19375/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.07.2024
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Volker Reifenberger

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Bewertung von Planstellen, welche von militärischen auf zivile Arbeitsplätze umgewandelt wurden

 

Im Zuge der Reorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) einschließlich nachgeordneter Dienststellen und Kommanden ist beabsichtigt, mehrere Organisationselemente neu zu schaffen aber auch ehemalige militärische Arbeitsplätze als zivile Arbeitsplätze neu zu bewerten.

 

Es gibt weder die zivile Führung noch die militärische Führung, sondern primär Kontexte, Aufgaben und Situationen, in denen grundlegende Führungsinstrumente angewendet und situativ angepasstes Führungsverhalten gezeigt wird. Diese grundlegenden Führungsinstrumente, wie Zieldefinition und Zielsetzung, Mitarbeitergespräch, Feedbackgespräch, etc. lassen sich in jedem Führungssetting schulen. Es ist von der Persönlichkeit, von bestimmten Leistungsparametern und den persönlichen Interessen abhängig, ob man sich grundsätzlich als Führungsperson eignet und wenn ja, in welchem Umfeld. Das bedeutet, dass der Fokus auf situativ angepasstes Führungsverhalten zu richten ist. Führen mit Auftrag ist ein Führungsstil der militärischen Führung. Traditionell und auch weiterhin im alltäglichen Sprachgebrauch wird das Führen mit Auftrag oft als Auftragstaktik bezeichnet. Auftragstaktik ist inzwischen auch ein international gebrauchter Terminus in anderen Bereichen geworden, in denen exakte Planung zwar unerlässlich, aber mit signifikanten Unwägbarkeiten behaftet ist und wo zeit- bzw. ressourcenkritische Entscheidungen eine bedeutsame Rolle spielen. Ein wichtiges Beispiel ist das Unternehmensmanagement: Ein hiermit eng verwandter Begriff ist Management by Objectives. Ebenso finden sich die Führungsprinzipien wie z.B.: „Managment by Results, Management by Delegation, Management by Decision Rules“ in der militärischen und in der zivilen Führung wieder.

Die Besetzung einer Planstelle und Bewertung eines Arbeitsplatzes bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Dabei ist die Gleichbehandlung aller Bundesbediensteten zu gewährleisten. Dies bedeutet natürlich auch die Gleichbehandlung aller Bundesbediensteten bei der Berücksichtigung ihrer Ausbildung.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie ist die derzeitige Auffassung des BMKÖS bezüglich der Gleichwertigkeit ziviler Führung und militärischer Führung?

2.    Ist militärische Führung und eine entsprechende militärische Führungserfahrung auch für einen zivilen Arbeitsplatz zu berücksichtigen, falls für diese Führungserfahrung vorausgesetzt wird?

a)    Wenn Nein, warum nicht?

b)    Worin besteht der relevante Unterschied?

3.    Wie wird der FH Studiengang militärische Führung an der Theresianischen Militärakademie (derzeit Bachelor oder wie früher Magister (FH)) wissenschaftlich eingeordnet?

4.    Wäre nach Auffassung des BMKÖS der FH Studiengang militärische Führung an der Theresianischen Militärakademie (derzeit Bachelor oder wie früher Magister (FH)) zu den Rechtswissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften zu zählen?

a)    Wenn Nein, warum nicht?

5.    Wurden in der Vergangenheit bereits militärische Führungskräfte, aufgrund Ihrer Erfahrung in militärischer Führung und im Zuge ihrer Bewerbung auf einen zivilen Arbeitsplatz im Bundesdienst, als zivile Führungskräfte bestellt?

6.    Wie wird/wurde nach Ansicht des BMKÖS die Ausbildung innerhalb des BMLV (von Unteroffizieren und Offizieren und deren Erfahrung in der militärischen Führung), bei einer Bewerbung auf einen Arbeitsplatz für zivile Führungskräfte (besonders in der Verwendungsgruppe A1 oder V1), berücksichtigt und positiv bewertet?

7.    Wie steht das BMKÖS zur gleichzeitigen Wahrnehmung zweier Vollarbeitsplätze durch eine einzige Militärperson?

a)    Sind diese Provisorien, die offensichtlich eine Überlastung darstellen, zur Verstetigung gedacht?

8.    Wo verläuft gegenwärtig tatsächlich die Grenze zwischen Zentralstelle und Nachordnung im Generalstab/GDLV?