19408/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.08.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Herbert
an den Bundeskanzler
betreffend Wahlwerbung auf dienstlichen Emailadressen der Polizei durch Bundeskanzler Nehammer
Am 16.08.2024 war ein Polizeibeamter der Landespolizeidirektion Wien höchst erstaunt, als er in seiner Dienststelle auf seiner dienstlichen Emailadresse der Polizei nachstehende Wahlwerbung der ÖVP zur Nationalratswahl von Bundeskanzler Nehammer zugeschickt bekam (siehe nachstehendes Faksimile):
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Mit dieser Wahlwerbung war nicht nur das Wahlprogramm der ÖVP zur Nationalratswahl verlinkt, sondern auch mehrere Zugänge des Bundeskanzlers für seine politische Darstellung auf den verschiedensten sozialen Medien.
Abgesehen davon, dass aufgrund der behördlichen Compliance-Bestimmungen die Verbreitung parteipolitischer Inhalte grundsätzlich unzulässig ist und gerade der Bundeskanzler, der selbst einmal Innenminister war, dies eigentlich wissen müsste, erscheint diese Art der Wahlwerbung in einem behördlichen Umfeld aufdringlich und ist auch in dieser Art und Weise absolut unüblich.
Dazu kommt, dass der Massenversand einer großen Menge von (politischen) Emails die meist ohnedies schwache behördliche IT-Infrastruktur erheblich belastet und es daher nicht nur zu temporären Störungen, sondern auch zu längeren Systemausfällen kommen kann, was wiederum die dienstlichen Arbeitsabläufe in einem hohen Maße erheblich beeinträchtigen kann.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Wie vielen Personen aus dem Bereich des Bundesministeriums für Inneres bzw. der Landespolizeidirektionen haben Sie eine solche politische Wahlwerbung auf ihre dienstlichen Emailadressen geschickt, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Bereiche des Bundesministeriums für Innere bzw. der Landespolizeidirektionen sowie die Anzahl der jeweils betroffenen Bediensteten?
2. Wurde auch an Bedienstete anderer Ministerien auf deren dienstlichen Emailadressen eine solche Wahlwerbung des Bundeskanzlers geschickt?
a. Wenn ja, welche Ministerien und wie viele Bedienstete waren davon betroffen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Ministerien, die betroffenen Dienststellen bzw. Abteilungen und die jeweils betroffene Anzahl der Bediensteten?
3. Wie gelangte die ÖVP an diese nicht öffentlichen dienstlichen Emailadressen der betroffenen Bediensteten?
4. Wurden durch die fragwürdige Erlangung dieser dienstlichen Emailadressen sowie durch deren Verwendung, Verarbeitung oder Speicherung datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt?
a. Wenn ja, welche?
5. Hat der Versand dieser politischen Wahlwerbung auf die dienstlichen Emailadressen der Bediensteten zu Beeinträchtigungen oder technischen Störungen in den IT-Bereichen der betroffenen Ministerien geführt?
a. Wenn ja, welcher Schaden wurde hier herbeigeführt und wie hoch waren die erforderlichen Wiederherstellungskosten, aufgeschlüsselt auf die jeweils betroffenen Bereiche?
b. Wenn ja, gab es Systemausfälle, wodurch die Arbeitsabläufe oder der Parteienverkehr beeinträchtigt waren, aufgeschlüsselt auf die betroffenen Bereiche und die Dauer der Beeinträchtigung?