19385/J XXVII. GP
Eingelangt am 01.08.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend WKStA-Ermittlungen zum Wiener Gastro-Gutschein
Im Sommer 2020 verteilte die Wiener Stadtregierung sogenannte „Gastro-Gutscheine“ an 950.000 Haushalte der Bundeshauptstadt. In diese Aktion – die der Abfederung der Auswirkungen des ersten COVID-19-Lockdowns galt – flossen 34 Millionen Euro. Zusätzlich schaltete die Stadt Wien Inserate für 2,4 Millionen Euro.
Im Zusammenhang mit dieser Inseratenkampagne ermittelt aktuell die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) gegen unbekannte Täter der Stadt Wien wegen des Verdachts der Untreue (§ 153 StGB). Konkret geht es um
die Frage, warum Geld zur Bewerbung der Gutscheine ausgegeben wurde, obwohl diese mit einem Begleitschreiben der Stadt Wien an alle Haushalte verschickt wurden und auch in den Medien breit berichtet worden ist. Sprich: ob die Stadt hier die Grundsätze der guten Verwaltung, also Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten hat.[1]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Auf Basis welcher Eingaben/Sachverhaltsdarstellungen wurden die Ermittlungen eingeleitet?
2. Welcher konkrete Verdacht wird in den Eingaben/Sachverhaltsdarstellungen geäußert?
3. Gegen wen und aufgrund welcher Verdachtslagen wird ermittelt?
4. Wird ausschließlich gegen unbekannte Täter der Stadt Wien ermittelt?
a. Wenn nein, gegen welche bekannten Täter der Stadt Wien wird aufgrund welchen Verdachts ermittelt?
b. Wenn nein, gegen welche bekannte/unbekannte Täter, die nicht der Stadt Wien zuzurechnen sind, wird wegen welchen Verdachts ermittelt?
5. Wird Bürgermeister Michael Ludwig als Beschuldigter oder Verdächtiger geführt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, aufgrund welcher Verdachtslagen/aufgrund welcher bestimmten Tatsachen?
6. Werden Mitglieder und/oder ehemalige Mitglieder der Stadtregierung als Verdächtige oder Beschuldigte geführt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?
c. Wenn ja, aufgrund welcher Verdachtslagen/aufgrund welcher bestimmten Tatsachen, werden diese Personen als Verdächtige oder Beschuldigte geführt?
7. Werden Mitarbeiter und/oder ehemalige Mitarbeiter der Stadt Wien oder ihrer Unternehmungen als Verdächtige oder Beschuldigte geführt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, um welche Personen handelt es sich?
c. Wenn ja, aufgrund welcher Verdachtslagen/aufgrund welcher bestimmten Tatsachen, werden diese Personen als Verdächtige oder Beschuldigte geführt?
8. Gibt es bereits Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungen der WKStA?
9. Laut Medienberichterstattung wurden bis dato „alle Fragen“ der Ermittlungsbehörden durch die Stadt Wien beantwortet. Welche Fragen wurden seitens der Ermittlungsbehörden bis dato an die Stadt Wien herangetragen und wie wurden diese Fragen konkret beantwortet?
10. Kam es im Zuge des Ermittlungsverfahrens zu einem Amtshilfeersuchen oder zu Sicherstellungen bei der Stadt Wien oder Mitarbeitern der Stadt Wien?