19427/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.09.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Folgeanfrage zu behördlichen Bewilligungen zu Überstellungsfahrten mit grünem Kennzeichen

 

 

Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung vom 12.08.2024 (18258/AB) zur Anfrage 18806/J „Behördliche Bewilligungen zu Überstellungsfahrten mit grünem Kennzeichen“ ergibt sich eine Nachfrage zur Beantwortung der Frage 1.

Die Beantwortung lautet wie folgt: „Da Überstellungsfahrten gesetzlich nicht auf das Inland beschränkt sind, wären die problematisierten Auslands-Überstellungsfahrten auch nicht als rechtswidrige Unregelmäßigkeit einzustufen.“

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende 

 

 

 

Anfrage

 

1.            Bezieht sich diese Auskunft („Da Überstellungsfahrten gesetzlich nicht auf das Inland beschränkt sind, wären die problematisierten Auslands-Überstellungsfahrten auch nicht als rechtswidrige Unregelmäßigkeit einzustufen.“) auch auf das Jahr 2021?