19396/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.08.2024
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten MMag. Michaela Schmidt,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend ÖVP-Deal beim Grundstückskauf Antheringer Au
Wie der aktuellen Berichterstattung der SN zu entnehmen ist[1], hat der Salzburger Landesrechnungshof grobe Verfehlungen beim Grundstückskauf Antheringer Au durch die ÖVP- geführte Salzburger Landesregierung festgestellt:
„Was bislang durchgesickert ist, ist politisch allemal brisant. Der Landesrechnungshof stellt nicht nur einen überzogenen Kaufpreis fest. Im Rohbericht heißt es, dass das Land Salzburg die Steuer des Verkäufers übernommen habe.“
Von einem „Jahrhundertprojekt“ sprach Landeshauptmann Haslauer, 37 Mio. Euro wurden für den Grundstückskauf aufgewendet, die an die ÖVP-nahe Familie Mayr-Melnhof flössen. Ein großer Teil wurde über den EU-Resilienzfonds aufgebracht, aber auch aus dem Biodiversitätsfonds des BMK sollten 5 Mio. Euro fließen, letztlich wurden es 3,7 Mio. Euro[2].
Der Landesrechnungshof habe den Medienberichten zufolge Zweifel an den Gutachten zutage gefördert, zudem wird ein Aktenvermerkt aus dem BMF zitiert, in dem von einer „zu grundeigentümerfreundliche Bewertung" die Rede ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Hat das Land Salzburg Budgetmittel für den Ankauf (von Teilen) der Antheringer Au zugesagt bekommen?
a. Wenn ja, wie hoch sind die zugesagten Mittel?
b. Wenn ja, wurden diese Mittel bereits ausgezahlt?
2. Wie hoch waren die vom Land Salzburg beantragten Mittel?
3. Woraus ergibt sich die Differenz aus den ursprünglich vom Land Salzburg erwarteten 5 Mio. Euro und den kolportierten 3,7 Mio. Euro?
4. Wofür genau wurden die Fördermittel beantragt?
a. Beinhaltete das Förderansuchen auch einen Akzeptanzzuschlag (in welcher Höhe)?
b. Beinhaltete das Förderansuchen auch Wiederbeschaffungskosten (in welcher Höhe)?
c. Beinhaltete das Förderansuchen auch Ertragssteuern des Verkäufers (in welcher Höhe)?
d. Beinhaltete das Förderansuchen auch sonstige Kostenbestandteile, die üblicherweise vom Verkäufer zu tragen sind? Welche (in welcher Höhe)?
5. Wie wurde mit den eigentlich unüblichen Kostenbestandteilen umgegangen, wurden diese in der Förderung anerkannt (zu welchem Anteil)?
6. War Ihnen bzw. Ihrem Ressort bzw. der Abwicklungsstelle für den Biodiversitätsfonds bekannt, dass es weit voneinander abweichende Gutachten über den Wert des Grundstückes gab?
a. Wenn ja, wie wurde damit umgegangen?
b. Wurden eigene Gutachten beauftragt oder sonstige Abschätzungen getroffen?
c. Wenn ja, wurden dem Land Salzburg die Ergebnisse zur Verfügung gestellt?
7. War ihrem Ressort bekannt, dass das Land Salzburg vor Beantragung der Förderung bereits Gespräche mit dem BML geführt hatte, aber auf Grund der hohen Kosten keine direkte Unterstützung bekam?
8. Wie hoch war letztlich die Förderung pro m2?
9. Wie hoch ist die Förderung pro m2 üblicherweise bei Grundstücksankäufen, die der Biodiversitätsfonds fördert?
10. Wie wird bei Förderungen durch den Biodiversitätsfonds sichergestellt, dass Grundstücksankäufe für wichtige Biodiversitätsmaßnahmen nicht durch spekulatives Verhalten der Eigentümer:innen verteuert wird?
11. Hat der Landesrechnungshof im Zuge seiner Prüfung auch Kontakt mit dem BMK bzw. der Abwicklungsstelle für den Biodiversitätsfonds aufgenommen?