1998/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.05.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger 

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend temporäres Trageverbot der rot-weiß-roten Armschleifen der Österreichischen Soldaten im Assistenzeinsatz

 

In der Geschichte der 2. Republik waren es stets die Farben Österreichs - Rot-Weiß-Rot -, welche die Grenze zu den, in Konflikt stehenden, Nachbarstaaten markiert haben. Standen 1956, während des Ungarnaufstandes, noch Fähnchen an der gemeinsamen Grenze, wurden diese im Lauf der folgenden Assistenzeinsätze des Bundesheeres durch Armschleifen („Assistenzschleifen“) an den Ärmeln der Soldaten ersetzt. Armschleifen, in den Farben Rot-Weiß-Rot, wurden alsbald zu einem Erkennungssymbol für Soldaten, die einen Assistenzdienst gem. § 2 Abs. 1 lit. b und c Wehrgesetz 2001 leisten.

Für große Verwunderung sorgte das per 1. Mai 2020 befohlene temporäre Trageverbot jener Armschleifen für die im sicherheitspolizeilichen Einsatz befindlichen Soldaten des Bundesheeres. Über den Anlass dieses Verbots, welches per Befehl des Streitkräftekommandos erlassen wurde, kann bis dato nur gemutmaßt werden. Unterschiedliche Quellen vermuten einen möglichen Engpass an Armschleifen oder gar eine historische Analogie zu Armbinden des Dritten Reich. (Salzburger Nachrichten, 07.05.2020).

Festgehalten wird, dass durch das (vorübergehende) Nichttragen der Armschleifen die Soldaten im „Einsatzstatus“ nicht mehr eindeutig erkennbar waren und vor allem die zu kontrollierenden Personen die Befugnis nicht mehr klar erkennen konnten. Ein Polizist hat schon aufgrund seines Status „Polizist“ eine klare Kennzeichnung. Aber jeder Soldat und jede Soldatin hat nicht diese Einsatzbefugnis und daher ist auch aus Sicht der Militärkommandanten eine Kennzeichnung eine Erleichterung.

Die inzwischen erfolgte Rücknahme des Trageverbotes wird daher seitens der FPÖ ausdrücklich begrüßt.

Dem Umstand entsprechend der unklaren Informationslage zu den Ereignissen rund um das temporäre Trageverbot der Armschleifen und der medialen Schädigung des Österreichischen Bundesheeres stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

1.    Handelt es sich bei dem Trageverbot von Armschleifen durch das Streitkräftekommando um eine Weisung der Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner?

a)        Wenn nein, wer ist für diesen Befehl verantwortlich und hatte die Bundesministerin vor bzw. während der Befehlsausfertigung Kenntnis über dessen Inhalt?

b)        Wenn ja, wie lautet diese?

2.    Auf Basis welcher Argumentationsgrundlage erfolgte der Befehl für das Trageverbot von Armschleifen für die im Assistenzeinsatz befindlichen Soldaten?

3.    Ist eine historische Analogie zu Armbinden des Dritten Reichs als Begründung eines Nichttragens der Armbinden im Gespräch gewesen?

4.    Kam es während des Trageverbots der Armschleifen zu schriftlich eingebrachter Kritik an dem ergangenen Befehl durch Soldaten und oder Zivilbedienstete innerhalb des BMLV?

a)        Wenn ja, welche Aspekte beinhaltete die eingebrachte Kritik und wie wurde damit umgegangen?

5.    Welche Gründe führten zu der wenige Tage später erfolgten Aufhebung des ergangenen Trageverbots der Armschleifen?