19433/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.09.2024
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Aufwendungen für die Wildbach- und Lawinenverbauung in der Steiermark

 

Die Unwetter des heurigen Jahres haben auf eindrucksvolle Weise gezeigt, wie wichtig die frühzeitige Adaptierung von Gefahrenstellen zum Schutz der Bevölkerung sein kann. Zu den klassischen Methoden der Gefahrenabwehr gehört eine enge Kooperation der Kommunen mit der Fachstelle für Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV). Angesiedelt im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft berät die Wildbach- und Lawinenverbauung Gemeinden und andere Interessenten in Belangen des Schutzes vor verschiedensten Gefahrensituationen. Dazu gehören etwa Hochwasser, Wildbäche, Muren, Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Felssturz.

Für die Steiermark wurde als Anlaufstelle für alle Interessenten erst im Juli des vergangenen Jahres ein neues Servicecenter in Bruck-Einöd eröffnet. Die WLV errichtet jährlich Bauten im Wert von rund zehn Millionen Euro und hat bisher rund 5.800 Schutzbauten errichtet – eine Gefahrenminimierung ohne sie wäre de facto undenkbar. Alleine im heurigen Jahr werden Millionenprojekte in Angriff genommen. So berichtete etwa die „Kleine Zeitung“ am 29. Juni dieses Jahres, dass das halbe Bauleitungsbudget für 2024 – konkret handelt es sich um 5,5 Millionen Euro – in Projekte in Leoben fließt. Konkret heißt es in der Berichterstattung:
„‚[…] Durchschnittlich planen wir solche Projekte ein bis zwei Jahre. Dann kommen aber noch die Behördenverfahren, also die wasser-, forst-, naturschutz- und auch straßenrechtlichen Überprüfungen der Projekte. Diese dauern meistens sechs bis 12 Monate‘, erklärt Martin Streit, Gebietsbauleiter der Bauleitung Steiermark Ost mit Sitz in Bruck an der Mur. Der größte Aufwand sei aber bei den meisten Projekten, die Zustimmung der Grundstückseigentümer für projektierte Maßnahmen zu bekommen. ‚Da wird oft lange verhandelt, weil wir natürlich das Ja der Eigentümer brauchen. Das geht aber manchmal gar nicht rasch‘, sagt Streit. ‚Wir schauen uns immer sehr genau an, wo dringend Maßnahmen zu setzen sind und welche wir wo in der Prioritätenliste einreihen. Das wird von manchen Betroffenen oft nicht verstanden, aber wir machen uns keine Entscheidung leicht‘, betont Streit. […]“[1]

 

Um derartige Projekte überhaupt in Angriff nehmen zu können, müssen Gemeinden über einen genehmigten Gefahrenzonenplan gemäß Forstgesetzt verfügen. Erst über dieses Planungsinstrument ist eine Projekteinreichung im Bundesministerium möglich. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Finanzierung ein wesentlicher Faktor. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft heißt es dazu: „[…] Sofern ein Schutzvorhaben als förderungswürdig und im öffentlichen Interesse gelegen erkannt worden ist, kann die zuständige Wildbach- und Lawinenverbauung die Planung in Angriff nehmen. Die Planungskosten für Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung trägt zu Gänze der Bund. In der Regel übernimmt die.wildbach auch die Abwicklung der erforderlichen Behördenverfahren für die Interessenten. Die Ausführung eines Schutzprojekts setzt dessen Genehmigung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die Zustimmung aller Finanzierungspartner (Bund, Land, Interessenten) zum vereinbarten Finanzierungsschlüssel voraus. Genehmigte Schutzprojekte werden in der Folge je nach Verfügbarkeit der Förderungsmittel einem konkreten Zeitplan folgend umgesetzt. […]“[2]

Wie viele Gemeinden in der Steiermark über eine derartige Planungsgrundlage verfügen, entzieht sich der Kenntnis der Anfragesteller. Darüber hinaus ist aufgrund der immer schwieriger werdenden finanziellen Situation der Kommunen davon auszugehen, dass die Finanzierung von Schutzbauten aufgrund von Engpässen nicht mehr gemäß dem gewünschten Schlüssel möglich ist. In diesen Fällen wäre ein Schadenseintritt einzig der schwächelnden Finanzkraft der Kommunen geschuldet – ein Umstand, der nicht hingenommen werden kann.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Gemeinden in der Steiermark verfügen aktuell über einen gültigen Gefahrenzonenplan?

2.    Wie viele Gemeinden in der Steiermark verfügen aktuell über keinen gültigen Gefahrenzonenplan, liegen jedoch im Nahebereich von Wildbächen oder in Bedrohungslagen von Lawinen? (Bitte um Auflistung der jeweiligen Gemeinden)

3.    Wie viele Projekte wurden in der Steiermark in Zusammenarbeit mit der Wildbach- und Lawinenverbauung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 bis zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage realisiert (aufgeschlüsselt nach Jahren und der Anzahl der Projekte)?

4.    Wie viele Projekte sind derzeit zwar zur Umsetzung eingereicht, jedoch noch nicht realisiert?

5.    Um welche Projekte handelt es sich konkret, wann wurden diese Projekte eingereicht und warum wurden sie bis dato nicht umgesetzt?

6.    Wie hoch war die Summe der Investitionen in Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauung in der Steiermark in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 bis zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage (aufgeschlüsselt nach Jahren und der Höhe der Aufwendungen)?

7.    Gibt es Überlegungen, aufgrund der Starkwetterereignisse in den vergangenen Monaten und Jahren die Gesamtfördersumme für Projekte der Wildbach- und Lawinenverbauung zu erhöhen?

8.    Wenn ja, wie gestalten sich diese Überlegungen konkret?

9.    Wenn nein, warum sehen Sie bzw. Ihr Ressort dafür keine Notwendigkeit?

10. Hätte eine Anhebung der Fördersumme konkrete Auswirkungen auf die geplanten Projekte in der Steiermark?

11. Wenn ja, welche und für welche konkreten Projekte hätte dies Auswirkungen?

12. Wie viele geplante Projekte in der Steiermark sind in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 bis zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage aufgrund fehlender Mittel in der Finanzierung (durch die Gemeinden oder Interessenten) nicht zur Umsetzung gelangt?

13. Um welche Projekte handelte es sich dabei konkret?

14. Wie viele bereits fertig konzipierten Projekte in der Steiermark sind in den Jahren 2020 bis zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage aufgrund anderer Gründe nicht zur Umsetzung gelangt?

15. Um welche Projekte handelte es sich dabei genau und was waren die Gründe für die Nichtumsetzung?



[1] https://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/18581455/halbes-bauleitungsbudget-fliesst-2024-in-projekte-in-leoben

[2] https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-und-naturgefahren/wildbach--und-lawinenverbauung/leistungen/Foerderungsman.html