19410/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.09.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, BA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Auszahlung von pauschalem Kinderbetreuungsgeld bzw. der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in der XXVII. Gesetzgebungsperiode

 

 

Seit Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG) mit 1. Jänner 2010 können sich Eltern zwischen einem einkommensabhängigen und einem pauschalen Bezugssystem entscheiden. Je nach gewählter Variante gelten unterschiedliche Zuverdienstgrenzen. Im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird das pauschale Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind bzw. waren. Ein Anspruch darauf besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern und Kinder. So können etwa auch Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in den Genuss der Unterstützungsleistung kommen.

 

Aufgrund der über Jahrzehnte erfolgten unkontrollierten Zuwanderung in unser Sozialsystem wird insbesondere die pauschale Variante des Kinderbetreuungsgeldes zunehmend an Ausländer ausbezahlt. Diese Negativentwicklung hat sich unter der noch amtierenden schwarz-grünen Bundesregierung zweifelsohne fortgesetzt. Besonders gravierend stellt sich mittlerweile die Situation in der Bundeshauptstadt dar, wo laut den Beantwortungen diverser Anfragen der FPÖ bereits seit geraumer Zeit mehr als die Hälfte des ausbezahlten pauschalen Kinderbetreuungsgeldes an Nicht-Österreicher fließt.

 

Wie sich der Anteil ausländischer Bezieher bzw. die an diese Personengruppe ausbezahlten Beträge in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 konkret darstellten, soll anhand der gegenständlichen Anfrage geklärt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien folgende


Anfrage

 

1.     In welcher Höhe wurde pauschales Kinderbetreuungsgeld in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 ausgezahlt (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?

2.     Welchen Anteil machten davon Auszahlungen an Österreicher / Österreicherinnen bzw. Nicht-Österreicher /Nicht-Österreicherinnen aus (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren sowie nach dem Aufenthaltsstatus der Bezieher)?

3.     In welcher Höhe wurden Beihilfen zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 ausgezahlt (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?

4.     Welchen Anteil machten davon Auszahlungen an Österreicher /Österreicherinnen bzw. Nicht-Österreicher / Nicht-Österreicherinnen aus (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?

5.     Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 pauschales Kinderbetreuungsgeld (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?

6.     Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?

7.     Wie viele Personen beantragten in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 pauschales Kinderbetreuungsgeld (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?

8.     Wie viele Personen beantragten in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld (Aufschlüsselung nach den jeweiligen Bundesländern und Jahren)?