19508/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.10.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Verbot des sportlichen Long-Range-Schießens für den Heeressportverein

Der Heeressportverein (ÖHSV), als wehrrelevante Organisation wie auch als Partner des Österreichischen Bundesheers, geht in seinen Wurzeln in der zweiten Republik auf Verteidigungsminister Georg Prader zurück. Ein Blick auf die Internetseite des ÖHSV zeigt, dass die Pflege des sportlichen Wettkampfgeistes, die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen und das Bindeglied zwischen Sport- und Verteidigungsministerium im Fokus des Vereines liegen.

Seit dessen Bestehen zählt der ÖHSV auf zahlreiche sportliche Höchstleistungen in den unterschiedlichsten Sparten. In neun Landesverbänden, zählt der ÖHSV etwa 30.000 Mitglieder. Er pflegt die Förderung von 90 verschiedenen Sportarten und kann auf die beachtliche Zahl von 3.000 Staatsmeistern in den vergangenen Jahren zurückblicken.

Entsprechend der Nähe zum Bundesheer und der wehrrelevanten Ausrichtung des ÖHSV wird auch der Schießsport in der Sektion Schießen gefördert und gepflegt.

Mitglieder des ÖHSV, Sektion Schießen, kommen allzu meist selbst aus den Kreisen des Bundesheers. Diese Mitglieder setzen sich größtenteils aus Soldaten des Miliz- und Berufsstandes, Reservisten oder sportlich Interessierten Bürgern zusammen, die sich ausnahmslos einer Verlässlichkeitsüberprüfung unterziehen und mit privatem Geld für die Unkosten des Schießsports aufkommen.

Umso größer ist das Unverständnis über das nunmehrige Verbot des Long-Range- Schießens auf den Truppenübungsplätzen des Bundesheers.

Long-Range-Schießen beschäftigt sich mit dem präzisen Schießen, Treffen sowie schnellen Analysieren von Zielen über lange Distanzen. Long-Range-Schützen weisen nicht nur eine besonders hohe körperliche Selbstbeherrschung auf, sondern trainieren auch die Kombination von Innen- und Außenballistik. Die Abstimmung der passenden Munition für das sportliche Gewehr (Innenballistik) bis eben auch die entsprechende Flugbahnbestimmung unter unterschiedlichsten Wetterbedingungen, Höhenlagen, Temperaturen oder Abschusswinkeln (Außenballistik) auf den militärischen Truppenübungsplätzen bestimmen die Fähigkeiten der Long-Range- Schützen.

Sportliche Long-Range-Wettbewerbe finden weltweit statt (Deutsche Meisterschaft BDS LongRange, LONG RANGE EUROPEAN CHAMPIONSHIPS 2024 DRAWSKO- POMORSKIE, Střelná in Tschechien, Borris und Ulfborg in Dänemark, Long-Shot in Polen u.v.m). Diese sind wie andere Sportvereine national und international organisiert (Global Benchrest Association, International Precision Rifle Federation u.v.m) und erfreuen sich weltweit tausender Teilnehmer und Besucher.

Unter den Teilnehmern befinden sich auch immer wieder Österreicher, die für ihr sportliches Training auf die Nutzung militärischer Schießbahnen über die 300 m Distanz hinaus angewiesen sind.

Mit dem Verbot des Schießens über 300 Meter Distanz auf militärischen Liegenschaften für Mitglieder des ÖHSV endet die in Österreich einmalige Gelegenheit diesen Sport ausüben zu können und an nationalen wie internationalen Wettkämpfen erfolgreich teilnehmen zu können, denn derartige zivile Anlagen gibt es in Österreich nicht.[1]

Der vorliegende Befehl am Beispiel Burgendland „Scharfschießen über 300m auf militärischen Liegenschaften im BefBer1 Freigabe beschränkt sich künftig nur auf ÖBH und Polizei (keine zivilen Nutzer)“ - GZ: S93740/8-MilKdo B/Kdo/StbAbt3/2024 (1) - mit Bezug auf den Chef des Generalstabes verunmöglicht das Long-Range- Schießen gänzlich.

Das Erlernen und der Wissenserhalt um das Thema der Außenballistik verlieren dabei massiv an sportlicher Herausforderung und wettkampfsportlichem Anreiz. Sportschützen zeigen sich verwundert über das Negieren des Long-Range-Sports im Ganzen und die Abhaltung von internationalen Wettkämpfen im Speziellen.

Weiter in dem Befehl aus dem Burgenland werden auch in cumulo alle Long-Range- Sportschützen, welche allzu meist auch aus dem beruflichen Umfeld der österreichischen Sicherheitsbehörden (Bundesheer, Polizei, Justiz ua.) stammen, als potenzielle Gefährder bezeichnet.

Das Sicherheitspolizeigesetz definiert den im Befehl angeführten Begriff der Gefährder in den Paragrafen 38a. und 49b. SPG, wie folgt:

38a. SPG: ... Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen ist, dass er einen gefährlichen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit, (..), begehen werde (Gefährder)

49b. SPG: Menschen, die Verwaltungsübertretungen nach §§ 81 oder 82, nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG 2010), BGBl. I Nr. 131/2009, nach Art. III Abs. 1 Z 4 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG), BGBl. I Nr. 87, oder nach § 3 des Abzeichengesetzes 1960, BGBl. Nr. 84, im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen begangen haben, und von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie auch im Zusammenhang mit künftigen Sportgroßveranstaltungen solche Verwaltungsübertretungen begehen werden

Eine Behauptung, die nicht nur die Träger der österreichischen Sicherheit in unverschuldeten Misskredit zieht, sondern auch die Sicherheitsorganisationen als Ganze in kriminelle Nähe rückt.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

Anfrage

1.    Aus welchem Grund begrenzen Sie die Höchstschussweiten für Sportschützen des ÖHSV und deren Mitgliedern aus den österreichischen Sicherheitsbehörden (Bundesheer, Polizei, Justiz ua.) auf 300 Meter?

2.    Gibt es Sicherheitsbedenken bei Mitgliedern des ÖHSV, die Sie zu dem Begrenzen der Höchstschussweiten zwingen?

a.    Falls ja, auf wie viele Long-Range-Schützen mit positiv entschiedener militärischer Sicherüberprüfung in den Reihen des ÖHSV trifft dieser Umstand zu?

b.    Falls ja, gibt es aktive Schützen in den ÖHSV-Sektionen Schießen, die die militärische Sicherheitsüberprüfung (Überprüfung der Verlässlichkeit) nicht bestehen und trotzdem auf militärischen Liegenschaften mit Waffen handhaben?

c.    Falls ja, wie viele verurteilte Gefährder befinden sich aktuell in den Reihen des ÖHSV?

d.    Falls nein, haben Sie kein Vertrauen in die Möglichkeiten und Fähigkeiten der militärischen Abwehr?

3.    Liegen Ihnen konkrete Informationen über eine besondere Gefahr von Long- Range-Schützen vor?

a.    Falls ja, in welchem Ausmaß und zu welchen Tatbeständen?

4.    Liegen bei der Begrenzung der Höchstschussweiten finanzielle Beweggründe vor?

a.    Falls ja, sind die Kosten für Personal und Material bei der Nutzung einer SlUS-Schießanlage (Anlage bis 300 Meter, mit elektronischer Trefferanzeige) kostengünstiger als die Nutzung von „natürlichen“ Schießbahnen mit Hartfaserplatten und Papierscheiben?

5.    Wollen Sie die Attraktivität des ÖHSV im Bereich des Schießsports mit diesem Verbot schmälern?

6.    In welcher Art und Weise hat die Anzahl der Long-Range-Schützen, welche als „kleine Community“ bezeichnet wird, bei den stets ausgebuchten Schießveranstaltungen des ÖHSV eine Relevanz für die Bereitstellung von militärischen Schießbahnen?

7.    In welcher Art und Weise hat die Abhaltung von internationalen Long-Range- Meisterschaften (Deutsche Meisterschaft BDS LongRange, LONG RANGE EUROPEAN CHAMPIONSHIPS 2024 DRAWSKO-POMORSKIE uvm.), welche in dem gegenständlichen Befehl in Abrede gestellt werden, eine Relevanz für die Bereitstellung von militärischen Schießbahnen über 300 Meter Distanz?

8.    Sind Sie sich des Umstandes bewusst, dass auch Soldaten des Bundesheeres sowie Beamte der Justiz- und Polizeibehörden im Rahmen der ÖHSV- Schießveranstaltungen mit privaten Mitteln ihre Schießfähigkeiten erhalten und dabei die knappen zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten des BMLV, des BMI und BMJ schonen?

9.    Ist es für Sie denkbar zwischen Partnern des Bundesheeres, wie etwa dem ÖHSV, und zivilen Schießvereinen zu unterscheiden, um Personen mit wiederholt geprüfter Verlässlichkeit (bspw. militärische Verlässlichkeits­überprüfung) weiter am Long-Range-Schießsport teilhaben zu lassen?



[1] https://www.longrange-shooting.events/index.php/de/