19506/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.10.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Zustände in der Justizanstalt Salzburg

 

Der Neubau der Justizanstalt (JA) Salzburg in Puch-Urstein war in der Vergangenheit immer wieder durch Missstände in den Schlagzeilen.

 

In einem Beitrag der Salzburger Nachrichten vom 04.09.2024 wird ausgeführt, dass die Justizanstalt mit 280 statt der normalen Maximalauslastung von 227 Häftlingen massiv überbelegt ist. Noch nie war die Anzahl der Insassen so hoch. Gleichzeitig gibt es große Personallücken in den Reihen der Justizwachbeamten.

 

Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses wird in diesem Zeitungsbericht mit folgenden Worten zitiert:

 

Es ist unerträglich derzeit. Die Stimmung unter den Kolleginnen und Kollegen ist am Tiefpunkt. Auf der einen Seite ist der Häftlingsbelag hoch wie nie zuvor. Auf der anderen Seite haben wir einen enormen Personalmangel und es stehen weitere Ruhestände aus den geburtenstarken Jahrgängen an. … Wenn nicht bald mehr Personal kommt und zudem neue Haftplätze geschaffen werden, fährt dieses System an die Wand.

 

Wenn man zu den 280 Häftlingen auch noch die Fußfesseln und jene, die in einer psychiatrischen Klinik aufhältig sind, dazuzählt, kommt man auf eine Zahl deutlich jenseits der 300, gibt der Anstaltsleiter Oberst Dietmar Knebel bekannt. Ebenso sind von den 86 Planstellen zehn seit längerer Zeit nicht besetzt. Das Ergebnis sind viele Überstunden, da sonst der Betrieb nicht mehr aufrecht gehalten werden könne. Von der Politik wird erwartet, neue Haftplätze zu schaffen. Um das Platzproblem zu entschärfen, wurden in vielen Einzelzellen nun Stockbetten aufgestellt.

 

Im österreichweiten Vergleich ist die Überbelegung in Salzburg am höchsten. Rund 55 % der Insassen haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, der Migrationsanteil dürfte weit höher liegen. Viele Häftlinge sind Analphabeten.

 

Auch die Parkplatzsituation für die Justizwache wird bemängelt. So stehen zu wenig Parkplätze zur Verfügung. Für die wenigen freien Parkplätze müssen die Beamten dann auch noch bezahlen, obwohl es in der Gemeinde Puch sonst nirgends eine Parkraumbewirtschaftung gibt.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie sieht die durchschnittliche Belegung der Justizanstalt Salzburg in Puch seit 2015 aufgeschlüsselt nach Jahren in Prozenten und in absoluten Zahlen aus?
  2. Wie sieht die durchschnittliche Belegung aller übrigen Justizanstalten in ganz Österreich seit 2015 jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren in Prozenten und in absoluten Zahlen aus?
  3. Wie sieht der durchschnittliche Personalmangel / die Personalentwicklung der Justizanstalt Salzburg in Puch seit 2015 aufgeschlüsselt nach Jahren aus?
  4. Wie sieht die durchschnittliche Überstundenbelastung der Justizwachebeamten der Justizanstalt Salzburg in Puch seit 2015 aufgeschlüsselt nach Jahren aus?
  5. Wie hoch sind die durchschnittlich geleisteten Überstunden pro Vertragsbediensteten in der JA Salzburg (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015)?
  6. Wie hoch sind die wöchentlichen Spitzenarbeitszeiten von Justizwachebamten in der JA Salzburg (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015)?
  7. Wie viele Dienstantritte hatte ein einzelner Justizwachbeamter, welcher auch Nachtdienst versieht, in der Justizanstalt Salzburg pro Monat zu leisten (aus Datenschutzgründen anonymisiert aufgeschlüsselt nach einzelnen Beamten und Jahren seit 2015)?
  8. Wie viele Überstunden bzw. Mehrdienstleistungen werden in der JA Salzburg für Schulungsmaßnahmen aufgewendet (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015)?
  9. Haben vergangene Maßnahmen zur Anwerbung von Justizwachebeamten bei JA Salzburg Erfolg gezeitigt?
    1. Wenn ja, welchen?
    2. Wenn nein, warum nicht und was soll diesbezüglich verändert werden?
  10. Welche neuen Maßnahmen zur Anwerbung von Justizwachebeamten sind angedacht?
  11. Ist durch die erhöhte Auslastung in Kombination mit der vorhandenen Personalnot die Sicherheit der JA Salzburg, insbesondere für die Bediensteten noch gegeben?

a.    Wenn nein, welche Maßnahmen sind hier geplant?

  1. Wie hoch ist in der JA Salzburg der Anteil an Insassen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft und österreichischen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund (jeweils in absoluten Zahlen und Prozentquoten) aufgeschlüsselt nach Jahren seit 2015?
  2. Sind Abschiebungen von inhaftierten Ausländern zur Reduzierung der Auslastung der JA angedacht?
  3. Werden zusätzliche Parkplätze bei der JA Salzburg für Besucher, aber vor allem für die Bediensteten geschaffen?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Gibt es dazu Kostenschätzungen und wie lauten diese?
  4. Warum müssen die Justizwachen für die Parkplätze bezahlen, obwohl es in der Gemeinde Puch keine Parkraumbewirtschaftung gibt und z.B. beim Finanzamt Salzburg in der Stadt Salzburg keine Parkgebühren eingehoben werden?
  5. Gibt es angedachte Maßnahmen, um den Migrationsanteil in den Haftanstalten zu senken?
  6. Wie soll die hohe Überstundenbelastung reduziert werden?
  7. Ist eine Überarbeitung des Dienstrechts geplant?
  8. Wird ein Exekutivdienstgesetz ausgearbeitet, um den speziellen Berufsstand unserer Justizwache besser abbilden zu können?
  9. Wird über einen An- oder Ausbau der JA Salzburg nachgedacht?
    1. Wenn ja, was soll das kosten?
    2. Wenn ja, wann soll gebaut werden?
  10. Wie sehen derzeit die Abschlusszeiten der Hafträume in den jeweiligen Justizanstalten in ganz Österreich aus?
  11. Warum wird der SOLL-Insassen-Belag nicht nach oben hin dem tatsächlichen IST-Zustand angepasst, wie es ohnedies von der örtlichen Personalvertretung vorgeschlagen wurde?
  12. Gibt es weitere Überlegungen, wie die Justizwachebeamten entlastet werden können und wie sehen diese aus?
  13. Ist eine Ausweitung der Fußfessel geplant?
  14. Gibt es mittlerweile Pläne, den Einsatz der Körperkameras flächendeckend einzusetzen?

a.    Wenn ja, was soll das kosten und wann wird es umgesetzt?

  1. Gibt es mittlerweile ein Konzept, um „Gefährder“ von anderen Insassen zu trennen und einer oftmals in Haft stattfindenden Vernetzung und/oder Radikalisierung der Insassen entgegenzuwirken?

a.    Wenn ja, wie soll dieses aussehen?

b.    Wenn hierfür räumliche Umbauten notwendig sind, und gibt es dazu bereits Kostenschätzungen?

  1. Warum müssen ausschließlich die vollzeitbeschäftigten Justizwachbeamten Mehrdienstleistungen und Überstunden leisten und die zahlreichen herabgesetzten Justizwachbeamten nicht, obwohl diese oft bereit wären ebenso Mehrdienstleistungen und Überstunden zu leisten?
  2. Was wird gemacht, um den Eintritt in den Justizwachdienst generell zu attraktivieren?
  3. Wird ein Modell „Jobrad“ ermöglicht?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Gibt es Klimatickets für Berufseinsteiger für die Justizwache?

a.    Wenn ja, ab wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Warum werden die Spazierhöfe für die Insassen der Justizanstalt Salzburg an der Außenfront zur Tankstelle hin platziert und somit die ständigen Überwürfe von Drogen, Mobiltelefonen sowie unerlaubter Verkehr gefördert und nicht in den ohnehin freien Innenhof der Justizanstalt verlegt, wo diese Überwürfe verhindert würden?
  2. Warum werden vom Dienststellenleiter der Justizanstalt Salzburg ohne Einvernehmen mit dem örtlichen Dienststellenausschuss Überstunden angeordnet?
  3. Warum werden vom Dienststellenleiter der Justizanstalt Salzburg dem örtlichen Dienststellenausschuss keine Daten betreffend Anzahl von Überstunden, Nachtdiensten und Abbau der Nachtdienststunden gem. § 82b GehG übermittelt bzw. vorenthalten?
  4. Wird in der Justizanstalt Salzburg die Justizwachschule wieder in Betrieb genommen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie soll die Justizanstalt Salzburg zum Betreiben einer Justizwachschule personell ausgestattet werden?

  1. Sollen die Planstellen Kommandant der JWS, Leiter der JWS geschaffen werden?
  2. Wann wird die Ausbildungsstelle der Justizanstalt Salzburg aufgewertet?

a.    Wenn nein warum nicht?

  1. Werden die gestellten Aufwertungsanträge im Sinne des E2a Bewertungsrasters (Anträge des örtlichen DA im Einvernehmen mit Anstaltsleitung vom 09.12.2021) bearbeitet und entsprechend des Rasters und Anträge umgesetzt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wann?

  1. Wann wird die Justizanstalt Salzburg wieder mit einem stellvertretenden Anstaltsleiter ausgestattet bzw. warum wird dieser nicht nachbesetzt?
  2. Warum wurde der gestellte Aufwertungsantrag für die E2a/3 Funktion für den Kommandanten der Anstaltsküche abgelehnt, obwohl dieser die geforderten Essensportionen durch tägliches Kochen von mehreren Menüs für das Hilfswerk bei weitem erreicht?
  3. Warum dürfen die Nicht-exekutiven Pflegebediensteten in der Justizanstalt Salzburg keine Bereitschaftsdienste, Wochenend- und Feiertagsdienste absolvieren?
  4. Wie viele Insassen wurden in die Justizanstalt Salzburg klassifiziert, welche mit über 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden (Auflistung mit Anzahl der Insassen und jeweiligen Straflänge)?
  5. Warum werden Strafgefangene (Insassen mit über 18 Monate Freiheitsstrafe) trotz Überbelag in der Justizanstalt Salzburg nicht in die zuständigen Strafvollzugsanstalten verlegt?
  6. Warum werden Insassen (Freigänger) teilweise nicht in Hafträumen, sondern in den Gästezimmern der Bediensteten untergebracht?
  7. Warum dürfen die Justizwachbeamten diese Gästezimmer für Bedienstete während des Nachtdienstes nicht als Ruheräume verwenden, Insassen jedoch schon?
  8. Ist die provisorisch eingebaute Holzverschalung im Freigängerbereich der Justizanstalt Salzburg brandschutztechnisch genehmigt und entspricht diese Holzverschalung den Sicherheitskriterien einer Justizanstalt?
  9. Wie lange bleibt diese provisorisch eingebaute Holzverschalung im Freigängerbereich der Justizanstalt Salzburg noch bestehen?
  10. Warum werden bei der jährlichen Belohnungsvergabe für die Justizwachbeamten in der Justizanstalt Salzburg die im Erlass geforderten Verteilungskriterien nicht eingehalten und vielen diese Belohnungen nicht gewährt?