2004/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Förderung des Vereins ZARA

 

 

Jedes Jahr veröffentlicht der Verein ZARA einen so genannten „Rassismus Report“. Dabei handelt es sich um eine Ansammlung unbelegter Vorwürfe angeblich „rassistischen“ Verhaltens, die ohne Prüfung der Glaubwürdigkeit der meldenden Personen als Tatsachen präsentiert werden.

 

In einem Absatz des „Rassismus Report 2019“ wird zum Beispiel den Richtern vorgeworfen das den Polizeibeamten von vornherein mehr Glaubwürdigkeit eingeräumt wird, da Polizeibeamte den Diensteid unterliegen.

 

Weiters wird seit zwei Jahren vom Verein ZARA - Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit - eine sogenannte “Beratungsstelle Hass im Netz“ betrieben. Im Vorjahr besuchte Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein diese Beratungsstelle, wobei dem Verein ZARA eine Finanzierung für das Jahr 2020 zugesagt wurde.

 

Im Zuge eines Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein wurde jedoch bereits 2018 bekannt, dass dieser „auf die Bewilligung einer Förderung durch die jetzige Regierung angewiesen“ sei.1

 

Bei seinen Tätigkeiten greift der Verein auf eigenwillige Begriffsdefinitionen2 zurück.

So versteht man dort unter „Hass im Netz“: „hasserfüllte Inhalte, die sich gegen Einzelpersonen oder Gruppen richten.“ Bei der Definition von „Hass im Netz“ als „hasserfüllte Inhalte“ handelt es sich jedoch um einen Zirkelschluss, der es letztlich der Vereinswillkür überlässt, was unter „Hass“ zu verstehen sei.

 

Ähnlich verhält es sich beim Begriff „hate speech“, worunter – wiederum ein Zirkelschluss – „Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzend oder für bestimmte Gruppen verletzend sind“ verstanden werden.

 

 

1.       https://www.falter.at/zeitung/20180829/ein-ungerechter-anti-diskriminierungs-verein-warum-zara-vor-gericht-steht/65b458de57

2.       https://zara.or.at/de/wissen/eigene_rechte_kennen/glossar

Eine Definition des Begriffs „Rassismus“, den der Verein auch im Namen führt, fehlt auf der Website gänzlich. Man stellt stattdessen auf den weiteren Begriff „Rassistische Diskriminierung“ ab, der neben der Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe auch eine solche aufgrund der Religionszugehörigkeit oder der Staatsbürgerschaft umfasst.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist ihnen bekannt, dass im „Rassismus Report 2019“ unbelegte Vorwürfe ohne Prüfung der Glaubwürdigkeit der meldenden Personen veröffentlicht werden?

a.    Wenn ja, werden in bestimmten Fällen, insbesondere, wenn es Personal das dem Justizministerium betrifft, diese Vorwürfe auf belegbare Quelle überprüft?

2.    Sind ihnen die im „Rassismus Report 2019“ erhobenen Vorwürfe gegen Richter, Staatsanwälte, nichtrichterliches Personal sowie gegen Justizwachebeamte bekannt?

a.    Wenn ja, welche rechtlichen Schritte wurde gegen die verantwortlichen Organe von ZARA eigeleitet?

b.    Wenn, warum wurden keine rechtlichen Schritte eingeleitet?

3.    Wurden Sie, Ihre Vorgänger und Ihre Mitarbeiter im Kabinett und Ministerium mit den erhobenen Vorwürfen konfrontiert?

a.    Wenn ja, wie viele dieser erhobenen Vorwürfe konnten entkräftet werden?

b.    Wenn ja, wie viele dieser erhobenen Vorwürfe wurden, obwohl diese entkräftet wurden, dennoch von Verein ZARA veröffentlicht?

4.    Hat der Verein ZARA aus Ihrem Ressort Fördermittel erhalten?

a.    Wenn ja, wie viele Fördermittel bekam der Verein ZARA?

b.    Wenn ja, wurden speziell Fördermittel für die Erstellung und Veröffentlichung des „Rassismus Report“ vom Verein ZARA angesucht?

5.    Sind Fördermittel von Ihrem Ressort für den Verein ZARA in den Jahren 2015 – 2019 genehmigt bzw. ausbezahlt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fördergrund und nach Jahren)

a.    Wenn ja, wie hoch waren diese?

6.    Welche Voraussetzungen muss ein Verein wie ZARA oder eine andere NGO erfüllen, um Fördermittel aus Ihrem Ressort zu lukrieren?

a.    Hat ZARA diese Voraussetzungen erfüllt?

b.    Welche anderen NGOs haben diese Voraussetzungen noch erfüllt?

7.    Ist Ihnen bekannt inwiefern der Verein Zara „auf Fördermittel angewiesen ist“?

8.    Werden Sie zukünftig weitere Förderungen an den Verein ZARA auszahlen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, warum?

9.    Verlangen Sie von Kooperationspartnern Ihres Ressorts (Vereine, Initiatiaven, NGOs, etc.) eine prozentuelle Eigenfinanzierung (zB. durch Spendenmittel)?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß müssen sich Kooperationspartner Ihres Ressorts eigenständig finanzieren?

b.    Wenn ja, wie werden diesbezüglich Förderungen anderer Ressorts beurteilt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, inwiefern wirkt sich eine ausschließliche Finanzierung durch die öffentliche Hand aus?

10. Betrachten Sie Vereine, Initiatiaven, NGOs, etc, die formal unabhängig sind, sich jedoch überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, als de facto unabhängig?

a.    Wenn ja, inwiefern und anhand welcher Richtlinien wird das beurteilt?

b.    Wenn nein, inwiefern verantworten Sie deren Handlungen?

11. Wie werden Sie die Richter, Staatsanwälte, nichtrichterliches Personal und Justizwachebeamte vor denunzierenden Berichten schützen?

12. Werden Sie von Rassismusvorwürfen betroffene Richter, Staatsanwälte, nicht richterliches Personal und Justizwachebeamte, für die die Unschuldsvermutung gilt, bis zur Aufklärung der erhobenen Vorwürfe mediale Rückendeckung geben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

13. Sind Sie über den Ausgang des oben erwähnten Arbeitsrechtsprozesses gegen den Verein ZARA informiert?

a.    Wenn ja, wie wirkt sich das Ergebnis auf die Zusammenarbeit mit Ihrem Ressort aus?

b.    Wenn nein, inwiefern informieren Sie sich allgemein über Kooperationspartner Ihres Ressorts?

14. Wie stellen Sie sicher, dass Kooperationspartner Ihres Ressorts arbeitsrechtliche Bestimmungen einhalten?

15. Gibt es eine Legaldefinition von „Hass“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

16. Gibt es eine Legaldefinition von „Hass im Netz“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

17. Gibt es eine Legaldefinition von „hate speech“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

18. Gibt es eine Legaldefinition von „Rassismus“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

19. Gibt es eine Legaldefinition von „Rassistischer Diskriminierung“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, welche Definition des Begriffes sind in Ihrem Ministerium geläufig?

c.    Wenn nein, planen Sie eine solche Definition zu positivieren?

20. Teilen Sie die übrigen vom Verein ZARA in seinem Glossar verwendeten Begriffsdefinitionen?

a.    Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen diese zu positivieren?

b.    Wenn nein, welche Begriffsdefinitionen teilen Sie nicht?

c.    Wenn nein, welche Begriffsdefinitionen stehen nicht im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung?

d.    Wenn nein, inwiefern werden Sie diesbezüglich mit dem Verein Rücksprache halten?

e.    Wenn nein, inwiefern ist es für Sie relevant, dass Kooperationspartner Ihres Ressorts Begriffe im Einklang mit der Rechtsordnung verwenden?