2003/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Falschinformation über Ausgangsbeschränkungen in Asylquartieren

 

In Asylquartieren wurde an die dort wohnhaften Geflüchteten ein auf Englisch verfasstes Informationsblatt des Innenministeriums über die im Zuge der Covid-19-Krise beschlossenen Vorschriften verteilt (Der Standard,                                                                                   17.04.2020: https://www.derstandard.at/story/2000116939500/auch-innenressort-informiert-gefluechtete-unvollstaendig-ueber-corona-massnahmen). Da- rin wurden allerdings nicht alle in der Verordnung festgeschriebenen  Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte angeführt. So wurde etwa verschwiegen, dass Bewohner_innen von Asylquartieren grundsätzlich auch hinausgehen dürfen, um spazieren zu gehen, Sport zu machen oder anderen zu helfen. Wörtlich heißt es in dem mit "Instruction measures COVID-19" betitelten Blattes des "Ministry of Interior": "There are currently only a few reasons to leave the house - the exeptions to the ban on entering public places are:

·        To avert an immediate danger of life, Body and property,

·        Ways to cover the necessary basic needs of everyday life, e.g. Grocery shopping, going to the pharmacy or ATM, visiting a doctor, medical treatments, funerals in the closest family circle etc."

Die Bewohner_innen der Asylquartiere mussten dieses Informationsblatt unterzeichnen und unterschrieben damit auch folgende Klausel: "I acknowledge that misconduct can also have potential consequences within the framework of the implementation of the Basic Services Act, such as limiting basic services or withdrawing poket money." Bei einem Verstoß gegen die unvollständigen Instruktionen droht den Geflüchteten also eine Kürzung der Grundversorgung ("basic services") bzw. ein Entzug des Taschengelds.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.   Wer hat die Erstellung dieses Informationsblattes beauftragt?

2.   Wer hat dieses Informationsblatt erstellt?

3.   Wann wurde dieses Informationsblatt erstellt?

4.   Warum wurden in dem Informationsblatt nicht alle in der Verordnung festgeschriebenen Ausnahmen vom Betretungsverbot öffentlicher Orte angeführt, wie etwa die Möglichkeit öffentliche Orte zu betreten, um spazieren zu gehen, Sport zu machen oder anderen zu helfen?

5.   Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Androhung einer Reduktion der Grundversorgung oder eines Entzugs des Taschengelds?

6.   In welchen Asylquartieren wurde dieses Informationsblatt verteilt?

7.   In welchem Zeitraum wurde das Informationsblatt verteilt?

8.   Wird das Informationsblatt noch immer verteilt?

a.   Wenn nein, wann wurde die Verteilung eingestellt?

9.   An wie viele Personen wurde das Informationsblatt verteilt?

10.       Wie viele Personen haben das Informationsblatt unterzeichnet?

11.       Wie viele Personen haben die Unterschrift verweigert?

12.       Bei wie vielen Personen erfolgte eine Kürzung der Grundversorgungsleistung, weil sie sich nicht an die im Informationsblatt beschriebenen Ausgangsbeschränkungen gehalten haben?

13.       Bei wie vielen Personen erfolgte eine Kürzung der Grundversorgungsleistung, weil sie im öffentlichen Raum spazieren gingen?

14.       Bei wie vielen Personen erfolgte eine Kürzung der Grundversorgungsleistung, weil sie im öffentlichen Raum Sport machten?

15.       Bei wie vielen Personen erfolgte eine Kürzung der Grundversorgungsleistung, weil sie im öffentlichen Raum anderen Hilfe leisteten?

16.       Bei wie vielen Personen erfolgte ein Entzug des Taschengelds, weil sie sich nicht an die im Informationsblatt beschriebenen Ausgangsbeschränkungen gehalten haben?

17.       Bei wie vielen Personen erfolgte ein Entzug des Taschengelds, weil sie im öffentlichen Raum spazieren gingen?

18.       Bei wie vielen Personen erfolgte ein Entzug des Taschengelds, weil sie im öffentlichen Raum Sport machten?

19.       Bei wie vielen Personen erfolgte ein Entzug des Taschengelds, weil sie im öffentlichen Raum anderen Hilfe leisteten?

20.       Wurden Personen daran gehindert die Unterkunft bzw. das Unterkunftsgelände zu verlassen, um spazieren zu gehen?

a.   Wenn ja, wie viele?

21.       Wurden Personen daran gehindert die Unterkunft bzw. das Unterkunftsgelände zu verlassen, um Sport zu machen?

a.   Wenn ja, wie viele?

22.       Wurden Personen daran gehindert die Unterkunft bzw. das Unterkunftsgelände zu verlassen, um anderen Hilfe zu leisten?

a.   Wenn ja, wie viele?

23.       Wurden Personen daran gehindert die Unterkunft bzw. das Unterkunftsgelände aus nicht explizit im Informationsblatt genannten, aber nach der Verordnung erlaubten Gründen zu verlassen?

a.   Wenn ja, wie viele?