19380/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.07.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gesundheitsschädliche Bestandteile in Damenhygieneprodukten
Nachdem die Zeitschrift Environment International vor Kurzem eine Studie zu gesundheitsschädlichen Elementen bei Damenhygieneartikeln veröffentlicht hat, ergab sich eine breite Diskussion um die Gefährdung von Frauengesundheit durch ebendiese.
Im Standard ist zur besagten Studien zu lesen:
“Insgesamt analysierte das Forschungsteam 30 Tampons auf Arsen, Barium, Kalzium, Kadmium, Kobalt, Chrom, Kupfer, Eisen, Mangan, Quecksilber, Nickel, Blei, Selen, Strontium, Vanadium und Zink. Zwölf der Metalle waren in allen untersuchten Tampons vorhanden. Quecksilber und Chrom wurden in den wenigsten Proben nachgewiesen. Bei allen Tampons waren die Werte für Zink und Kalzium am höchsten und für Arsen am niedrigsten.
Dabei gab es keine relevanten Unterschiede in der breiten Palette an untersuchten Tampons. In Markenprodukten konnten genauso Metalle nachgewiesen werden wie in Tampons vom Discounter, es machte auch keinen Unterschied, ob die Tampons eine Einführhilfe hatten oder nicht. Die metallische Gesamtbelastung war bei allen Produkten nahezu gleich hoch, lediglich die Konzentrationen der einzelnen Metalle variierte. Öko-Tampons hatten etwa eine höhere Arsenkonzentration, in nichtökologischen Produkten war dafür der Bleiwert höher.”[1]
In Österreich unterliegen Produkte der alltäglichen Körperhygiene den Anforderungen des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz), “sofern es sich bei den Produkten nicht um Medizinprodukte oder kosmetische Mittel handelt. Zu den Hygieneprodukten gehören u.a. Damenhygieneartikel (Binden, Tampons), Toilettenpapier, Zahnbürsten, Babywindeln und vieles mehr.”[2]
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende:
Anfrage
1. Welche spezifischen Vorschriften existieren im LMSVG bezüglich der zulässigen Inhaltsstoffe in Damenhygieneartikeln und wie lautet die Judikatur dazu?
2. Welche EU-Vorhaben sind dabei zwingend umzusetzen?
3. Im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten hat Österreich die Vorgaben zum Schutz der Frauen extensiv umgesetzt oder nicht?
4. Wie viele Verurteilungen gab es gegenüber von Produzenten von Damenhygieneartikeln gegen die geltenden Standards und Vorschriften des IMSVG hinsichtlich der Inhaltsstoffe und ihrer Höchstkonzentrationen?
5. Gab es eine Konzentration der Verurteilungen bei gewissen Produzenten?
6. Wie überwachen Sie als Konsumentenschutzminister, dass die in Österreich im Handel erhältlichen Damenhygieneprodukte die Anforderungen des LMSVG einhalten? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
7. Welche Maßnahmen müssen Hersteller ergreifen, um die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten?
8. Sind alle Inhaltsstoffe der Damenhygieneartikeln auf der Verpackung klar und transparent deklariert, wie es das LMSVG verlangt? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
9. Gibt es Anforderungen an Warnhinweise bei bestimmten Inhaltsstoffen?
10. Welche Behörde ist für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung des LMSVG bei Hygieneprodukten zuständig?
11. Wie häufig und nach welchen Kriterien werden Produkte stichprobenartig überprüft? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
12. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Herstellern bei Verstößen gegen das LMSVG? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
13. In welchem Umfang sind Hersteller verpflichtet, Schadstoffe zu vermeiden und Alternativen zu verwenden? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
14. Welche Verfahren sind bei der Entdeckung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe vorgesehen? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
15. Wie werden Verbraucher über Rückrufe und gesundheitliche Risiken informiert? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)
16. Gibt es in ihrem Ressort Pläne oder Initiativen, die diesbezüglichen Anforderungen im LMSVG zu verschärfen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern bzw. die Strafdrohungen zu erhöhen, um eine höhere Präventionswirkung zu entfalten?
17. Wie wird das Vorsorgeprinzip im Kontext der Produktsicherheit angewendet?
18. Welche Möglichkeiten haben betroffene Verbraucherinnen, rechtliche Schritte gegen Hersteller einzuleiten und stellt das BM für Konsumentenschutz eine diesbezügliche Rechtsberatung zur Verfügung?
a. Wenn Ja, welche?
b. Wenn Nein, warum nicht?
19. Wie stehen die österreichischen Regelungen im Vergleich zu internationalen Standards und EU-Richtlinien?
20. Werden internationale Erkenntnisse und Standards in die nationale Gesetzgebung integriert?
a. Wenn ja, welche Integrierungen gab es bis jetzt?
b. Wenn nein, warum nicht? (Ich bitte um detaillierte Auskunft)