19382/J XXVII. GP

Eingelangt am 31.07.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Astrid Rössler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kontrolle der EU-Konfliktmineraleverordnung

BEGRÜNDUNG

 

Die Konfliktmineraleverordnung verpflichtet Unternehmen zur Sorgfaltsprüfung in ihren Lieferketten. Konkret müssen diese Unternehmen Risiken in ihren Lieferketten identifizieren, analysieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung treffen. Ziel dieser Verordnung ist zu verhindern, dass Gewinne aus dem Abbau und Handel der vier Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zur Finanzierung von Konflikten und damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Im Rahmen einer verantwortungsvollen Beschaffungspolitik hat der Unionseinführer seine Lieferkette entsprechend dem OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten zu gestalten. Dazu zählen der Aufbau eines Managementsystems, eine Risikobewertung in der Lieferkette, die Einführung einer Risikomanagement-Strategie, ein unabhängiges Audit für ausgewählte Punkte der Lieferkette, sowie die Veröffentlichung.

Die Einhaltung dieser Sorgfalt der Unternehmen wird im Rahmen der nachträglichen Kontrolle von der zuständigen Behörde, der Abteilung für Mineralrohstoffpolitik, überprüft. Ihr kommt daher eine entscheidende Rolle und Verantwortung bei der Umsetzung der Konfliktmineraleverordnung zu.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Laut Liste der Unionseinführer 2023 auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen haben 13 Unternehmen die Schwellenwerte der Konfliktminerale-Verordnung überschritten. Welche Importmengen haben die der Verordnung unterliegenden österreichischen Unternehmen für das Jahr 2023 insgesamt gemeldet?

2)    Wie setzt sich die importierte Gesamtmenge nach Prozentanteilen der einzelnen Minerale Zinn, Wolfram, Gold und Tantal im Jahr 2023 zusammen?

3)    Wie hoch sind die jährlichen Schwankungen bei der Anzahl der Unternehmen und bei den Importmengen der Jahre 2021 bis 2023, gibt es von Seiten der zuständigen Abteilung „Mineralrohstoffpolitik“ dazu eine Plausibilitätsprüfung?

4)    Wurden seit Inkrafttreten der nachträglichen Kontrolle alle gemeldeten Unionseinführer der Liste auch vor Ort überprüft?

5)    Wenn nein, bei wie vielen Unternehmen wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, jeweils vor Ort-Kontrollen und Einsichtnahme in die Unterlagen und Nachweise durchgeführt?

 

6)    Wie sieht der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den Behörden anderer europäischer Mitgliedsstatten aus, welche Verbesserungsvorschläge gibt es zum Vollzug der Konfliktmineraleverordnung?

7)    Welche Erkenntnisse oder allenfalls Berichte gibt es zum Evaluierungsprozess der Europäischen Kommission, der in der Anfragebeantwortung 13941/AB vom 28.04.2023 erwähnt ist?