19397/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.08.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Michaela Schmidt,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend „Schulabsenzen“

Schulabsentismus ist ein wachsendes Problem, das vielfältige Ursachen und weitreichende Folgen mit sich bringt. Trotz der bestehenden gesetzlichen Regelungen und den Bemühungen vieler Schulen, den Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler attraktiv und zugänglich zu gestalten, sind Schulabsenzen ein bundesweites Thema.

Um einen effektiven Umgang mit diesem Phänomen zu gewährleisten, bedarf es nicht nur präventiver Maßnahmen, sondern auch eines umfassenden Verständnisses der individuellen und strukturellen Hintergründe, die dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht fernbleiben. Beispielsweise können sie mit persönlichen Schwierigkeiten wie familiären Konflikten, psychischen Problemen oder traumatischen Erfahrungen konfrontiert sein. Zudem können schlechte Schulerfahrungen, z.B. durch Mobbing oder Probleme mit Lehrerinnen und Lehrern ein Grund sein. Aber auch schlechte Schulleistungen, das Gefühl mit dem Lernstoff nicht mithalten zu können oder Überforderung, können Gründe sein, die zu Schulabsentismus führen.

Die Folgen, die durch Schulabstinenz entstehen, sind oft schwerwiegend: Bildungsdefizite, soziale Isolation, Einsamkeit und geringes Selbstwertgefühl, Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule zum Beruf oder zu weiterführenden Bildungseinrichtungen. Dies alles kann langfristig negative Auswirkungen auf die beruflichen und persönlichen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler haben und deren Chancen auf einen erfolgreichen Bildungs- und Berufsweg beeinträchtigen.

Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Schulen, Lehrkräfte und Eltern Schulabstinenz frühzeitig erkennen und angemessene Unterstützung und Interventionen bieten, um den betroffenen Schülerinnen und Schülern zu helfen.

Die rechtlichen Grundlagen betreffend Schulabsentismus sind das Schulpflichtgesetz sowie das Schulunterrichtsgesetz, welche im unmittelbaren Vollzug des Bundes gelegen sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.      Wie hoch ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die der Schule fernbleiben? Es wird um Auflistung nach Schuljahren und Bundesländern ersucht.

2.       Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die der Schule fernbleiben, in den letzten fünf Jahren entwickelt? Es wird um Auflistung nach Schuljahren und Bundesländern ersucht.

3.       In einigen Ländern haben sich die Absenzstunden der Schülerinnen und Schüler infolge der Covid-Pandemie stark verändert. Sind solche Veränderungen auch in Österreich zu beobachten?

4.       Wie sieht der Prozess aus, bis eine Schülerin bzw. ein Schüler offiziell in der Auflistung für Schulabstinenz erfasst wird?

5.       Gibt es einen Stufenplan zur Wiedereingliederung in den Regelschulbetrieb? a) Wenn ja, wie sieht dieser Plan aus?

a) Wenn nein, warum nicht?

6.       Gibt es eine Begleitung bei der Wiedereingliederung in den Regelschulbetrieb?

a)   Wenn ja, gibt es psychosoziale Angebote (z.B. durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter) und wie sieht dieses Angebot aus?

b)   Wenn nein, warum nicht?

7.       Gibt es eine Erhebung bzw. Evaluierung, welche Maßnahmen am zielführendsten sind?

8.       a) Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse einer solchen Erhebung aus?

b) Wenn nein, warum nicht?

9.       Wird vor der Anzeige zur Verletzung der Schulpflicht erhoben, aus welchen Gründen die Schülerinnen und Schüler der Schule fern bleiben?

a)   Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse einer solchen Erhebung aus?

b)   Wenn nein, warum nicht?

10.   Wird vor der Anzeige zur Verletzung der Schulpflicht erhoben, ob die Schulfähigkeit (z.B. bei Beeinträchtigung durch psychische Erkrankung) gegeben ist?

a)   Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse einer solchen Erhebung aus?

b)   Wenn nein, warum nicht?