19395/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.08.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Linksextreme Propaganda in der Wiener Zeitung

 

 

In der neuerdings als Magazin erscheinenden Wiener Zeitung, welche bekanntlich im Eigentum der Republik Österreich[1] und unter Aufsicht des Bundeskanzleramts steht,[2] finden sich in der Ausgabe 01/2024 jede Menge linksextreme Propagandaartikel.  Besonders brisant ist, dass diese Werbung für augenscheinlich linksradikale und anarchistische Inhalte mit Steuergeld subventioniert bzw. überhaupt erst ermöglicht werden. Ein handfester Skandal. Inwieweit hier der grüne Regierungspartner seine Finger im Spiel hat, ist vorerst ungeklärt.

 

Konkret wird in der Ausgabe 01/24 der Wiener Zeitung in Magazinform unzulässigerweise, weil gegen das Neutralitätsgebot verstoßend, mehr als wohlwollende Berichterstattung über ein syrisches SPÖ-Mitglied betrieben. Verknüpft wird die Geschichte mit allgemeiner Kritik am fehlenden Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Eine staatszersetzende Ansicht, da das Wahlrecht als Vorrecht der Staatsbürger gilt (Wahlvolk = Staatsvolk). Dieser Kampagne gegen die Österreicher wird in dem staatseigenen Magazin ein Platz von ganzen 7 Seiten eingeräumt.[3]

 

Es geht munter weiter mit einem Jubelartikel über die sogenannten „Klimakleber“, in welchem eine Vertreterin dieser extremistischen Bewegung Raum bekommt, ihre radikalen Ansichten auszubreiten, wohlgemerkt wieder subventioniert vom Staat.[4] Ist es also gänzlich egal, dass die „Klimakleber“ im Verfassungsschutzbericht 2023 als extremistische Organisation geführt werden?[5]

 

Damit nicht genug, folgt auf den Artikel über „Klimakleber“ eine „Homestory“ mit einem Mitglied der „Omas gegen rechts“. Auch hier wird dem linken Alarmismus einmal mehr Raum für Agitation gegen rechts und gegen die FPÖ eingeräumt, wieder auf Kosten der Steuerzahler.[6] Was dieser plumpe linke Aktionismus genau mit dem Thema des Magazins (Wahlen und wählen) zu tun hat, bleibt völlig offen.

 

Es folgt ein wohlwollender Bericht über die anarchistische Szene in Österreich.[7] Dabei darf ein deklarierter Anarchist seine Visionen einer anarchistischen Gesellschaft ganz offen bewerben, ohne dass es auch nur die geringsten Widerworte gab. Der interviewte Anarchist betreibt zudem eine Buchhandlung, die über ihren „Anarchia-Versand“ u.a. den hetzerischen Aufkleber „Nimm dein Flaggerl für dein Gaggerl“ vertreibt:

 

 

Die Werbung für staatszersetzende Ideologien – mehrmals wird Kritik an Demokratie, Wahlen und Staat geübt und gezeigt – in einem offiziellen Magazin der Republik Österreich ist ein absolutes Novum und ein Skandal der Sonderklasse. Kein Problem hat man im Interview mit dem selbsternannten Anarchisten hingegen, vor „rechtsextremen Staatsverweigerern“ und „radikalen Impfgegnern“ zu warnen.

 

So werden auch die Gefahren des Anarchismus für die Republik Österreich im Verfassungsschutzbericht ausführlich dargelegt.[8] Viel offener für linksextreme Ideologien werben und diese in einem positiven Licht darzustellen, als es in der Ausgabe der Wiener Zeitung geschehen ist, scheint kaum möglich.

Auch im Folgeartikel wird keine Gelegenheit ausgelassen, um gegen eine angeblich „rechte Bedrohung“ zu wettern. Auch hier findet sich die vollkommen unzutreffende Verbindung von rechter Politik mit Rechtsextremismus unkommentiert wieder.[9]

 

Zu guter Letzt wird auch in voller Breite „LGBTIQ“-Propaganda ausgerollt und Werbung für ein verqueres Lebensbild gemacht. Besonders perfide erscheint die Herstellung von absurden Zusammenhängen wie etwa der Verfolgung Oppositioneller in Russland und der angeblichen Diskriminierung der „LGBTIQ“ -Parallelgesellschaft.[10]

 

Thematisch anschließend wird auch noch „queerfeministische“ Stimmung gegen Anti-Abtreibungsgesetze in den USA gemacht. Bleibt wieder die Frage, wo ein Zusammenhang mit Österreich und den bevorstehenden Wahlen besteht.[11]

 

Abschließend gilt es festzuhalten, dass das Wiener Zeitung Magazin, obwohl wie der ORF zur Neutralität verpflichtet, eine ausschließlich linke bis linksextreme Blattlinie pflegt und gegen rechtskonservative Ideen, Bewegungen und Parteien hetzt. Noch dazu wird versucht, extremistische Strömungen (Anarchismus, Klimachaoten, etc.) salonfähig zu machen. Doch das dürfte sich in die Blattlinie der „neuen Wiener Zeitung“ einfügen, polterte man doch jüngst vor der EU-Wahl noch in einem speziellen Newsletter im besten antidemokratischen Sinne gegen rechte Parteien und die Wahl dieser.

 

Dabei richtet sich das Magazin ausgerechnet an junge Menschen. Scheinbar versucht man so, diese für die linksextreme Weltsicht der Autoren zu vereinnahmen. Als wäre das alles noch nicht schlimm genug, kommt noch die angesprochen Komponente der Finanzierung dieses Magazins durch den Steuerzahler hinzu. Auch die offenbar nicht wahrgenommene Aufsichtsfunktion des Bundeskanzleramts wirft Fragen auf: Kann oder will das BKA dem grassierenden Linksextremismus bei der Wiener Zeitung nichts entgegensetzten? Oder spiegeln die im Magazin der Wiener Zeitung verbreiteten Inhalte gar die offizielle Line der Bundesregierung wider?

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Kontrollmechanismen gibt es seitens Ihres Ressorts, um zu verhindern, dass im staatseigenen Medium „Wiener Zeitung“ staatsgefährdende Inhalte, wie etwa wohlwollende Berichte über vom Verfassungsschutz beobachtete Gruppen publiziert werden?

2.    Wer war verantwortlich für die Inhalte des besagten Magazins?

3.    Gibt es in Ihrem Ressort einen Verantwortlichen für den Inhalt bzw. die inhaltliche Kontrolle des Magazins?

a.    Wenn ja, wer ist das?

4.    Gibt es in Ihrem Ressort eine Ombudsstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit der Wiener Zeitung?

a.    Wenn ja, welche und wie geht diese mit Beschwerden um?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden die Mitarbeiter der Wiener Zeitung vor ihrer Anstellung einer Überprüfung bezüglich extremer politischer Positionen unterzogen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist es ein Qualitätsmerkmal der „neuen Wiener Zeitung“, dass Redakteure offensichtliche politische Schlagseite aufweisen?

7.    Wurden seitens Ihres Ressorts Maßnahmen ergriffen, um zukünftig die linke Vereinnahmung des Magazins Wiener Zeitung zu verhindern?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?   

8.    Welche Relevanz haben die besagten Inhalte für Österreich, auch unter dem Gesichtspunkt der Finanzierung durch Steuergeld?

9.    Gib es aus Sicht Ihres Ressorts einen Konflikt der veröffentlichten Inhalte dieses Magazins mit dem journalistischen Objektivitätsgebot einerseits und der Eigentümerschaft seitens des Bundes andererseits?

10. In welcher Auflage ist das Magazin Wiener Zeitung 01/2024 erschienen?

11. An welchen Adressatenkreis wurde das gegenständliche Magazin versandt?

12. Sind noch weitere Ausgaben dieses Magazins in der aktuellen Legislaturperiode geplant?

13. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Ausgabe 01/2024 des besagten Magazins angefallen?

14. Erhielten Interviewte ein Honorar und wenn ja, wer und in welche Höhe?

15. Ist es die offizielle Linie Ihres Ressorts, dass Drittstaatsangehörige das Wahlrecht bei Bundeswahlen in Österreich erhalten sollen, wie im Magazin propagiert?

16. Wie kann es sein, dass in einem Magazin der Wiener Zeitung, die dem Bundeskanzleramt untersteht, staats- und demokratiefeindliche Inhalte aus der anarchistischen Szene beworben werden?

17. War dem BKA bzw. Ihrem Ressort bekannt, dass in besagtem Magazin eine anarchistische Buchhandlung beworben wird, die unter anderem staatsfeindliche Inhalte verbreitet und vermarktet?

18. Unterstützt Ihr Ressort, wie im Magazin insinuiert, die Anliegen und Methoden der „Klimakleber“, obwohl diese vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

19. Im Magazin findet sich nahezu eine Anleitung zur Begehung von Straftaten im Bericht über „Klimakleber“ – stellt dies aus Sicht Ihres Ressorts ein Problem, sowohl juristisch als auch politisch, dar?

20. Findet die augenscheinlich linksradikale Blattlinie dieses Magazins die Zustimmung Ihres Ressorts?

a.    Wenn nein, warum wurde die Publikation von zum Teil staatszersetzenden Beiträgen (Anarchismus & Co) nicht verhindert?

21. Findet die im besagten Magazin veröffentlichte linke Hetze gegen demokratisch legitimierte Oppositionsparteien wie die FPÖ die Zustimmung Ihres Ressorts?

a.    Wenn nein, warum wurde diese Hetze dann dennoch zur Veröffentlichung freigegeben? 

22. Findet die Bewerbung eines fragwürdigen Lebensmodells á la „LGBTIQ“ die Zustimmung Ihres Ressorts, gerade als Familienministerium?

23. Verschreiben sich das Familienministerium respektive dem BKA unterstellte Medien neuerdings der Propagierung von Abtreibungen?

24. Warum kamen in besagtem Magazin keine Stimmen aus der Szene der Lebensschützer zu Wort?

25. Warum kamen in besagtem Magazin keine Stimmen aus dem rechts-konservativen politischen wie zivilgesellschaftlichem Bereich zu Wort?

26. Ist inhaltliche Ausgewogenheit kein einzuhaltendes Kriterium für die „neue Wiener Zeitung“?

27. Warum wurde in besagtem Magazin ein SPÖ-Mitglied zu seinen Positionen interviewt, jedoch keine Mitglieder anderer Parteien?

 

 



[1] https://www.firmenabc.at/wiener-zeitung-gmbh_odl

[2] https://www.wienerzeitung.at/s/impressum

[3] WZ,01/2024, S. 21 ff.

[4] WZ, 01/2024, S. 29 ff.

[5] DSN-Verfassungsschutzbericht 2023, S. 49 f.

[6] WZ, 01/2024 S. 33 ff.

[7] WZ, 01/2024 S. 39 ff.

[8] DSN-Verfassungsschutzbericht 2023, S. 50 f.

[9] WZ, 01/2024 S.49 ff.

[10] WZ,01/2024 S. 53 ff.

[11] WZ, 01/2024 S. 60 ff.