2021/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend EU Vertragsverletzung wegen fehlender Redlichkeit

 

Am 14.05.2020 wurde bekannt, dass die EU Kommission vier neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet hat (https://ec.europa.eu/austria/news/europ%C3%A4ische-kommission-er%C3%B6ffnet-vier-neue-vertragsverletzungsverfahren-gegen-%C3%B6sterreich-0_de). Eines dieser Verfahren bezieht sich auf das Fehlen einer Stelle für Redlichkeitskultur in der zivilen Luftfahrt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014. Die Verordnung definiert „Redlichkeitskultur“ wie folgt: "eine Kultur, bei der operative Mitarbeiter oder andere Personen nicht für ihre Handlungen, Unterlassungen oder Entscheidungen, die ihrer Erfahrung und Ausbildung entsprechen, bestraft werden, aber grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliche Verstöße und destruktives Handeln nicht toleriert werden". 

Als notwendig für die Förderung einer solchen Redlichkeitskultur erachtet die Kommission die Einrichtung eines "unabhängige[n] System[s] zur Bearbeitung von Ereignismeldungen" (Verordnung (EU) Nr. 376/2014). Eine solche Stelle solle unter anderem dazu dienen, Missstände aufzuzeigen. "Um das Vertrauen von Einzelpersonen in das System zu stärken, sollte die Bearbeitung der Ereignismeldungen so gestaltet werden, dass die Vertraulichkeit in Bezug auf den Meldenden und andere Personen, die in den Ereignismeldungen genannt sind, mit Blick auf die Förderung einer „Redlichkeitskultur“ angemessen geschützt ist" (Verordnung (EU) Nr. 376/2014).

 

"Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen EU-Vorschriften uneingeschränkt einzuhalten. Die Mitgliedstaaten haben nun vier Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann diese beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln." (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_20_859)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Seit wann ist Ihnen persönlich die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 und insbesondere die Notwendigkeit einer Stelle für Redlichkeitskultur in der zivilen Luftfahrt bekannt?

2.    Seit wann ist Ihrem Ministerium die Verordnung (EU) Nr. 376/2014 und insbesondere die Notwendigkeit einer Stelle für Redlichkeitskultur in der zivilen Luftfahrt bekannt?

3.    Weshalb wurde bis heute (15.05.2020) keine solche Stelle eingerichtet? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

4.    Werden Sie die Einrichtung einer Stelle für Redlichkeitskultur veranlassen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wann wird diese den Betrieb aufnehmen?

c.    Wenn nein, weshalb?

5.    Welche Kosten erwarten Sie durch die Einrichtung dieser Stelle?

6.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die Redlichkeitskultur in der zivilen Luftfahrt zu fördern?

7.    Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Redlichkeitskultur in der zivilen Luftfahrt auch in Zukunft zu fördern?

8.    Werden Sie veranlassen, dass der UG 41 Mobilität für die Zukunft ein Wirkungsziel hinzugefügt wird, welches auf die Förderung einer solchen Redlichkeitskultur hinwirkt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, wie wird dieses Wirkungsziel ausformliert lauten?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie gesetzt oder in Planung, welche eine Redlichkeitskultur in anderen Zuständigkeitsbereichen Ihres Ministeriums fördern (Schiffahrt, Bahn, Straße)?

10. Waren Sie bereits mit der Bundesministerin für EU und Verfassung im Austausch zu dieser Thematik?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, was ergaben diese Gespräche?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?