19414/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.09.2024
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sicherheitskontrollen in steirischen Gerichten 2023 und 1. Halbjahr 2024
Bei Sicherheitskontrollen an steirischen Gerichten wurden im Vorjahr 1.414 Hieb- und Stichwaffen abgenommen, 1.371 gefährliche Gegenstände und acht Schusswaffen. Im Jahr 2020 waren es noch 1.725 Hieb- und Stichwaffen, die abgenommen werden mussten, im Jahr 2021 nur mehr 1.487. Ähnliches Bild bei den „gefährlichen Gegenständen“: Vor drei Jahren waren es noch 2.170, im Jahr 2021 dann nur mehr 1.448.[1]
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Gegenstände der Kategorie „Schusswaffen“ wurden im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 bei Sicherheitskontrollen in steirischen Gerichten abgenommen?
2. Wie viele Gegenstände der Kategorie „Hieb- und Stichwaffen“ wurden im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 bei Sicherheitskontrollen in steirischen Gerichten angenommen?
3. Wie viele Gegenstände der Kategorie „gefährliche Gegenstände“ wurden im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 bei Sicherheitskontrollen in steirischen Gerichten abgenommen?
a. Was ist unter „gefährlichen Gegenständen“‘ konkret zu verstehen (Bitte um Aufzählung der konkreten Gegenstandsbezeichnungen)?
4. Wie viele Gegenstände der Kategorie „sonstige abgenommene Gegenstände“ wurden im Jahr 2023 sowie im Herbst 2024 bei Sicherheitskontrollen in steirischen Gerichten abgenommen?
a. Was ist unter „sonstigen abgenommenen Gegenständen“ konkret zu verstehen (Bitte um Aufzählung der konkreten Gegenstandsbezeichnungen)?
5. Wie oft wurden infolge der Abnahme entsprechender Gegenstände eine Anzeige erstattet?
6. Musste jemals aufgrund entsprechenden Widerstands bei der Abnahme der Gegenstände die Polizei gerufen werden?
a. Falls ja, wie oft kam es dazu?
[1] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6321262/Bei-Sicherheitskontrollen-abgenommen_Acht-Mal-wollten-Steirer-mit