1938/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Signalschüsse der Polizei in Nenzing

Laut Bericht der Website vol.at" soll es am 20. März d.J. in Nenzing in Vorarlberg bei einer Amtshandlung im Zusammenhang mit den Ausgehbeschränkungen gemäß Covid-Verordnung zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizisten gekommen sein. Die Abgabe von „internen Signalschüssen" sei von einem Sprecher der Vorarlberger Polizeidirektion auch bestätigt worden. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Schusswaffengebrauchs wird vom zuständigen Landesverwaltungsgericht Vorarlberg im Rahmen einer Maßnahmenbeschwerde zu überprüfen sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende:

Anfrage

1.    In der Pressekonferenz vom 16.4.d.J. haben Sie gesagt, dass die Polizei einen guten Modus im Umgang mit der Bevölkerung in dieser Krise gefunden habe. Die Polizei sei „Partner der Menschen vor Ort". Finden Sie im Lichte dieser Aussage den Schusswaffengebrauch bei einer Amtshandlung wegen des Verdachts der Nichteinhaltung des Mindestabstandes gemäß Covid-Verordnung -unabhängig von der Frage seiner rechtlichen Zulässigkeit - partnerschaftlich und angemessen?

2.    Falls nein: wird es für den/die betroffenen Polizisten dienstrechtliche Konsequenzen geben? Welche?

3.    Werden Sie sich bei den Betroffenen im Sinne der von Ihnen bekundeten Partnerschaftlichkeit zwischen Polizei und Bevölkerung für diese Vorgangsweise durch Angehörige Ihres Ressorts entschuldigen?

4.    Glauben Sie insbesondere nach diesem und einem ähnlichen Vorfall in Wien, bei dem einem Jogger die Dienstwaffe vorgehalten wurde, noch immer, dass das Verhältnis zwischen Bevölkerung und den Sicherheitskräften durch jenes Mindestmaß an Vertrauen gekennzeichnet ist, das für erfolgreiche Befragungen in Gesundheitsangelegenheiten unerlässlich ist?

5.    Die Abgabe von „internen Signalschüssen" ist weder im Waffengebrauchsgesetz noch in einer anderen bundesgesetzlichen Vorschrift vorgesehen. Gibt es polizei­interne Anordnungen, die dieses Vorgehen regeln? Falls ja: wie ist das Adjektiv „intern" bei im Freien, in der Nähe von Menschen aus einer Dienstwaffe abgegebenen Schüssen zu verstehen?

6.    Führt das BMI eine Statistik betreffend die Häufigkeit von „internen

Signalschüssen"? Wie oft kommt es durchschnittlich pro Jahr zu derartigen internen „Amtshandlungen"?