19434/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.09.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Applejuicification - Günstiger Apfelsaft statt exotischer Ananas
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 07. August 2024 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]
Deutliche Diskrepanz zwischen Produktaufmachung und Zutatenliste bei Getränken
Der Begriff „Applejuicification“ hat für viel Aufruhr in den sozialen Medien gesorgt: Dabei geht es um die Verwendung von Apfelsaft als Hauptzutat in Fruchtsäften und Smoothies, während die Produktaufmachung eine andere Zusammensetzung nahelegt. Das Phänomen ist dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) nicht unbekannt. Bereits seit über einem Jahrzehnt berichtet der VKI regelmäßig über dieses Ärgernis vieler Konsument:innen. Für seinen aktuellen Check hat der VKI 13 Produkte in Supermärkten, Diskontern und Reformhäusern eingekauft und die Zutatenliste mit der Produktaufmachung abgeglichen. Fazit: Günstige Zutaten wie Trauben-, Orangen- oder Apfelsaft finden sich in allen Produkten in zum Teil hohen Mengen, obwohl am Produkt selbst andere Obstsorten wie Ananas oder Maracuja beworben werden. Bei 5 Produkten liegt der Apfelsaftgehalt sogar über 60 Prozent.
Der höchste Anteil an Apfelsaft findet sich im Produkt „Hohes C plus Eisen“, das zu 80 Prozent aus Apfelsaft besteht. Die zusätzlich am Etikett hervorgehobenen Früchte (Granatapfel und Himbeeren) machen dagegen nur rund 6 Prozent aus. Auch „Innocent Inner Winner“ besteht aus 70 Prozent Apfelsaft und zu 10 Prozent aus Birnensaft – Litschisaft (4,5 %), Drachenfruchtpüree (3,2 %) und Baobabpüree (0,41 %) sind, obwohl am Etikett ebenfalls beworben, in vergleichsweise geringen Mengen enthalten. Hinsichtlich des Traubensaftgehaltes ist „Firefly still Kiwi, Lime & Mint“ Spitzenreiter im aktuellen VKI-Check: Es enthält etwa 47 Prozent Traubensaft, der Anteil der namensgebenden Früchte ist deutlich niedriger (1,4 % Kiwi, 2,5 % Limette und natürliches Minzaroma).
Die Diskrepanz zwischen der Produktaufmachung mit meist teuren, exklusiveren Früchten und der tatsächlichen Zusammensetzung mit einem hohen Anteil an günstigen Zutaten erklären die Hersteller unter anderem damit, dass sich die Namensgebung der Produkte auf die geschmacksgebenden Früchte bezieht oder die Produktaufmachung den Konsumenten zeigen soll, was sie geschmacklich erwartet. „Klar ist aber auch, dass Apfelsaft günstig ist, in Smoothies für ein verflüssigtes Trinkerlebnis sorgt und ordentlich Süße mit sich bringt. Alles in allem also perfekt, um bei teureren Zutaten sparen zu können“, erklärt VKI-Ernährungswissenschafterin Teresa Bauer.
Gemäß
Lebensmittelinformationsverordnung dürfen die Informationen eines
Lebensmittels nicht irreführend sein, etwa bezüglich der
Zusammensetzung. Zudem gibt es die QUID-Regelung (Quantitative Ingredient
Declaration), die eine quantitative Angabe jener Zutaten fordert, die durch
Worte, Bilder oder grafische Darstellungen auf der Verpackung hervorgehoben
werden oder eine wesentliche Bedeutung für die Charakteristika des
Lebensmittels haben. Trotz geltender Regelungen fühlen sich Konsumenten
oft von Produktaufmachungen getäuscht. „Konsumenten wünschen
sich von den Herstellern eine klare Kennzeichnung, bei der schon am ersten
Blick eindeutig erkennbar ist, woraus sich das Produkt zusammensetzt. Dies kann
durch wahrheitsgetreue Abbildungen der enthaltenen Früchte und einen
passenden Produktnamen einfach realisiert werden“, so
VKI-Ernährungswissenschafterin Teresa Bauer.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche Produkte, die durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei seinen jüngsten Testungen im Hinblick auf „Applejuicification“ befundet wurden, stammen von inländischen Produzenten, welche von Produzenten aus anderen EU-Staaten und welche aus Drittstaaten?
2. Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister das Phänomen der vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufgedeckten „Applejuicification - Günstiger Apfelsaft statt exotischer Ananas“ konsumentenschutzpolitisch?
3. Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister das Phänomen der vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufgedeckten „Applejuicification - Günstiger Apfelsaft statt exotischer Ananas“ lebensmittelrechtlich, insbesondere im Hinblick auf die Lebensmittelinformationsverordnung und die Problematik der Irreführung?
4. Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister insbesondere die vom VKI bei seinen Testungen aufgedeckte Tatsache, dass „günstige Zutaten wie Trauben-, Orangen- oder Apfelsaft sich in allen Produkten in zum Teil hohen Mengen befinden, obwohl am Produkt selbst andere Obstsorten wie Ananas oder Maracuja beworben werden“?
5. Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister insbesondere die durch Produzenten und den Handel geäußerten Argumente im Hinblick auf die festgestellte „Applejuicification“, dass „die Diskrepanz zwischen der Produktaufmachung mit meist teuren, exklusiveren Früchten und der tatsächlichen Zusammensetzung mit einem hohen Anteil an günstigen Zutaten auf die Namensgebung der Produkte und auf die geschmacksgebenden Früchte bezieht oder die Produktaufmachung den Konsumenten zeigen soll, was sie geschmacklich erwartet“?
6. Laufen bereits einschlägige Rechtsverfahren des BMSGPK gemeinsam mit dem VKI gegen Produzenten und den Handel und wenn ja welche im Hinblick auf die „Applejuicification“?
7. Werden Sie bzw. wird das BMSGPK den VKI beauftragen hier einschlägige Rechtsverfahren gegen die Produzenten und den Handel einzuleiten?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240708_OTS0010/vki-applejuicification-guenstiger-apfelsaft-statt-exotischer-ananas