19409/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.09.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Linksextreme Gewalt am 20.07.2024 in Wien
Am 20.07.2024 kam es in Wien insbesondere im Bereich der Inneren Stadt zu einem umfangreichen Polizeieinsatz. Anlass waren zuvorderst diverse bereits im Vorfeld angekündigte Versuche von Akteuren der linken und linksextremen Szene, ein angemeldetes und von den Initiatoren als „Kritik der Wiener Migrationspolitik“ (Banner: „The Kids want Remigration“) bezeichnetes Kundgebungsgeschehen samt Aufzug gewaltsam zu verhindern, was jedoch nicht gelang.[1]
Wie bereits bisher bei Mobilisierungen der linksextremen Szene waren auch die hier gegenständlichen Demonstrationsaufrufe in der Regel durchwegs von Gewaltaufrufen geprägt (siehe: https://sommerdemo-wien.tiiny.site/), sodass sich einem objektiven Empfängerhorizont der Eindruck aufdrängt, dass die Mobilisierungsversuche der linksextremen Szene nicht darauf gerichtet waren, einer anderen Versammlung und der damit verbundenen Meinungskundgabe eine eigene (gegenteilige) Auffassung kommunikativ entgegenzustellen, sondern primär darauf abzielten, möglichst viele militante bzw. pseudomilitante und Straftaten zugeneigte Akteure zu versammeln, um Andersdenkende an der Ausübung von verfassungsgemäßen Grundrechten zu hindern.
Hier einige Beispiele:

Dabei versuchen hiesige Akteure der antifaschistischen Szene stets auch gewaltbereite Kreise aus dem Ausland zu motivieren, sich an militanten Ausschreitungen in Österreich zu beteiligen, die sich dabei ebenso gezielt gegen Einsatzkräfte der österreichischen Polizei richten und österreichische Einsatzkräfte ebenso als primäre Angriffsziele markieren wie Andersdenkende und Oppositionelle. Diese länderübergreifende Mobilisierung versucht dabei insbesondere an gewaltbereite Gruppierungen im deutschsprachigen Raum zu appellieren und diese zur Einreise nach Österreich zu bewegen, die in der Regel einen noch weitaus gesteigerten Hang zur Anwendung politischer Gewalt aufweisen und dabei auch vor Mord-, Brand- und Sprengstoffanschlägen nicht zurückschrecken.
Auch im Rahmen des Demonstrationsgeschehens am 20.07.2024 in Wien kam es zu zahlreichen Straftaten und zu Versuchen linksextremer Gruppen, Gewalt gegen Andersdenkende sowie gegen die Polizei auszuüben. Neben zahlreichen zeitweiligen Sicherungsgewahrsamsmaßnahmen („Polizeikessel“) kam es überdies zu weiteren Ingewahrsamnahmen sowie zur Verbringung zahlreicher mutmaßlicher linksmotivierter Straftäter in Gefangenensammelstellen bzw. in das Polizeianhaltezentrum Wien Rossauer Lände.[2]
Schwerpunktmäßig im Raum Wien sind ferner wesentliche Online-Portale und Social-Media-Konten aktiv, die regelmäßig als Initiatoren und Aufrührer gewaltsamer und militanter Aufmärsche der linken Szene in Erscheinung treten. Die Accounts begleiten diese Aufmärsche auch medial und „outen“ bzw. „doxen“ ferner – aus der scheinbaren Anonymität heraus – gezielt politische Gegner, rufen zu Straftaten auf und verherrlichen diese. Insofern dieses „Doxing“ auch durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DNS) in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten als eine Schwerpunkttätigkeit der linksextremen Szene benannt und dessen Gefährlichkeit adressiert wird, ist von einer eingehenden Untersuchung durch die zuständigen Behörden auszugehen (vgl. VSB 2023, S. 47).
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Straftaten wurden durch die Polizei im Zusammenhang mit dem hier gegenständlichen Demonstrationsgeschehen der linken bzw. linksextremen Szene insgesamt festgestellt und entsprechende Straf- bzw. Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Uhrzeit, Straftatbestand, Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität sowie nach Möglichkeit Tathergang, Anzahl und Alter sowie Staatsbürgerschaft der Beschuldigten)
2. Wie viele einzelne Personen wurden im Zusammenhang mit dem hier gegenständlichen Demonstrationsgeschehen einer Straftat beschuldigt respektive gegen wie viele Personen wurden diesbezüglich Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Uhrzeit der Personenfeststellung, Straftatbestand, Alter sowie Staatsbürgerschaft des Beschuldigten sowie nach Möglichkeit Tathergang)?
3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden konkret auch wegen Übertretung des § 284 StGB eingeleitet (unbeschadet etwaiger strafrechtlicher Konkurrenzen)?
4. Wie viele Personen wurden darüber hinaus im Zusammenhang mit diesem Demonstrationsgeschehen polizeilich amtsbehandelt und erkennungsdienstlich behandelt bzw. einer Personalienfeststellung unterzogen?
5. Wie verteilen sich die in Frage 2 abgefragten Personen hinsichtlich etwaig in Österreich befindlicher Wohnsitze? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern sowie nach politischen Bezirken bzw. Verwaltungsbezirken und Statutarstädten)
6. Wie verteilen sich die in Frage 2 abgefragten Personen hinsichtlich etwaig in der Bundesrepublik Deutschland befindlicher Wohnsitze? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)
7. Wie verteilen sich die in Frage 4 abgefragten Personen hinsichtlich etwaig in Österreich befindlicher Wohnsitze? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern sowie nach politischen Bezirken bzw. Verwaltungsbezirken und Statutarstädten)
8. Wie verteilen sich die in Frage 4 abgefragten Personen hinsichtlich etwaig in der Bundesrepublik Deutschland befindlicher Wohnsitze? (Bitte aufschlüsseln nach Bundesländern sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)
9. Wie verteilen sich die in Frage 2 und Frage 4 abgefragten Personen hinsichtlich sonstiger ausländischer Wohnsitze? (Bitte aufschlüsseln nach Staaten sowie nach Möglichkeit nach dortiger Entsprechung der politischen Bezirke usw.)
10. Wie viele der im Sinne der vorliegenden Anfrage amtsbehandelten Personen waren bzw. sind den Behörden bereits als Angehörige der linken bzw. linksextremen Szene bekannt?
11. Wie viele der im Sinne der vorliegenden Anfrage amtsbehandelten Personen sind den österreichischen Behörden nunmehr als Angehörige bzw. Gewalttäter der linken bzw. linksextremen Szene bekannt geworden und in entsprechenden polizeilichen und nachrichtendienstlichen Verbunddateien veraktet worden? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsbürgerschaft sowie nach Wohnsitz innerhalb oder außerhalb der Republik Österreich)
12. Welche Parteien, Personenzusammenschlüsse bzw. Vereinigungen aus Österreich haben nach Kenntnis der zuständigen Behörden zur Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Gegendemonstrationsgeschehen aufgerufen oder teilgenommen?
13. Welchen Parteien, Vereinigungen oder sonstigen Personenzusammenschlüssen wie etwa einzelnen Antifa-Gruppen konnten nach Kenntnis der zuständigen Behörden Personen zugeordnet werden, die am Rande des teilweise gewaltsamen Demonstrationsgeschehens polizeilich amtsbehandelt wurden? (Bitte nach Gruppierung aufschlüsseln)
14. Zu welchen der folgenden Agitationsplattformen liegen Ihrem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden weitergehende Informationen vor über deren Inhaber, Betreiber und sonstige Unterstützer, deren quantitative Größe und organisatorische und räumliche Verortung, deren regelmäßig genutzte Treffobjekte und allfällige Vernetzung oder Personenüberscheidungen zu weiteren politischen oder gesellschaftlichen Gruppen? (Bitte im Detail ausführen)
a. „Autonome Antifa Wien“
b. „Plattform Radikale Linke“
c. „…ums Ganze!“
d. „Rosa Antifa Wien“
e. „Gruppe für organisierten Antifaschismus Wien
f. „Offensive gegen Rechts“
g. „Presseservice Wien“
h. „Antifa Wien West“
i. „Antifajugend_W“
j. „Autonomes Xindl Wien“
15. Welches Gesamtpersonenpotenzial rechnen Ihr Ministerium bzw. die zuständigen Behörden diesen Gruppierungen hinsichtlich ihrer unmittelbaren Mitglieder bzw. Unterstützer sowie dem gewaltbereiten Linksextremismus in Österreich insgesamt zu? (Bitte insgesamt aufschlüsseln nach Bundesländern sowie nach Möglichkeit auf die in Frage 14 erwähnten Gruppierungen)
16. Ist Ihrem Ministerium bzw. den zuständigen Behörden ein Näheverhältnis von Parteien, Vereinigungen oder Personenzusammenschlüssen (z.B. auch Medienhäuser und verfasste Hochschülerschaften usw.) zu den Gruppierungen des linksextremen Spektrums? (Wenn ja, bitte ausführen und begründen)
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen oder polizeitaktische Gründe gegen eine öffentliche Beantwortung sprechen, wird ersucht, die Fragen unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.