19412/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.09.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Hannes Amesbauer an den Bundesminister für Inneres

betreffend Radikal-Islam und Islamismus in der Steiermark

Der abscheuliche Messerangriff von Solingen mit drei Toten und mehreren Verletzten hat einmal mehr die Gefahren, die von Islamisten und dem Radikal-Islam ausgehen, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Der „ORF“ berichtete am 25. August 2024 umfassend über die Hintergründe:

Der Verdächtige teile die Ideologie des IS und habe sich vor dem Hintergrund seiner radikalislamischen Überzeugungen ,zu einem derzeit noch nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt‘ entschlossen, auf dem Solinger Altstadtfest eine ,möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Er habe ,mit einem Messer hinterrücks wiederholt und gezielt auf die Opfer eingestochen. [...]

Laut dem Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), hatte die Tatwaffe eine Klingenlänge von 15 Zentimetern. Die Terrormiliz IS hatte die Tat für sich reklamiert. Am Sonntag veröffentlichten die Extremisten ein Video, das den mutmaßlichen Täter zeigen soll, wie er dem IS die Treue schwört. Dabei hält er ein langes Messer. [...] Der tatverdächtige Syrer war im Dezember 2022 nach Deutschland gekommen, wo er einen Asylantrag stellte. Eingereist war er über Bulgarien. Gemäß der Dublin-Ill-Verordnung der EU ist das Balkan-Land damit für das Asylverfahren zuständig.

Nach Angaben des öffentlich-rechtlichen ZDF hätte sich Bulgarien nach einem entsprechenden Übernahmeersuchen aus Deutschland bereiterklärt, den Mann zur Durchführung des Asylverfahrens aufzunehmen. Die Überstellung im Juni 2023 sei allerdings gescheitert, da der 26-Jährige in seiner damaligen Flüchtlingsunterkunft nicht auffindbar gewesen sei. Laut ZDF stelle sich unter anderem die Frage, wie intensiv nach dem Syrer gesucht wurde. Nach der Dublin-Verordnung sei die Überstellung an Fristen gebunden, im Normal fall müsse sie innerhalb von sechs Monaten vollzogen werden. Läuft die Frist aus, werde der Staat zuständig, in dem sich die Person zu diesem Zeitpunkt aufhalte – in diesem Fall Deutschland.[1]

Auch in Österreich wird von Islamisten unter dem Deckmantel des Asyls und der Religionsfreiheit Hass und Gewalt gesät und gelebt, was letztlich in Terrorübergriffen wie jenem in Solingen münden kann. Die Absage der Taylor-Swift-Konzerte aufgrund der – glücklicherweise gescheiterten – Terrorpläne eines 19-jährigen Islamisten Mitte August dieses Jahres in Wien rief diese Tatsache schonungslos in Erinnerung.

Nachdem sich auch die Steiermark infolge falsch verstandener Toleranz und unkontrollierter Zuwanderung aus islamistisch geprägten Ländern in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zu einer Hochburg des Radikal-Islam entwickelt hat, gilt es zu klären, wie sich die Sicherheitslage in der Steiermark derzeit darstellt, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Islamisten zuletzt ergriffen wurden, welche Vereine und Gefährder unter Beobachtung stehen und wie die personelle Situation in den zuständigen Behörden ist.

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch ist zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage insgesamt der Anteil an muslimischen Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, gegliedert nach den steirischen Bezirken?

2.    Bezogen auf Graz, wie hoch ist zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage insgesamt der Anteil an muslimischen Personen mit Hauptwohnsitz in Graz, gegliedert nach Grazer Stadtbezirken?

3.    Wie viele islamische Einrichtungen in der Steiermark werden vom LSE Steiermark beobachtet?

4.    Aus welchen Gründen werden diese Einrichtungen jeweils beobachtet?

5.    In welchen steirischen Bezirken befinden sich diese Einrichtungen?

6.    Bezogen auf die in Graz befindlichen islamischen Einrichtungen, in welchen Grazer Stadtbezirken befinden sich diese?

7.    Wie viele islamische Einrichtungen in der Steiermark werden vom LSE Steiermark als radikal bzw. verfassungsfeindlich eingestuft?

8.    Aus welchen Gründen werden diese Einrichtungen als radikal bzw. verfassungsfeindlich eingestuft?

9.    In welchen steirischen Bezirken befinden sich diese als radikal bzw. verfassungsfeindlich eingestuften Einrichtungen?

10. Bezogen auf die in Graz befindlichen Einrichtungen, in welchen Grazer Stadtbezirken befinden sich diese?

11. Wie viele Gefährder mit radikal-islamischem Hintergrund sind dem LSE Steiermark in der Steiermark bekannt?

12. In welchen steirischen Bezirken sind diese Personen gemeldet?

13. Bezogen auf die in Graz gemeldeten Personen, in welchen Grazer Stadtbezirken sind diese gemeldet?

14. Werden weitere Personen mit islamistischem Hintergrund vom LSE Steiermark in der Steiermark beobachtet?

a. Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen?

15. Wie viele Jihad-Rückkehrer halten sich derzeit in der Steiermark auf?

16. Wie viele davon sind inhaftiert und wie viele befinden sich auf freiem Fuß?

17. Von welcher Dunkelziffer an nicht bekannten Gefährdern mit radikal-islamischem Hintergrund, Jihad-Rückkehrern oder sonstigen Personen mit radikal-islamischem Weltbild geht der LSE Steiermark in der Steiermark aus?

18. Wie viele Tathandlungen mit erwiesenen oder vermuteten islamistischen Tatmotiven gab es jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 in der Steiermark?

19. Wie gliedern sich diese Tathandlungen in den jeweiligen Jahren auf die steirischen Bezirke auf?

20. Wie stellte sich in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 die Aufklärungsquote der in der Steiermark bekannten Tathandlungen mit erwiesenem oder vermutetem islamistischem Tatmotiv dar?

21. Wie viele Anzeigen wurden in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 im Zusammenhang mit erwiesenem oder vermutetem islamistischem Tatmotiv in der Steiermark erstattet (Aufgliederung nach Bezirken)?

22.  Wie gliedern sich die in der Steiermark jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 erstatteten Anzeigen im Zusammenhang mit erwiesenen oder vermuteten islamistischen Tatmotiven auf die jeweiligen Delikte bzw. Übertretungen auf?

23.  Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 im Zuge der Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus in der Steiermark angezeigt (Aufgliederung nach Bezirken)?

24.  Wie gliedern sich diese Personen in den jeweiligen Jahren auf das Geschlecht auf?

25.  Wie gliedern sich diese Personen in den jeweiligen Jahren auf die Altersstruktur auf (gegliedert nach den Kategorien unter 18, 18-25, 26-30, 31-40, 41-50, 51-60, 60-65, 65+)?

26.  Wie gliedern sich diese Personen in den jeweiligen Jahren auf die Nationalitäten auf?

27.  Wie sieht aktuell das Lagebild im Zusammenhang mit islamistischem Extremismus und Terrorismus, deren Organisationen und Gruppierungen, Aktivitäten, internationalen Verbindungen sowie Kommunikation und Medien spezifisch für die einzelnen steirischen Bezirke (insbesondere Graz) aus?

28.  Wie viele sogenannte Moscheevereine sind in der Steiermark zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage gemeldet?

29.  In welchen steirischen Bezirken befindet sich jeweils der Vereinssitz bzw. die Zustellanschrift dieser sogenannten Moscheevereine?

30.  Wie viele dieser Vereine werden aktuell als verfassungsfeindlich eingestuft?

31.  Liegen Informationen darüber vor, dass diese Moscheevereine in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 aus dem Ausland finanziert wurden?

a.   Falls ja, welche konkreten Informationen zu den Finanztransaktionen an Moscheevereine liegen vor?

32.  Wurden Personen, die in den Vereinsregistern der Moscheevereine als Funktionsträger angeführt sind, in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 wegen strafrechtlicher Delikte angezeigt?

a.   Wenn ja, welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

33.  Wurden Mitglieder der Moscheevereine in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 wegen strafrechtlicher Delikte angezeigt?

a.   Wenn ja, welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

34.  Welche Informationen gibt es über die Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten Koranschulen?

35.  Wie viele Meldungen über derartige Beeinflussungen gab es in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024?

36.  Welche Maßnahmen werden gegen die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten Koranschulen gesetzt?

37.  Wie viele Meldungen von Schulen hinsichtlich islamistischer Handlungen oder Tendenzen von Schülern gab es in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024?

38.  Wie teilen sich diese Meldungen in den jeweiligen Jahren auf die betroffenen Schulen auf?

39.  Wie viele Meldungen von Sozialarbeitern hinsichtlich islamistischer Handlungen oder Tendenzen von betreuten Personen gab es in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024?

40. Wie teilen sich diese Meldungen in den jeweiligen Jahren auf die steirischen Bezirke auf?

41. Wie viele Personen sind beim LSE Steiermark zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage tätig?

42.  Über wie viele Planstellen verfügt das LSE Steiermark?

43.  Wie viele dieser Stellen sind unbesetzt und wie lange sind diese Stellen bereits unbesetzt?

44.  Inwiefern wurden im Jahr 2023 sowie bisher im Jahr 2024 beim LSE Steiermark zusätzliche Planstellen geschaffen?

45.  Wie schnell konnten diese Stellen besetzt werden?

46.  Wie stellt sich die Altersstruktur der beim LSE Steiermark tätigen Personen dar (gegliedert nach den Kategorien 18-30, 31-40, 41-50, 51-60, 60-65, 65+)?

47.  Ist in den Jahren 2024 und 2025 eine weitere Aufstockung des Personals beim LSE Steiermark geplant?

a.    Falls ja, wie stellen sich diese Pläne konkret dar?

48.  Welche Berufsgruppen (etwa zusätzliche IT-Spezialisten oder Präventionsbeamte) sollen aufgestockt werden?

49.  Wie stellt sich der Umsetzungszeitraum dar?

50.  Falls in den Jahren 2024 und 2025 keine weitere Aufstockung des Personals beim LSE Steiermark geplant ist, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

51. Welche sonstigen Maßnahmen wurden in den Jahren 2022, 2023 und bisher im Jahr 2024 zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von radikal­islamisch geprägten Personen und Vereinen in der Steiermark ausgehen, ergriffen?

52.  Welche weiteren Maßnahmen sind in Planungen und wann sollen diese umgesetzt werden?

53.  Falls keine weiteren Maßnahmen in Planung sind, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?



[1] https://orf.at/stories/3367537/