19427/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.09.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Folgeanfrage zu behördlichen Bewilligungen zu Überstellungsfahrten mit grünem Kennzeichen
Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung vom 12.08.2024 (18258/AB) zur Anfrage 18806/J „Behördliche Bewilligungen zu Überstellungsfahrten mit grünem Kennzeichen“ ergibt sich eine Nachfrage zur Beantwortung der Frage 1.
Die Beantwortung lautet wie folgt: „Da Überstellungsfahrten gesetzlich nicht auf das Inland beschränkt sind, wären die problematisierten Auslands-Überstellungsfahrten auch nicht als rechtswidrige Unregelmäßigkeit einzustufen.“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1. Bezieht sich diese Auskunft („Da Überstellungsfahrten gesetzlich nicht auf das Inland beschränkt sind, wären die problematisierten Auslands-Überstellungsfahrten auch nicht als rechtswidrige Unregelmäßigkeit einzustufen.“) auch auf das Jahr 2021?