1941/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.05.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerbegünstigungen für REWE-Konzern
Zur REWE International AG mit Sitz in Wiener Neudorf gehören die Handelsunternehmen BILLA, BIPA, MERKUR, PENNY, ADEG – zudem hält REWE Beteiligungen an Touristikunternehmen (insbesondere REWE Austria Touristik GmbH). Europaweit zählt die REWE Gruppe zu den zehn führenden Lebensmittelhändlern Europas, in Österreich ist der Konzern über alle Vertriebslinien hinweg Marktführer. 2018 setzte REWE einen Umsatz von 8,66 Milliarden Euro brutto in Österreich um, insgesamt waren 2018 44.109 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem der REWE Handelsunternehmen tätig.
Ende April 2020 wurde dem Anfragesteller die Information zugespielt, dass es eine Vereinbarung zwischen dem REWE-Konzern und dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen gibt. Konkret wurde darauf hingewiesen, dass dem REWE-Konzern für einen Monat sämtliche Lohnnebenkosten erlassen werden würden mit der Begründung, dass diese dann in Form eines Bonus an die Mitarbeiter weitergegeben werden, um ihnen für die Unterstützung während der Corona-Krise zu danken. Zudem wurde darüber informiert, dass - entgegen dieser Vereinbarung - von den jeweiligen monatlichen Lohnnebenkostenbeträgen nur ca. 200 Euro brutto direkt an die Mitarbeiter weitergegeben werden, der Rest verbleibe direkt beim Konzern.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der REWE International AG oder sonstiger verbundener Unternehmen mit dem Finanzministerium oder einer anderen Einrichtung des Bundes (bspw. Cofag) bzgl. Steuerbegünstigungen o.Ä.?
2. Wenn ja, wie lautet diese Vereinbarung konkret, auf welcher gesetzlichen Basis und konkret zwischen wem wurde diese getroffen?
3. Wenn nein, können Sie dies jedenfalls ausschließen?
4. Gibt es Vereinbarungen dieser Art – im Sinne von Steuerbegünstigungen – mit anderen Großunternehmen in Österreich, wenn ja welche?
5. Gibt es Vereinbarungen dieser Art – im Sinne von Steuerbegünstigungen – mit sonstigen Unternehmen in Österreich, wenn ja welche?
6. Ist der REWE-Konzern verpflichtet, etwaige Steuerbegünstigungen in vollem Umfang an seine MitarbeiterInnen weiterzugeben?
7. Wenn ja, wie wird dies überprüft und welche Konsequenzen drohen dem Konzern, sollte dies nicht der Fall sein?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie wird ein allfälliger „Gewinn“ für REWE aus der Vereinbarung, d.h. der Unterschied zwischen den Steuererleichterungen und den ausgezahlten Boni, buchhalterisch und steuerlich behandelt?
10. Auf welcher Grundlage können das BMF oder eine andere Bundeseinrichtung entscheiden, einzelnen Unternehmen Steuerbegünstigungen oder dergleichen zu gewähren?
11. Wie hoch ist im Falle des REWE-Konzerns der Gesamtbetrag der erlassenen Lohnnebenkosten?
12. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der erlassenen Lohnnebenkosten aufgeschlüsselt auf die einzelnen Unternehmen?