19371/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.07.2024
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ANFRAGE
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner BSc,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Die geflüchteten Frauen und Kinder aus der Region Bergkarabach dürfen nicht vergessen werden.
Nach dem Krieg im September 2023 wurden rund 120.000 Armenier:innen aus Berg-Karabach
vertrieben, größtenteils nach Armenien. Bereits zuvor litten sie
stark unter der neunmonatigen Blockade des Latschin-Korridors, als die
aserbaidschanischen Behörden den Transport von Lebensmitteln und Medikamenten
nach Berg-Karabach stoppten. Insbesondere für geflüchtete Frauen und
Kinder ist die Situation nach der Flucht nach Armenien schwierig. Sie mussten
aus ihrem gewohnten Umfeld flüchten, konnten nur das Notwendigste
mitnehmen und haben Angehörige im Krieg verloren. Laut UNICEF zeigen
vertriebene Kinder aus Bergkarabach Anzeichen schwerer psychischer Belastungen.
Der Nationalrat hat am 17. April 2024 folgenden unselbstständigen Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Eva Maria Holzleitner, BSc, Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Engagement in der Region Bergkarabach und Verbesserung der Lebensbedingungen der geflüchteten Zivilbevölkerung, insbesondere von Frauen und Kindern einstimmig beschlossen[1].
Ein besonderer Fokus lag hierbei auf der humanitären Hilfe für die Flüchtlinge aus Berg-Karabach sowie auf einer stärkeren Beteiligung Österreichs an einem dauerhaften Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan. Angesichts der fortdauernden humanitären Krise und der politischen Spannungen darf nicht weggeschaut werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1) Wie beurteilen Sie die humanitäre Lage der Flüchtlinge, die aus Berg-Karabach nach Armenien geflohen sind zum aktuellen Zeitpunkt?
2) Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem Beschluss des Entschließungsantrages des österreichischen Nationalrates vom 17.04.2024 ergriffen, um weitere humanitäre Hilfe für die geflohene Zivilbevölkerung aus Berg-Karabach zu leisten?
a) Gab es Gespräche auf formeller oder informeller Ebene? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3) Inwieweit wurden die im beschlossenen Entschließungsantrag erwähnten österreichischen Entwicklungsprojekte für Armenien seither sichergestellt bzw. fortgeführt?
4) Besonders wurde bei der Entschließung auf die vulnerable Situation von Frauen und Kinder in Bezug auf die Finanzierung von Entwicklungsprojekten eingegangen. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die seitens des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten hierfür bis heute zur Verfügung gestellt wurden?
5) Sind Ihnen Maßnahmen anderer Ministerien bekannt, die seit dem Beschluss der Entschließung vom 17.04.2024 ergriffen wurden?
6) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten im Kalenderjahr 2024 für Vertriebene aus der Region Berg-Karabach bereits zur Verfügung gestellt hat bzw. noch zur Verfügung stellen wird?
7) Inwiefern kann eine besondere Unterstützung von Frauen und Kinder bei der Bereitstellung von Hilfsgütern garantiert werden?
8) Gibt es seitens des
Ministeriums einen Austausch mit internationalen Organisationen vor Ort in
Armenien, die humanitäre Hilfe dort leisten?
9) Wurden Ihrerseits
diplomatische Maßnahmen für eine Friedenslösung zwischen
Aserbaidschan und Armenien seit dem Beschluss vom 17.04.2024 vorbereitet oder
bereits eingeleitet bzw. durchgeführt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
10) Wurde seit dem Beschluss am 17.04.2024 von Ihnen sichergestellt, dass sich Österreich weiterhin an der EU-Mission (Mission der Europäischen Union in Armenien - EUMA) in Armenien personell beteiligt? Wenn nein, warum nicht?
11) Ist das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in den Schutz von Kulturgütern und Religionsstätten in Berg-Karabach involviert? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, gibt es hierzu geplante Bestrebungen in der Zukunft?
a) Mit wem gab es hierzu einen Austausch bis zum jetzigen Zeitpunkt?