19366/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.07.2024
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage Überarbeitung Wehrrechtsänderungsgesetz (Tapferkeitsmedaille)

 

 

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 wurde durch eine Änderung des Militärauszeichnungsgesetzes 2002 eine „Tapferkeitsmedaille“ eingeführt. Die grundsätzlich gute Idee hinterlässt beim Anfragesteller aber insofern einen fahlen Beigeschmack, weil diese Tapferkeitsmedaille auf Sachverhalte, die seit dem 01. August 2015 verwirklicht wurden, anwendbar ist. Dabei handelt es sich um eine äußerst ungewöhnlich lange Rückwirkung und auch um ein ungewöhnliches Datum. Daher besteht der Verdacht, dass die Frau Bundesministerin bei der Erstellung des Ministerialentwurfes einen speziellen Sachverhalt bzw. Anlassfall vor Augen hatte, welcher – obwohl sehr lange zurückliegend – noch durch eine Tapferkeitsmedaille gewürdigt werden soll.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende 

 

 

 

Anfrage

 

1.     Warum wird die Tapferkeitsmedaille überhaupt rückwirkend verleihen?

2.     Was waren die Gründe für die ungewöhnlich lange Rückwirkung bis zum 01. August 2015?

3.     Wer hat den Zeitpunkt 01. August 2015 vorgeschlagen bzw. an das BMLV herangetragen?

4.     Welche Person soll hier rückwirkend ausgezeichnet werden und für welchen Sachverhalt?

5.     Gibt es Fälle/Sachverhalte für die Verleihung von Tapferkeitsmedaillen, die derzeit geprüft werden?

a.         Wenn ja, für wen und für welche Sachverhalte/Leistungen genau?

b.         Wenn nein, wann rechnen Sie mit der ersten Prüfung zur Verleihung einer Tapferkeitsmedaille?