Verwaltung (2023-2024)

Österreichs Bundesverwaltung steht vor einer Pensionierungswelle. So bietet sich eine einmalige Gelegenheit, um durch eine kluge Personalpolitik die Verwaltung für die kommenden Jahre effizient und resilient auszugestalten. Bisher wurden eher Kabinettsmitarbeiter versorgt, als vorausschauende Personalplanung betrieben. Wegen der baldigen Nationalratswahlen droht jetzt eine intensive Versorgungsphase. Diese Anfrage dient dazu, Transparenz in diese Prozesse zu bringen.

Die vergangenen Krisen haben gezeigt, dass Verbesserungen in der Bundesverwaltung dringend nötig sind, um Effizienz und Resilienz des Staates sicherzustellen. Hierbei ist die Personalpolitik von besonderer Bedeutung. Zum einen werden in kommenden Jahren sehr viele Bundesbedienstete in Pension gehen, weshalb jetzt ein besonders günstiger Zeitpunkt ist, die Weichen in Richtung einer effizienten Verwaltung zu setzen.

Statt die Weichen in Richtung Zukunft zu stellen, denkt die Bundesregierung eher an die individuelle berufliche Zukunft ihrer Kabinettsmitarbeiter und installiert diese in der Verwaltung. Anfragebeantwortungen der vergangenen Jahre zeigen auf, dass innerhalb der Bundesregierung schon früh mit der Versorgung begonnen wird: Im Wahljahr 2019 sind über 40 Personen von einem Kabinett direkt in die Bundesverwaltung gewechselt, 6 davon in eine Führungsposition. Auf diese Weise wird die Verwaltung mit Parteidienern durchsetzt. Außerdem waren einige Mitarbeiter in den letzten 10 Jahren gleichzeitig mit einer Funktion im Kabinett und mit einer Führungsposition in der Bundesverwaltung betraut. 2020 waren es 11, 2024 sogar mindestens 15 (Stand unserer diesbezüglich letzten im Mai 2024 gestellten Anfrage). Angesichts der herannahenden Wahlen ist zu befürchten, dass eine weitere intensive Versorgungsphase droht.

Die Auswahl von Führungspersonal entscheidet maßgeblich über die Qualität und Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Falsche Personalentscheidungen können dazu führen, dass die davon erfassten Bereiche über Jahre oder Jahrzehnte unterdurchschnittliche Leistungen erbringen und in der Entwicklung somit hinterherhinken. Bei der Auswahl von Führungspersonal muss daher in jeder Ausschreibung die fachliche Qualifikation im Vordergrund stehen. Zahlreiche Enthüllungen der vergangenen Jahre zeigen aber, dass bei öffentlichen Ausschreibungen gerade dann die davor vereinbarten Standards nicht eingehalten werden, wenn Freunde einflussreicher Politiker dafür infrage kommen möchten. Aus einem fairen Auswahlverfahren wird da sehr schnell eine maßgeschneiderte Ausschreibung mit Show-Charakter. Nicht genehme, aber gut qualifizierte Bewerber ziehen dann kurzfristig ihre Bewerbungen zurück.

Die Einführung einer Cooling-Off-Phase nach Beendigung der Arbeit innerhalb eines Ministerkabinetts könnte Fälle vermeiden, in denen zum Beispiel ehemalige Kabinettsmitarbeiter ohne die für die Bundesverwaltung notwendigen inhaltlichen und organisatorischen Erfahrungen rund um Wahltermine schnell Platz in der Bundesverwaltung finden.

Da somit berechtigte Zweifel hinsichtlich der Einhaltung von Qualitätsstandards bei jenen öffentlichen Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst bestehen, bei denen ehemalige Kabinettsmitarbeiter bestellt wurden, stellt sich die berechtigte Frage, wie oft in den letzten zehn Jahren ein solcher nahtloser Wechsel vollzogen wurde. Gegenstand sind hierbei ausdrücklich nur die Zahlen und keine namentlichen Nennungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Mitarbeiter:innen welchen Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von einem Kabinett in die Bundesverwaltung in Ihrem Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in eine Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der Bundesverwaltung oder in ein eventuell vorhandenes Generalsekretariat wechselten (Fragen 2 und 4 sind somit KEINE Teilmengen von Frage 1))
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen welchen Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von einem Kabinett in eine Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der Bundesverwaltung in Ihrem Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in ein eventuell vorhandenes Generalsekretariat wechselten (Frage 4 ist KEINE Teilmenge von Frage 2))
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Personen aus Frage 2 waren in den jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
    1. nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
    2. nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    3. weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    4. weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen welchen Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von einem Kabinett in eine Position innerhalb des eventuell vorhandenen Generalsekretariats in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Personen aus Frage 4 waren in den jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
    1. nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
    2. nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    3. weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    4. weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen Ihres Kabinetts welchen Geschlechts waren in nachfolgenden Zeiträumen gleichzeitig mit einer Funktion im Kabinett UND mit einer Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der Bundesverwaltung bzw. einer Position innerhalb des eventuell vorhandenen Generalsekretariats betraut? (Bitte NICHT die Nennung der in diesem Zeitraum stattgefundenen Wechsel, SONDERN Anzahl der Personen in ebenjenem Zeitraum mit Doppelfunktionen und somit auch Nennung von unterjährigen Ausscheidungen)
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen welchen Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von der Position einer/s Pressesprecher:in bzw. Mitarbeiter:in für Öffentlichkeitsarbeit in die Bundesverwaltung in Ihrem Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in eine Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der Bundesverwaltung oder in ein eventuell vorhandenes Generalsekretariat wechselten (Fragen 8 und 10 sind somit KEINE Teilmengen von Frage 7))
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen welchen Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von der Position einer/s Pressesprecher:in bzw. Mitarbeiter:in für Öffentlichkeitsarbeit in eine Führungsposition oder eine Position der Funktionsgruppe 5 der Verwendungsgruppe A1 (oder höherwertig) in der Bundesverwaltung in Ihrem Zuständigkeitsbereich? (Bitte ohne Personen, welche in ein eventuell vorhandenes Generalsekretariat wechselten (Frage 10 ist KEINE Teilmenge von Frage 8))
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Personen aus Frage 8 waren in den jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
    1. nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
    2. nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    3. weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    4. weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
  1. Wie viele Mitarbeiter:innen welchen Geschlechts jeweils wechselten in nachfolgenden Zeiträumen von der Position einer/s Pressesprecher:in bzw. Mitarbeiter:in für Öffentlichkeitsarbeit in eine Position innerhalb des eventuell vorhandenen Generalsekretariats in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
    1. Im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023?
    2. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.07.2024?
    3. Im Zeitraum von 01.01.2024 bis 16.08.2024?
  1. Wie viele Personen aus Frage 10 waren in den jeweiligen Zeiträumen solche, die vor der Arbeit im Kabinett
    1. nicht in der Verwaltung gearbeitet hatten?
    2. nicht in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    3. weniger als 2 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
    4. weniger als 5 Jahre in der Verwaltung Ihres Ressorts gearbeitet hatten?
  1. Wurde seit 01.01.2024 an Organisationsänderungen gearbeitet bzw. passiert dies noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode? (Bitte um Auflistung aller stattgefundenen bzw. noch stattfindenden Organisationsänderungen seit Jahresbeginn und des Datums des Inkrafttretens)
    1. Wenn ja, welche Änderungen wurden bzw. werden konkret vorbereitet? (Inklusive Grund und Intention der Änderung)
    2. Wenn ja, inwiefern sind Kabinettsmitarbeiter davon ausgeschlossen?
  1. Wird an Änderungen (beispielsweise an einer Cooling-Off-Phase) gearbeitet, um die Fälle eines nahtlosen Wechsels in die Bundesverwaltung, insbesondere zur Übernahme von Führungsfunktionen oder sonstige hoch bewertete Posten, zu reduzieren?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Falls sich Ihre Argumentation gegen eine Cooling-Off-Phase auf dem Diskriminierungsverbot stützt, auf wessen rechtliche Einschätzungen berufen Sie sich dabei?
  1. Werden in Ihrem Ressort Inhalte, die zur Verwendung durch eine politische Partei im Wahlkampf intendiert sind, erarbeitet durch
    1. Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts,
    2. Ihres Büros (bitte gesondert ausweisen),
    3. externe Dienstleister?
  1. Zu Frage 14: Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass es sich bei diesen um keine Sachleistungen iSd Parteiengesetzes handelt?
  2. Werden in Ihrem Ressort Inhalte, die zur Vorbereitung der Arbeit in der kommenden Legislaturperiode dienen und in Sondierungsgespräche bzw.Koalitionsverhandlungen einfließen sollen, erarbeitet durch 
    1. Mitarbeiter:innen ihres Ressorss,
    2. Ihres Büros (bitte gesondert ausweisen),
    3. externe Dienstleister?
  1. Zu Frage 16: Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass diese diskriminierungsfrei allen im Parlament vertretenen Parteien zur Verfügung gestellt werden?
    1. Wenn diese Inhalte nur einer Partei zur Verfügung gestellt werden, wie wird sichergestellt, dass es sich dabei um keine Sachleistung iSd ParteienG handelt?
  1. Zu Frage 16: Wenn nein, warum erscheinen keine Vorbereitungen für die kommende Legislaturperiode bzw. die Verhandlungen zu einer Regierungsbildung und einem Regierungsprogramm notwendig?

Im Sinne der Transparenz bitten wir Sie um Nennung der tatsächlichen Zahlen und nicht um Auflistung von Querverweisen auf andere Anfragebeantwortungen.